Altenpfleger / Altenpflegerin
Nicht immer ist es möglich, bis zum Ende des Lebens unabhängig von anderen zu bleiben. Krankheiten, die den Alterungsprozess begleiten, und körperliche Beschwerden machen Hilfe im Alltag notwendig. Doch durch die Hilfestellung von kompetenten Fachkräften, dem Altenpfleger oder der Altenpflegerin, kann der Erhalt der Würde und eines selbstbestimmten Lebens auch im Pflegefall sichergestellt werden.
Aufgaben und Tätigkeiten
Altenpfleger arbeiten in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen, Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken oder in ambulanten Institutionen wie Kurzzeit- oder mobilen Hauskrankenpflegen, Seniorenwohngemeinschaften oder privaten Haushalten. Sie unterstützen die pflegebedürftigen Menschen bei der Verrichtung alltäglicher Handlungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden und der Nahrungszubereitung und -aufnahme.
Ist ein Patient bettlägerig, achtet der Altenpfleger auf eine fachgerechte Lagerung, um ein Wundliegen zu vermeiden. Um die Beweglichkeit zu erhalten, leiten sie den Patienten zu Bewegungen an, führen Gymnastik durch und motivieren den Patienten, soweit wie möglich, Dinge des Alltags selbstständig auszuführen. Muss der Patient Medikamente einnehmen, dosiert der Altenpfleger diese nach ärztlicher Anordnung und verabreicht sie dem Patienten. Gegebenenfalls führt er spezielle Pflegemaßnahmen wie Injektionen, Spülungen oder Verbandswechsel durch. Natürlich spielt die soziale Betreuung der Menschen eine große Rolle. Der Altenpfleger ist Gesprächspartner, Berater in Dingen wie Antragsstellungen oder bei Fragen der Angehörigen in Sachen Pflege, er organisiert die Mittagsversorgung oder knüpft Kontakte zu anderen Menschen, um einer Vereinsamung vorzubeugen. Gemeinsam mit dem Patienten gestaltet er den Tagesablauf und regt dabei immer wieder zu Selbstständigkeit und der Teilnahme am kulturellen Leben an.
Auch der Tod und das Begleiten eines Sterbenden gehören zum Arbeitsalltag eines Altenpflegers. Das erfordert viel Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, mit trauernden Angehörigen umgehen zu können.
Organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben fallen auch im pflegerischen Bereich an. So ist der Altenpfleger für die Dokumentation der Patientenpflege verantwortlich. Pflegeberichte müssen angefertigt und Pflegeleistungen bei den zuständigen Versicherungsträgern abgerechnet werden.
Art und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung zum Altenpfleger ist eine gesetzlich geregelte Ausbildung, die drei Jahre dauert. Sie wird in Berufsfachschulen und Altenpflegeeinrichtungen durchgeführt. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine zehnjährige Schulbildung. Bewerber mit Hauptschulabschluss sollten über eine zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Geduld sollten zu den persönlichen Voraussetzungen eines Bewerbers zählen.
Während der Ausbildung erlernen die Auszubildenden, welche altersbedingten Krankheiten es gibt, wie man sie erkennt und welche Medikamente unter welchen Krankheitsbedingungen wie zu verabreichen sind. Dabei wird vermittelt, wie der allgemeine Zustand eines Patienten richtig einzuschätzen und im Notfall erste Hilfe zu leisten ist. Im Komplex Ernährungslehre erfahren die Auszubildenden verschiedene Ernährungsformen kennen und auf welche Besonderheiten bei der Ernährung alter oder kranker Menschen zu achten ist. Auch die soziale Umgebung eines Patienten wird betrachtet. Die Auszubildenden lernen, wie sie die Umgebung altersgerecht gestalten können, wie sich Unfälle vermeiden lassen, wie sie soziale Beziehungen unterstützen und fördern und wie sie Angehörige in die Pflege einbeziehen können. Die Auszubildenden lernen alle Hilfsmittel wie Treppenlifte, Pflegebetten und Hilfseinrichtungen für sanitäre Anlagen kennen und bedienen. Des weiteren werden psychische Veränderungen im Alter oder krankheitsbedingt und der Umgang mit psychisch erkrankten Patienten besprochen. Auch die Planung und die Dokumentation der Pflege sowie das Anfertigen von Pflegeberichten gehören zum Lehrplan. Im praktischen Unterricht, der in ambulanten oder stationären Einrichtungen durchgeführt wird, wenden die Auszubildenden ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse an und vertiefen sie mit praktischen Erfahrungen. Zum Beispiel können sie ihre ersten eigenständigen Pflegeplanungen umsetzen. Darüber hinaus erlernen sie den würdevollen Umgang mit Sterbenden und ihren Angehörigen. Aber auch Stressprävention und die eigene Arbeitsgestaltung gehören mit zu den Lehrinhalten.
Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen
Nach der Ausbildung spezialisieren sich die Altenpfleger auf ambulante oder stationäre Einrichtungen. Es besteht auch die Möglichkeit als Berater oder Lehrpersonal in Berufsfachschulen tätig zu werden. Hierfür gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten, beispielsweise zum ambulanten Pfleger oder Betreuer, als Fachberater im Bereich Altenhilfe oder Leiter einer Altenpflegeschule. Es können Zusatzausbildungen absolviert werden wie Stomatherapeut oder verschiedene fach- und betriebswirtschaftliche Weiterbildungen im Bereich Alten- und Krankenpflege, Organisation und Führung, Sozial- und Gesundheitswesen. Außerdem werden eine Vielzahl von Sonder- und Fachausbildungen angeboten wie Fachaltenpfleger im Bereich klinische Geriatrie und Rehabilitation, Psychiatrie, Onkologie und Hospizpflege. Mit vielen dieser Weiterbildungsmaßnahmen ist ein Aufstieg in die Stationsleitung oder die Tätigkeit als Pflegedienstleitung möglich. Altenpfleger mit Hochschulzugangsberechtigung können Psychologie, Sozialpädagogik, Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft oder Gerontologie studieren. Aber auch der Schritt in die Selbstständigkeit durch die Gründung eines eigenen Pflegedienstes ist möglich.
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