Arbeitsverträge stets gut prüfen
Geschafft! Endlich ist es soweit, nach vielleicht unzähligen Bewerbungen hat man endlich seine erste, oder auch endlich wieder, die Möglichkeit einer Festanstellung. Das Bewerbungsgespräch verlief gut, Arbeitnehmer und Arbeitgeber kamen überein und so steht demnächst die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages an.
„Holzauge, sei wachsam!“
Beim Vorgespräch werden bereits alle wichtigen Punkte des Arbeitsvertrages festgelegt. Man einigt sich über die Höhe des Gehaltes und des Urlaubs, Probezeiten und Überstundenregelungen werden benannt, in manchen Berufsgruppen auch Arbeitszeit-Ausfallentschädigungen festgelegt, Kündigungsfristen und vor allem die Art der Einstellung, ob befristet oder unbefristet, wurden mündlich festgehalten. Doch nicht alle vollmundigen Versprechen des zukünftigen Arbeitgebers finden auch ihr schriftliches Pendant im Arbeitsvertrag. Leider finden sich immer wieder „schwarze Schafe“ unter den Arbeitgebern, die dann in der schriftlichen Fixierung, also dem Arbeitsvertrag, ganz nebenbei und elegant, ihre eigenen Vorteile zu Ungunsten oder sogar auf Kosten des zukünftigen Arbeitnehmers sichern. Deshalb sollten Sie auch bei der größten Freude über einen neuen Arbeitsvertrag nicht vergessen, diesen, bevor Sie Ihre Unterschrift als Zeichen des Einverständnisses darunter setzen, gründlich zu prüfen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass „schon alles seine Richtigkeit“ hat, sondern überzeugen Sie sich selbst davon. Spätere Anfechtungen sind zeitaufwendig, anstrengend, zerstören das vielleicht gute Arbeitsverhältnis und sind auch auf arbeitsgerichtlicher Basis nicht unbedingt ein Garant des Erfolges.
Arbeitsvertrag ist gleich Arbeitsvertrag?
Ja…und nein. Arbeitsverträge können in zwei Varianten zustande kommen. Die eine ist die mündliche Vertragsvereinbarung, die andere der schriftliche Arbeitsvertrag.
Aber auch der mündliche Vertrag ist der so genannten „Dokumentationspflicht“ unterworfen, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer spätestens nach einem Monat nach Arbeitsaufnahme, diese schriftliche Dokumentation erhalten muss! Dieser Erhalt ist gesetzlich vorgeschrieben, ebenso wie die enthaltenen Punkte. Es müssen alle wesentlichen Inhalte der Absprache enthalten sein.
Zu diesen Inhalten gehören:
• Name und Anschrift beider Vertragsparteien, bei Tochterfirmen auch Anschrift des Hauptunternehmens
• Beginn des Arbeitsverhältnisses
• Dauer des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Verträgen sollte auch der Grund der Befristung festgehalten sein
• Arbeitsort und Einsatzort, letzteres gilt für Arbeitnehmer mit u.U. wechselnden Einsatzorten
• Tätigkeitsbezeichnung und –beschreibung
• Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Gehaltes / Lohns, auch inklusive aller möglichen Zuschläge
• die vereinbarte Arbeitszeit und Stundenanzahl
• Urlaubsanspruch
• Kündigungsfristen und, falls dies zutrifft,
• Hinweise allgemeiner Art auf Tarifverträge oder sonstige Betriebs- und Dienstvereinbarungen
In einem schriftlichen Arbeitsvertrag können zu den oben benannten Punkten noch andere hinzugefügt sein. Zum Beispiel können enthalten sein:
• Aussagen zu Vertragspartnern
• eventuelle Vertretungsmacht
• Anzeigepflicht von Adressänderungen
• detaillierte Aussagen zum Tätigkeitsfeld
• ob und wenn ja unter welchen Umständen eine Tätigkeitsveränderung aus betrieblichen Gründen vorgenommen werden kann
• über das eigentlich hinausgehende Arbeitsfeld hinaus gehende Aufgaben
• Erlaubnis oder Verbot zu Nebenbeschäftigungen und Ehrenämter
• Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Fristen
• ob eine fristlose Kündigung ersatzweise auch als fristgerechte gelten soll
• genaue Beschreibung der Überstundenvergütung und die Kappungsgrenze derselben
• eine genaue Vergütungsbeschreibung inkl. aller möglichen Zuschläge
• Sonderzahlungen ohne Anspruch oder mit Zahlungsgarantie
• Dienstreiseregelungen
• bei Dienstfahrzeugen die private Nutzungsregelung
• Krankheitsanzeige, bis wann muss sie erfolgen
• Geheimhaltungspflicht, Vertragsstrafen und sonstige Zusatzvereinbarungen
In einem schriftlichen Arbeitsvertrag werden also alle Vereinbarungen akribisch genau festgehalten!
Was ist sonst noch zu beachten?
Inwiefern Klauseln des Arbeitsvertrages tragbar sind, muss jeder individuell entscheiden. Jedoch ungesetzlichen Klauseln, die einen erheblichen Nachteil für den Arbeitnehmer bedeuten, müssen Sie nicht zustimmen. Da es gar nicht so einfach ist, einen umfassenden Arbeitsvertrag mal auf die Schnelle zu prüfen, (Und wer ist auch schon ein wandelndes Nachschlagewerk des Arbeitsrechts?), sollten Sie darum bitten, den Arbeitsvertrag mit nach Hause nehmen zu dürfen. Hier können Sie in aller Ruhe die relevanten Punkte prüfen und ggf. auch Informationen zu Unklarheiten einholen. Lassen Sie sich auf keinen Fall zur „sofortigen“ Unterschrift drängen. Ist es nicht möglich, den Arbeitsvertrag mit zunehmen, bitten Sie einfach darum, an einem ungestörten Plätzchen den Vertrag lesen zu dürfen. Eventuelle Fragen können dann auch gleich direkt vom Arbeitgeber beantwortet und Ungereimtheiten geklärt werden.
Unsere Empfehlung
• Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von einem Fachmann prüfen!
• Arbeitsvertrag mit Haftungsgarantie zum Download als Muster-Vordruck
Dann besuchen Sie unser Forum!
Wenn Sie auf diesen Artikel verweisen möchten, benutzen Sie bitte folgende URL:






