Der Arbeitsvertrag – Was muß ich beachten?


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Der Arbeitsvertrag – Was muß ich beachten?

Hat man eine mündliche Zusage erhalten, ist es wichtig um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Diese schriftliche Bestätigung könnte schon der fertige Arbeitsvertrag sein.

Die Grundlagen der Arbeitsverträge!

Bei persönlichen Verhandlungen zwischen Ihnen und dem neuen Arbeitgeber geht es meist darum, Verbesserungen gegenüber den Tarifverträgen zu erreichern. Dies hängt natürlich von der Qualifikation und dem Verhandlungsgeschick des Bewerbers ab. Oft wird dem entgegengehalten, man können über eine bestimmte Summe auf Rücksicht der anderen Mitarbeiter nicht hinausgehen.
Wird dies also vom Arbeitgeber abgelehnt bietet es sich an, eine Gehaltserhöhung nach Ablauf der Probezeit zu vereinbaren. Will das Unternehmen Sie behalten, so heißt das “JA”.

Beispiel:

Ihr Anfangsgehalt beträgt ca. 1200 EUR. Wird nun das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Probezeit nich gelöst, so würde nach deren Ende eine Erhöhung auf 1300 EUR eintreten.

Der Arbeitsvertrag wird in Briefform abgefasst oder mit einem Begleitschreiben gesendet. Meist gibt es Verträge als Vordruck, die nur wenig abgeändert werden.

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