Du stehst davor, einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen? Welche Details im Arbeitsvertrag geregelt sein sollten und wie du die Vertragsverhandlungen zu deinen Gunsten beeinflussen kannst.

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Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Der Arbeitsvertrag regel alle wichtigen Bedingungen des Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Er kann unwirksame Klauseln (z. B. Unterschreitung des Mindestlohns) enthalten, die den Arbeitnehmer in unangemessener Art und Weise benachteiligen.
  • Verhandle mit deinem Arbeitgeber über dein Gehalt, Urlaubstage und Benefits.
  • Achte auf eine genaue Tätigkeitsbeschreibung. Das beugt späteren Missverständnissen vor.
  • Sollte dir etwas unklar sein, frage genau nach und lass dich anwaltlich beraten.

Inhalt
1. Was ist ein Arbeitsvertrag?
2. Darum sind Arbeitsverträge unerlässlich
3. Was gehört in einen Arbeitsvertrag?
4. Was, wenn wichtige Regelungen im Arbeitsvertrag fehlen?
5. Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag
6. Arbeitsvertrag verhandeln: Darauf solltest Du achten
7. Die verschiedenen Formen von Arbeitsverträgen
8. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages
9. Fazit: Darauf kommt es bei Arbeitsverträgen an

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Was ist ein Arbeitsvertrag?

Angehende Arbeitnehmer/innen fragen sich teilweise, was es mit einem Arbeitsvertrag auf sich hat. Eine juristische Definition liefert § 611a BGB. Darin heißt es unter anderem:

Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitsvertrag als Sonderform des Dienstvertrages gilt. Kennzeichnend für einen Dienstvertrag ist der Umstand, dass einer der Vertragspartner zur Leistung einer Arbeit verpflichtet ist, während der andere Vertragspartner das betreffende Entgelt zahlen muss. Dies trifft auf den Arbeitsvertrag als gegenseitigen Vertrag zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in zu. Dementsprechend finden die Vorschriften der §§ 611 bis 630 BGB Anwendung.

Die Pflicht zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter und abhängiger Arbeit unterscheidet den Arbeitsvertrag vom klassischen Dienstvertrag. Arbeitnehmer/innen müssen die vereinbarte Arbeit persönlich und nach den Wünschen des Unternehmens erbringen. Der Arbeitgeber gibt die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses vor und stellt daher typischerweise auch den Arbeitsvertrag aus.

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Darum sind Arbeitsverträge unerlässlich

Wenn du eine neue Arbeitsstelle antreten möchtest, musst du zunächst im Bewerbungsverfahren überzeugen. Im Zuge eines konkreten Jobangebots legt dir der Arbeitgeber üblicherweise einen Arbeitsvertrag vor, den du nur noch unterschreiben musst.

Vielleicht fragst du dich dann, warum ein Arbeitsvertrag überhaupt erforderlich ist. Sofern alle Details des Arbeitsverhältnisses vorab besprochen wurden, sollte eigentlich Klarheit herrschen. Darüber hinaus müssen Verträge nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Gemäß § 125 BGB ist beispielsweise auch die mündliche Form möglich.

Du solltest aber dennoch auf die schriftliche Form bestehen. Der Arbeitsvertrag dient als Grundlage für das gesamte Arbeitsverhältnis und sollte daher in der Schriftform vorliegen. Insbesondere für den Fall etwaiger Konflikte zwischen dir und dem Arbeitgeber ist es wichtig, einen schriftlichen Vertrag vorlegen zu können. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang das deutsche Nachweisgesetz anzuführen. Aus diesem ergibt sich die Pflicht des Arbeitgebers, die zentralen Konditionen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dementsprechend bedarf es also eines schriftlichen Arbeitsvertrages.

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Was gehört in einen Arbeitsvertrag?

In wichtigen Bereichen, wie zum Beispiel einem Arbeitsverhältnis, ist ein schriftlicher Vertrag immer empfehlenswert. Das Grundprinzip der Vertragsfreiheit sieht allerdings nicht nur eine Formfreiheit vor, sondern lässt den Partnern unter anderem auch bei der inhaltlichen Gestaltung von Verträgen mehr oder weniger freie Hand. Allgemeine Verbote der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB und Gesetzwidrigkeit nach § 134 BGB schränken sie allerdings ein. Das gilt ebenfalls für besondere gesetzliche Vorschriften für besondere Fälle.

Dass Arbeitsverträge inhaltlich voneinander abweichen, liegt mehr oder weniger in der Natur der Sache. Jedes Arbeitsverhältnis ist einzigartig, sodass ein individueller Vertrag als logische Konsequenz daraus folgt. Nichtsdestotrotz gibt es einige wesentliche Eckpunkte, die ein Arbeitsvertrag zwingend beinhalten sollte. Hier geht es vor allem um die folgenden Aspekte:

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  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses (im Falle eines befristeten Arbeitsvertrages)
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Vergütung
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Tarifverträge

Bei den genannten Punkten handelt es sich um die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses, die unter anderem gemäß § 2 Nachweisgesetz schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind. Der deutsche Gesetzgeber schreibt somit konkret vor, was in einem Arbeitsvertrag stehen muss.

Was passiert, wenn wichtige Regelungen im Arbeitsvertrag fehlen?

Muster und Vorlagen für Arbeitsverträge enthalten in der Regel alle relevanten Regelungen und lassen somit keine Fragen offen. Viele Unternehmen weichen aber von den verbreiteten Mustertexten ab und passen ihre Arbeitsverträge an.

Im Zuge dessen kann es vorkommen, dass wichtige Angaben fehlen. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Urlaub, die Arbeitszeiten oder die Kündigungsfristen handeln. Für den Fall, dass der Arbeitsvertrag keine Auskunft zu den betreffenden Aspekten gibt, greifen die gesetzlichen Regelungen. Der deutsche Gesetzgeber hat gesetzliche Vorschriften geschaffen, die in Ermangelung vertraglicher Vereinbarungen zum Einsatz kommen.

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Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag

Abgesehen von fehlenden Regelungen können auch unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag beachtenswert sein. Du solltest nicht alle Vorschriften einfach hinnehmen, sondern dich ausführlich mit deinem Arbeitsvertrag auseinandersetzen. Im Zuge dessen stößt du möglicherweise auf Klauseln, die in dieser Form gar nicht zulässig sind. Um dies zu bemerken, musst du allerdings wissen, welche Klauseln nichts in Arbeitsverträgen zu suchen haben.

Grundsätzlich sind alle Klauseln unwirksam, durch die der Arbeitnehmer in unangemessener Art und Weise benachteiligt wird. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn die Regelungen im Arbeitsvertrag zu Ungunsten des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Regelungen abweichen.

Wenn beispielsweise der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten wird, ist dies nicht zulässig. Im Zweifelsfall solltest du dich mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen befassen und anwaltlich beraten lassen.

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Arbeitsvertrag verhandeln: Darauf solltest Du achten

Arbeitgeber haben in der Regel standardisierte Arbeitsverträge, die sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorlegen. Ein Arbeitsvertrag kann allerdings individualrechtliche Vereinbarungen beinhalten. Als Bewerber/in solltest du dies nutzen und über deinen Arbeitsvertrag verhandeln. Insbesondere in den folgenden Belangen lohnt es sich, Verhandlungsgeschick an den Tag zu legen:

  • Gehalt
  • Tätigkeiten
  • Arbeitgeberleistungen
  • Arbeitszeiten

Die Verhandlung hinsichtlich einzelner Aspekte eines neuen Arbeitsverhältnisses wird vielfach als heikel und schwierig empfunden. Bewerber/innen haben zwar gewisse Erwartungen, möchten aber zugleich nicht negativ auf ihren künftigen Chef wirken und sich so ihre Jobchancen verbauen. Falls es dir ähnlich ergeht, solltest du dich gut vorbereiten und unter anderem die folgenden Dinge beherzigen:

  • Informiere dich über übliche Konditionen!
  • Denke vorab darüber nach, was dir im neuen Job wichtig ist!
  • Lege dir vorab bereits Argumente für die Verhandlung deines Arbeitsvertrages zurecht!
  • Trainiere im Vorfeld dein Verhandlungsgeschick!
  •  Sei kompromissbereit!

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Die verschiedenen Formen von Arbeitsverträgen

Auch als juristischer Laie solltest du wissen, dass Arbeitsvertrag nicht gleich Arbeitsvertrag ist. Es existieren verschiedene Formen von Arbeitsverträgen, die es zu differenzieren gilt. Nachfolgend findest du ein paar Beispiele für weit verbreitete Arbeitsverträge:

  • Teilzeitarbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten (Minijob)
  • Praktikantenvertrag

Die genannten Beispiele befassen sich mit speziellen Arbeitsverhältnissen. Obwohl sie weit verbreitet sind, stellen sie nicht die Norm dar. Der klassische Arbeitsvertrag ist allerdings auch in zwei verschiedenen Ausführungen üblich. Einerseits gibt es den befristeten Arbeitsvertrag, andererseits unbefristete Arbeitsverträge. Die folgenden Ausführungen sollen helfen, die Unterschiede zu erkennen:

Befristeter Arbeitsvertrag

Im Falle eines befristeten Arbeitsvertrages ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses von Anfang an konkret definiert. Es handelt sich somit um ein Arbeitsverhältnis auf Zeit, das mit Ablauf des festgesetzten Termins automatisch endet. Maßgebend sind die §§ 14 ff. Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist auf Dauer angelegt und wird bis auf Weiteres geschlossen. Es wird somit nicht von Anfang an eine konkrete Dauer des Arbeitsverhältnisses definiert. Dementsprechend endet das Arbeitsverhältnis nur im Zuge einer Kündigung des Arbeitsvertrages.

Wenn es um die Kategorisierung von Arbeitsverträgen geht, wird vielfach eine Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen vorgenommen. Auf diesen Punkt solltest du bei Abschluss eines Arbeitsvertrages in besonderem Maße achten. Zudem solltest du wissen, dass die Befristung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 14 Absatz 1 TzBfG einen Sachgrund voraussetzt. Ohne einen solchen Sachgrund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur bis zu zwei Jahre zulässig, wie aus § 14 Absatz 2 TzBfG hervorgeht.

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages

Liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor, ist eine Kündigung häufig kein Thema, weil das Ende ohnehin absehbar ist. Nur wenn der Arbeitsvertrag dies konkret vorsieht, besteht die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung. Ansonsten ist nur eine außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen möglich.

Handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wird dieses durch eine Kündigung beendet. Diese kann vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer ausgehen. Die jeweils geltenden Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder dem Gesetz (§ 622 BGB).

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Fazit: Darauf kommt es bei Arbeitsverträgen an

Ein Arbeitsvertrag ist die vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich des betreffenden Arbeitsverhältnisses. Auf den ersten Blick ist die Sachlage somit klar. Wer genauer hinsieht, erkennt jedoch die Komplexität des deutschen Arbeitsrechts, die sich in besonderem Maße auf Arbeitsverträge auswirkt. Bevor du einen Arbeitsvertrag unterzeichnest, solltest du dir insbesondere die folgenden Fragen stellen:

  • Beinhaltet der Arbeitsvertrag alle wichtigen Regelungen?
  • Sind unzulässige Klauseln im Arbeitsvertrag vorhanden?
  • Handelt es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis?

Diese und einige weitere Aspekte sind bei Abschluss eines Arbeitsvertrages von großer Bedeutung. Im Zweifelsfall solltest du dich nicht scheuen, konkret nachzufragen. Auch eine anwaltliche Beratung kann sehr aufschlussreich sein.

Bildnachweis: VioletaStoimenova/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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