Ausbildung abbrechen – welche Alternativen gibt es bei einem Ausbildungsabbruch?
Statistisch betrachtet ist der Ausbildungsabbruch besonders häufig bei Einzelhandelskaufleuten und Auszubildenden im Bäckerhandwerk zu finden. Hier sind es rund 18 Prozent der Jugendlichen, die innerhalb der Ausbildung einen Abbruch dieser vollziehen. Der Ausbildungsberuf des Mechatronikers und von Bankkauffrau und Bankkaufmann ist nur noch mit fünf Prozent Aussteigern aus der Ausbildung belegt. Generell trägt sich statistisch betrachtet jeder zehnte Auszubildende mit dem Gedanken an den Abbruch. Neben klassischen Berufserkrankungen sind es häufig einfach falsche Vorstellungen vom Berufsbild oder Probleme in der Berufsschule, die Auszubildende letztlich die Entscheidung für einen Ausbildungsabbruch fällen lassen.
Eine Katastrophe bedeutet der Abbruch der Ausbildung noch nicht und auch der Lebenslauf des Jugendlichen kann bei weiterem konsequentem Verlauf den Ausbildungsabbruch problemlos für das weitere Berufsleben verkraften. Allerdings müssen sich Jugendliche klar sein, dass der Ausbildungsabbruch nach der Probezeit nicht einfach “von heute auf morgen” vollzogen werden kann. Auch hier gilt es – wie in jedem Arbeitsverhältnis – Kündigungsfristen einzuhalten und bis dahin, mit Ausnahme von Kündigung aufgrund einer Berufskrankheit, die Arbeitskraft bis zum Ende der Kündigungsfrist in den Ausbildungsbetrieb einzubringen. Die negativen Konsequenzen für den Ausbildungsbetrieb sind bedingt durch fehlende Arbeitskraft, bereits erfolgter Investitionen in die Ausbildung und auch einen Verlust des Images nach außen häufig höher als für den abbrechenden Auszubildenden.
Alternativen zum Ausbildungsabbruch
Die Alternativen zum Ausbildungsabbruch sind vorhanden, allerdings sind die Gründe für den Abbruch hier entscheiden. Ist eine Berufskrankheit der Abbruchgrund, gibt es in der Regel nur wenig Alternativen für den Auszubildenden. Sind die Gründe für den geplanten Abbruch allerdings im Betrieb selbst gegeben, gibt es durchaus andere Möglichkeiten als den Abbruch. Hier kann ein Gespräch mit dem Ausbilder – gegebenenfalls unter Hinzuziehung des entsprechenden zuständigen Betriebsrates – sehr viel Klärung bringen. In der Regel sind die Gründe für den Abbruch vom Auszubildenden deutlich höher bewertet, als dies der Ausbilder empfindet und ein Klärungsgespräch hinsichtlich der Erwartungshaltung beider Seiten kann den überstürzten Abbruch häufig zugunsten der Beendigung der Ausbildung verändern.
Wo bekomme ich Hilfe?
Vor dem geplanten Ausstieg aus dem Ausbildungsberuf ist auch ein informatives Gespräch mit einem Berufsberater bei der Agentur für Arbeit empfehlenswert. Hier können die Möglichkeiten zwischen dem Abbruch der Ausbildung und der möglichen Beendigung und das Erreichen eines gewünschten Berufsbildes durch Weiterbildung abgewägt werden. Gerade wenn das Berufsbild nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, ist ein Beratungsgespräch der beste Weg, um klarzustellen, ob das angestrebte Berufsbild wirklich so sehr den eigenen Vorstellungen entspricht, dass ein sofortiger Abbruch der Ausbildung lohnt.
Sowohl der Ausbilder als auch der zuständige Betriebsrat können dem Jugendlichen helfend zur Seite stehen. Weiterhin sind Berufsberater von der Agentur für Arbeit sinnvolle Ansprechpartner im Hinblick auf den geplanten Abbruch und Wechsel in ein anderes Berufsbild.
Bestehen Probleme während der Ausbildung in der Berufsschule – häufig auch Gründe für den Abbruch der Ausbildung – können sowohl der Betrieb als auch zuständige Kammern oder die Agentur für Arbeit Nachhilfen zur Verfügung stellen, die das Aufarbeiten der fachlichten Defizite mit dem Auszubildenden gemeinsam angehen.
Ist der Ausbildungsabbruch definitiv und der Auszubildende möchte ein völlig neues Berufsbild als Ausbildungsberuf einschlagen, dann empfiehlt sich gerade hier vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages zunächst das Praktikum, um diesmal keine falschen Vorstellungen vom neuen Beruf zu haben und Praxisluft zu schnuppern.
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