In größeren Betriebsratsgremien kann sich die Geschäftsführung bei einer notwenigen Beteiligung aller Mitglieder – nicht nur zeitlich – als äußerst kompliziert darstellen. Deshalb sieht das Betriebsverfassungsrecht bereits seit dem Betriebsrätegesetz von 1920 die Möglichkeit vor, einen…
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