Berufsunfähigkeitsversicherung – finanzielle Hilfe bei Berufsunfähigkeit


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Berufsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, in einem erlernten oder ausgeübten Beruf Geld verdienen zu können, und ist die wichtigste Voraussetzung für die eigene sowie die finanzielle Absicherung von Familienangehörigen. Denn nur wenige Menschen verfügen über so große Rücklagen, dass sie ihren Lebensunterhalt weiterhin allein bestreiten können, wenn sie berufsunfähig werden, d.h. ihrer Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können und das geregelte Einkommen wegfällt. Auch der Staat hilft in diesem Fall nur noch begrenzt, da seit der Rentenversicherungsreform 2001 die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, abgeschafft ist. Stattdessen wurde eine „Erwerbsminderungsrente“ eingeführt, die auch in voller Höhe lediglich etwa 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens beträgt und so häufig nicht ausreicht. Besonders hart trifft es zudem Selbständige, die keinen Anspruch auf Rentenzahlungen vom Staat haben.

Vorgesorgt werden kann jedoch mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die unter bestimmten Bedingungen eine vertraglich vereinbarte Monatsrente auszahlt und damit hilft, die Finanzlücke zu schließen.

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Ab wann gilt eine Person als „berufsunfähig“?

Nach Definition der meisten Lebensversicherungsunternehmen ist „Berufsunfähigkeit“ gegeben, „wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stand ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht“ (Gesamtverband der Deutschen Versicherer, 2009).

In der Regel müssen dabei 50 Prozent der beruflichen Tätigkeiten von der gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffen sein. Allerdings unterscheiden sich die Definitionen von „Berufsunfähigkeit“ bei einzelnen Versicherungsunternehmen, und auch ein und dasselbe Versicherungsunternehmen kann verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Definitionen anbieten. Nicht verwechselt werden darf der Begriff „Berufsunfähigkeit“ zudem mit anderen in der Versicherungswirtschaft gebräuchlichen Begriffen wie „Arbeitsunfähigkeit“, „Erwerbsunfähigkeit“, „Grad der Behinderung“ und „Invalidität“, die in der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Bedeutung haben.

Was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Sind alle diese Bedingungen erfüllt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente aus, die in der Regel zwischen 75 und 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt; bei Selbständigen wird ein Durchschnittseinkommen – meist aus den letzten drei Jahren ihrer Tätigkeit – errechnet oder eine Rentenzahlung zwischen 500 und 1000 EUR vereinbart, wenn die eigene Existenz gerade erst gegründet wurde.

Diese Berufsunfähigkeitsrente kann aber im Lauf der Zeit steigen, wenn im Versicherungsvertrag eine „Dynamik“ vereinbart wird. In diesem Fall fließen bei der Berechnung der Leistungen Gehaltserhöhungen, die normalerweise stattgefunden hätten, und Inflationswirkungen mit ein.

Der Leistungsanspruch der Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt übrigens auch bei Arbeitslosigkeit bestehen, solange weiterhin Beiträge gezahlt werden.

Für wen lohnt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich für alle Berufstätigen. Auch und speziell für Berufsanfänger, die sich meist noch wenig Gedanken darüber machen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen irgendwann nicht mehr arbeiten können. Zwar wünscht sich das niemand; dass trotz gesündester Lebensumstände nicht ein Unfall passiert oder eine schwerwiegende Erkrankung eintritt, hat aber letztlich keiner in der Hand. Am Nutzen gemessen sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb gut investiert.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wie hoch die monatlichen Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind, kann nur sehr grob mit zwischen etwa 20 und bis zu mehreren hundert Euro angegeben werden, da sie sich nach zahlreichen Faktoren richten:

• Geschlecht, wobei Frauen statistisch gesehen öfter berufsunfähig werden
• Alter und zunehmend größeres Gesundheitsrisiko
• Berufsrisiko, das zum Beispiel bei Büroangestellten geringer ist als bei Bauarbeitern
• Gesundheitszustand und Gesundheitsrisiken (z. B. gefährliche Hobbys, frühere Erkrankungen)
• Vertragslaufzeit (meist bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter oder lebenslang)
• und versicherte Rentenhöhe (mit speziellen Regelungen für Schüler, Studenten und Arbeitslose)

Ebenso spielt es eine Rolle, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung als selbständige Versicherung oder als Zusatzversicherung in Kombination mit einer Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung abgeschlossen wird.

Beispiel:

Eine gesunde Person schließt eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung ab, in der eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1000 EUR vereinbart wird, die im Versicherungsfall bis zum 65. Lebensjahr ausgezahlt wird.

In einer kaufmännischen Tätigkeit müsste dann nach aktuellen Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer

• ein 25jähriger Mann zwischen 50 und 77 EUR,
• ein 45jähriger Mann zwischen 86 und 136 EUR,
• eine 25jährige Frau zwischen 57 und 84 EUR,
• eine 45jährige Frau zwischen 106 und 154 EUR

monatlich einzahlen.

Was muss sonst noch beachtet werden?

Wichtig ist vor allem, dass das Versicherungsunternehmen frühere oder aktuelle schwerwiegende Erkrankungen sowie Unfallfolgen beim Versicherungsinteressenten von vornherein aus dem Vertrag ausschließen kann, wenn es das eigene Risiko durch einen Beitragszuschlag nicht ausgleichen kann.

Weiterhin hat die Versicherung das Recht, ihre Leistungen zu verweigern, wenn der Versicherte vor Vertragsschluss nachweisbar falsche Angaben über seinen Gesundheitszustand gemacht hat oder er in einem gleichwertigen Beruf weiterarbeiten kann, der seinen Fähigkeiten und seinem bisherigen Verdienst entspricht.

Selbständige müssen darüber hinaus beachten, dass bei ihnen „Beruf“ nicht gleichbedeutend mit ihrer selbst ausgeübten Tätigkeit ist. Wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, kann der Versicherer auch darauf bestehen, dass Aufgaben im Unternehmen delegiert oder umverteilt werden, solange dem Selbständigen dadurch keine allzu großen finanziellen Verluste entstehen.

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