Berufsunfähigkeitsversicherung: Unterschiede zwischen Versicherungsnehmer und versicherte Person


In der Versicherungswirtschaft ist zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person zu unterscheiden. Als Versicherungsnehmer gilt die Person, welche den Versicherungsvertrag abschließt, sie trägt die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsbeiträge. Als versicherte Person wird hingegen derjenige verstanden, dessen Risiko durch die entsprechende Versicherung abgedeckt wird, bei einer Berufsunfähigkeit also die Person, deren Fähigkeit zur Berufsausübung versichert ist.

In den meisten Fällen schließt ein Arbeitnehmer den Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sich selbst ab, so dass der Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch sind.
Wenn eine andere natürliche oder juristische Person den Versicherungsvertrag abschließt, wird von einem Vertrag zu Gunsten eines Dritten gesprochen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der ausgeübte Beruf für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht ausgeübt werden kann. Einige Verträge enthalten jedoch eine abstrakte Verweisung, wonach die Versicherung von der Pflicht zur Leistung befreit wird, wenn ein ähnlicher Beruf ausgeübt werden kann. Die Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt durch die Auszahlung einer Rente, deren Dauer üblicherweise bis zum Beginn des Rentenbezuges begrenzt ist.

Die genannte Dauer der Berufsunfähigkeit ist heute in nahezu allen Verträgen enthalten. Wenn diese nicht definiert wird, gilt eine gesetzliche Zeit von drei Jahren. Aus diesem Grund ist dringend darauf zu achten, dass die Frist von sechs Monaten ausdrücklich im Versicherungsvertrag genannt wird. Des Weiteren ist ein Angebot mit der Möglichkeit zur abstrakten Verweisung nicht zu empfehlen, da diese Klausel den Leistungsanspruch in vielen Fällen ausschließt, zudem legen einige Gesellschaften den Begriff eines ähnlichen oder vergleichbaren Berufes sehr weit aus.

Ein häufiger Fall, in welchem bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind, liegt vor, wenn Eltern zu Beginn der Berufsunfähigkeit eine solche Absicherung für ihre Kinder abschließen. In diesen Fällen übernehmen die Kinder nach Ablauf der Ausbildung oder nach einigen Jahren selber die Pflichten des Versicherungsnehmers. Für diesen Wechsel ist die Zustimmung der Versicherung notwendig, diese wird regelmäßig erteilt.

Der frühe Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu empfehlen, da die Beiträge während der gesamten Versicherungsdauer vom Eintrittsalter abhängig sind. Daneben liegen in jungen Jahren in der Regel nur wenige Vorerkrankungen vor, diese führen regelmäßig zu einer Erhöhung der zu zahlenden Versicherungsbeiträge.

Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich jede ausgeübte Tätigkeit absichern, so dass auch die Tätigkeit als Hausfrau versichert werden kann. Wenn ein Familienmitglied als Alleinverdiener tätig ist, tritt dieser häufig als Versicherungsnehmer auf, während es sich bei der versicherten Person um das den Haushalt führende Familienmitglied handelt.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Arbeitgeber ist möglich, sie kommt vorwiegend bei Arbeitnehmern in besonders gefährlichen Berufen vor. In diesem Fall ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, während es sich bei der versicherten Person jeweils um den Arbeitnehmer handelt.


Sie haben noch Fragen? Sie möchten anderen Menschen mit Ihrem Wissen weiterhelfen?
Dann besuchen Sie unser Forum!

Wenn Sie auf diesen Artikel verweisen möchten, benutzen Sie bitte folgende URL:
http://arbeits-abc.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-unterschiede-zwischen-versicherungsnehmer-und-versicherte-person/

Dein Kommentar dazu: