Der Bildungsurlaub – Regelungen und Formen im In- und Ausland


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Der Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung eines Arbeitnehmers zum Zweck der außerbetrieblichen Weiterbildung. Die Initiative für seine Einführung lieferte ein im Jahre 1974 getroffenes Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit der Bundesrepublik Deutschland. Darin hat sie sich verpflichtet, die rechtlichen Grundlagen für einen bezahlten Bildungsurlaub zu schaffen. Dieser sollte den Arbeitnehmern zum einen die Möglichkeit geben, sich in ihrem Beruf fachlich weiterzubilden, und zum anderen auch der Vermittlung von allgemeinen, politischen und gewerkschaftlichen Bildungsinhalten dienen.

Die Idee hinter dem Bildungsurlaub war, dass bessere Möglichkeiten für das „lebenslange Lernen“ geschaffen werden sollten. Zielgruppe waren daher ursprünglich insbesondere Arbeiter mit einfacher Schulbildung. Ihnen sollte durch den Bildungsurlaub die Möglichkeit gegeben werden, eventuelle Bildungsdefizite abzubauen, um auf diese Weise eine gewisse Chancengleichheit unter den Arbeitnehmern herzustellen. Der Fokus auf die Arbeiterschaft ist heutzutage allerdings verschwunden und der Kreis der Teilnehmer an Bildungsurlauben setzt sich mittlerweile aus Arbeitern und Angestellten aus den verschiedensten Hierarchieebenen zusammen.

Wie ist der Bildungsurlaub geregelt und welche Unterschiede gibt es in den einzelnen Bundesländern?

Der Bildungsurlaub wird in Deutschland aufgrund eines fehlenden Bundesgesetzes durch Ländergesetze geregelt. Insgesamt gibt es derzeit in 12 Bundesländern entsprechende Bildungsurlaubsgesetze, die in den Grundzügen zwar sehr ähnlich sind, sich aber in einigen Details unterscheiden. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es derzeit noch keine gesetzlichen Regelungen, so dass in diesen Ländern ausschließlich aufgrund von Tarifbestimmungen oder betrieblichen Vereinbarungen die Möglichkeit für einen Bildungsurlaub besteht.

In den 12 Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetz gilt, dass den Arbeitnehmern ein Anspruch auf Bildungsurlaub im Umfang von 5 Tagen pro Jahr bzw. 10 Tagen innerhalb von zwei Kalenderjahren zugestanden wird. Etwas anders ist es im Saarland, wo der Arbeitnehmer zwar bis zu 6 Tage im Jahr an Bildungsurlaub in Anspruch nehmen kann, davon aber die Hälfte der Zeit selbst in Form von normalen Urlaubstagen oder aus seinem Zeitguthaben beisteuern muss. In vielen Bundesländern ist es auch möglich, den Bildungsurlaub mehrerer Jahre zu einem längeren Bildungsurlaub zusammenzufassen.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber rechtzeitig, je nach Bundesland 4-6 Wochen vorher, über den gewünschten Bildungsurlaub informiert wird. Dieser kann den Antrag allerdings auch ablehnen, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen, also z.B. bereits sehr viele Kollegen im Bildungs- oder normalen Erholungsurlaub sind und die Personaldecke dünn ist. In diesem Fall verfällt der Anspruch des Arbeitnehmers auf seinen Bildungsurlaub freilich nicht und er kann zu einem späteren Zeitpunkt einen erneuten Antrag stellen. Unbegründet darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub aber nicht ablehnen.

Allerdings kann auch nicht für jede beliebige Bildungsveranstaltung eine bezahlte Freistellung in Form von Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden. Vielmehr muss die Bildungsveranstaltung vom Kultusministerium zertifiziert sein und damit bestimmte Kriterien erfüllen, die sich nach dem jeweiligen Landes-Bildungsurlaubsgesetz richten. Dabei kann es auch sein, dass eine Weiterbildungsveranstaltung zwar in dem einen Bundesland anerkannt ist, in dem anderen jedoch nicht.

Auch möglich: Bildungsurlaub im Ausland

Auch ein Bildungsurlaub im Ausland ist möglich. Der typische Fall ist eine Sprachreise, meist in Form eines Intensivkurses. Gerade bei Arbeitnehmern, von denen erstklassige Fremdsprachenkenntnisse
(Kursangebote Fremdsprachen beim ILS ) erwartet werden, ist eine Sprachreise ins Ausland eine ideale Möglichkeit zur Nutzung des Bildungsurlaubsanspruchs. Nebenbei bietet eine Auslandsreise auch die Möglichkeit, andere Kulturen kennenzulernen und erfüllt damit auch den „höheren Zweck“ des Bildungsurlaubs nach einem Zuwachs an Allgemeinbildung. Insbesondere bei einem Bildungsurlaub im Ausland sollte aber zuallererst geprüft werden, ob die Veranstaltung auch tatsächlich zertifiziert und als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Die meisten Arbeitnehmer verschenken ihren Bildungsurlaub

Obwohl es in den meisten Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf Bildungsurlaub gibt, nutzen ihn nur die wenigsten. Ein Hauptgrund für den geringen Ansturm auf den Bildungsurlaub mag sicher Unwissenheit über seine Existenz sein, denn schließlich dürften die wenigsten Chefs ihre Angestellten auf diese Möglichkeit der Weiterbildung hinweisen. Ein weiterer Grund ist wahrscheinlich auch, dass es vielen Arbeitnehmern unangenehm ist, diesen zusätzlichen „Urlaub“ in Anspruch zu nehmen.

Dabei sollte auf den Bildungsurlaub nicht verzichtet werden, denn er bietet die Möglichkeit, sich beruflich weiterzubilden, Bildungslücken zu füllen oder auch seine Sprachkenntnisse aufzufrischen. Um unnötige Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, sollte aber möglichst ein Bildungsangebot ausgewählt werden, das nicht zu sehr nach Urlaub klingt und auch einen starken Bezug zur Tätigkeit im Unternehmen hat. Erkennt der Arbeitgeber den Nutzen des Lehrgangs für den Betrieb, wird er sich in der Regel auch nicht quer stellen.

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