Die Probezeit in der Ausbildung
Am Anfang einer jeden Berufsausbildung steht eine mindestens ein- bis höchstens viermonatige Probezeit, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorgeschrieben ist. Die Dauer kann im Rahmen dieser Regelung vom Ausbildungsbetrieb frei bestimmt werden, muss aber im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten sein. Wenn es während der Probezeit zu Unterbrechungen kommt (z. B. durch Krankheit des Auszubildenden), die mehr als ein Drittel der Probezeit in Anspruch nehmen, kann die Probezeit um die Unterbrechungsdauer verlängert werden. Allerdings muss zunächst die zuständige Kammer oder Behörde des Öffentlichen Diensts vom Ausbildungsbetrieb über eine solche Vertragsänderung schriftlich und begründet benachrichtigt werden.
Ziel dieser „Bewährungsprobe“ ist das gegenseitige Kennenlernen von Ausbilder und Auszubildenden und eine gemeinsame Entscheidung darüber, ob das Ausbildungsverhältnis bis zum Ende der Ausbildung weitergeführt werden soll. Daher kann auch eine Probezeit, die bereits in einem früheren Ausbildungsverhältnis absolviert wurde, nicht auf das neue Ausbildungsverhältnis angerechnet werden.
Während der Probezeit ist es die vorrangige Aufgabe des Ausbildungsbetriebs zu überprüfen, ob der Auszubildende geeignet ist, den gewählten Beruf zu erlernen, Interesse zeigt und bereit ist, sich den betrieblichen Abläufen anzupassen. Hauptaufgabe des Auszubildenden ist es dagegen, sich zu überlegen, ob er den richtigen Beruf für sich gewählt hat, mit den an ihn gestellten Anforderungen zurechtkommt und er im Ausbildungsbetrieb den gewünschten Beruf auch wirklich erlernen kann. Die Ausbildung kann deshalb während der Probezeit von beiden Seiten aus ohne Begründung, jederzeit und fristlos in schriftlicher Form gekündigt werden.
Dann besuchen Sie unser Forum!
Wenn Sie auf diesen Artikel verweisen möchten, benutzen Sie bitte folgende URL:



Pustefix am 24 Juni 2008:
Die Probezeit kann verlängert werden, das ist super, wusste ich noch nicht. Ich werde operiert und kann ein und einen halben Monat nicht arbeiten. Wenn mein Chefe nicht vorher die Kündigung abschickt, frag ich mal nach der Probezeitverlängerung. Ausbildung ist mir sehr wichtig. Danke Euch für den Tipp. Gut´s Nächtele Pustefix
8TBoy am 25 Juni 2008:
Ist nicht die Probezeit immer sechs Monate?
Chris am 14 Juli 2008:
Die Probezeit ist auf maximal 4 Monate begrenzt, soweit ich weiß. Das wird auch gleich im ersten Berufsschulunterricht durchgenommen!