Die Probezeit in der Ausbildung


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Junge Frau in der Ausbildung.Am Anfang einer jeden Berufsausbildung steht eine mindestens ein- bis höchstens viermonatige Probezeit, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorgeschrieben ist.

Die Dauer kann im Rahmen dieser Regelung vom Ausbildungsbetrieb frei bestimmt werden, muss aber im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten sein. Wenn es während der Probezeit zu Unterbrechungen kommt (z. B. durch Krankheit des Auszubildenden), die mehr als ein Drittel der Probezeit in Anspruch nehmen, kann die Probezeit um die Unterbrechungsdauer verlängert werden. Allerdings muss zunächst die zuständige Kammer oder Behörde des Öffentlichen Diensts vom Ausbildungsbetrieb über eine solche Vertragsänderung schriftlich und begründet benachrichtigt werden.

Ziel dieser „Bewährungsprobe“ ist das gegenseitige Kennenlernen von Ausbilder und Auszubildenden und eine gemeinsame Entscheidung darüber, ob das Ausbildungsverhältnis bis zum Ende der Ausbildung weitergeführt werden soll. Daher kann auch eine Probezeit, die bereits in einem früheren Ausbildungsverhältnis absolviert wurde, nicht auf das neue Ausbildungsverhältnis angerechnet werden.

Während der Probezeit ist es die vorrangige Aufgabe des Ausbildungsbetriebs zu überprüfen, ob der Auszubildende geeignet ist, den gewählten Beruf zu erlernen, Interesse zeigt und bereit ist, sich den betrieblichen Abläufen anzupassen. Hauptaufgabe des Auszubildenden ist es dagegen, sich zu überlegen, ob er den richtigen Beruf für sich gewählt hat, mit den an ihn gestellten Anforderungen zurechtkommt und er im Ausbildungsbetrieb den gewünschten Beruf auch wirklich erlernen kann. Die Ausbildung kann deshalb während der Probezeit von beiden Seiten aus ohne Begründung, jederzeit und fristlos in schriftlicher Form gekündigt werden.

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4 Kommentare

  1. Pustefix 25. Juni 2008 at 00:24 - Reply

    Die Probezeit kann verlängert werden, das ist super, wusste ich noch nicht. Ich werde operiert und kann ein und einen halben Monat nicht arbeiten. Wenn mein Chefe nicht vorher die Kündigung abschickt, frag ich mal nach der Probezeitverlängerung. Ausbildung ist mir sehr wichtig. Danke Euch für den Tipp. Gut´s Nächtele Pustefix ;)

  2. 8TBoy 25. Juni 2008 at 10:53 - Reply

    Ist nicht die Probezeit immer sechs Monate?

  3. Chris 14. Juli 2008 at 22:33 - Reply

    Die Probezeit ist auf maximal 4 Monate begrenzt, soweit ich weiß. Das wird auch gleich im ersten Berufsschulunterricht durchgenommen!

  4. julichillt 30. Oktober 2011 at 23:39 - Reply

    hallo ich habe shcon eine ausbildung abge´brochen da cih dorten gemobt wurde etz bin ich in der 2ten nd bin totalm stress ausgestezt zu ezit weine cih auc oft da mir alles zu viel wird ich bin frph das es die probemonate giebt den ich warte noch ab bi ich im 4 bin, bin etz im 2ten wen sich das mit meiem zusatnd nicht ebssert nd ich mich nicht anpassen kann werde ich dorten kündigen nd eine neue ausbildung beginnen den ich bin etz in einem beruf den ich nicht lernen will nd der mir keinen richtigen spaß macht !! ist es eigentlcih dan die richtige entscheidung die ausbilding abzubrechen nd eine neue anzufanegn nd zwar in meinem wunschberuf zu Kinderpflegerin ? bitte hilft mir bin sehr am verzweiflen wie s nicht wies wieter gehn soll mit mir ich kann nicht mehr ich fühle mich nervlich am ende :/

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