Als duale Ausbildung (Berufsausbildung) wird eine parallel in Berufsschule und in einem Unternehmen stattfindende Ausbildung bezeichnet. Voraussetzung für eine duale Berufsausbildung ist immer ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Anzahl und Aufteilung des theoretischen Unterrichtes in der Berufsschule ist unterschiedlich geregelt. Er kann sowohl an ein oder zwei Tagen wöchentlich oder als Blockunterricht für mehrere Wochen hintereinander stattfinden. Die restlichen drei bis vier Tage oder die unterrichtsfreien Wochen werden im Ausbildungsbetrieb verbracht.
Die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse in der Berufsschule bezieht sich sowohl auf berufsspezifische und berufsübergreifende Fächer wie Deutsch, Fremdsprachen, Religion oder Sport. Die Lehrpläne sind landeseinheitlich vom Schulministerium erlassen. Hierbei werden den Berufsschülern Kernkompetenzen vermittelt, die sie in der praktischen Ausbildung im Betrieb umsetzen können. Am Ende eines jeden Schuljahres erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis, auf denen die Leistungen der Auszubildenden vermerkt sind.
Der Ausbildungsbetrieb ist für die Vermittlung der praktischen Fähigkeiten und die Umsetzung der theoretischen Kenntnisse verantwortlich. Die betriebliche Ausbildung richtet sich nach der für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlassenen Ausbildungsverordnung. Im ausbildenden Unternehmen wird der Nachwuchs mit der praktischen Anwendung von Technik, Maschinen und für den Beruf notwendigen praktischen Kenntnissen vertraut gemacht. Da viele Betriebe und Unternehmen bereits in Fachgebieten spezialisiert tätig sind, und um die Ausbildung passgenauer zu machen, nutzen viele Unternehmen und Betriebe überbetriebliche Ausbildungsstätten wie Handelskammer und Handwerksinnung, in denen die Auszubildenden zusätzliche Kurse absolvieren und somit ihre Ausbildung fachspezifisch ergänzen können. Damit wird die Qualifikation der Auszubildenden besonders in technischen Bereichen, die einem schnellen Fortschritt unterworfen sind, von Anfang an verbessert.
In den meisten Ausbildungen ist in der Mitte der Ausbildungszeit, in der Regel nach dem zweiten Ausbildungsjahr, eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese zeigt den bisherigen Erfolg der Ausbildung an und fließt nach der neusten Prüfungsverordnung zu 35 Prozent in das Abschlussergebnis mit ein. Dadurch können manche Ausbildungsinhalte bereits in der Mitte der Ausbildung abgeschlossen werden. Der zu prüfende Stoff der Abschlussprüfung reduziert sich dadurch. Abgeschlossen wird die Ausbildung am Ende mit einer Abschlussprüfung oder in Handwerksberufen mit einer Gesellenprüfung, die von der zuständige Industrie- und Handelskammer organisiert wird. Die Abschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird von einem Prüfungsausschuss, der von der Industrie- und Handelskammer bestellt wird, abgenommen.
Aus dem dualen Ausbildungssystem ergeben sich viele Vorteile für die Auszubildenden, aber auch für ausbildende Unternehmen. In erster Linie stellt die Mischung aus theoretischen Lerninhalten und praktischer Umsetzung einen Vorzug dar. Theoretische Kenntnisse können bereits in der Ausbildung unmittelbar mit praktischen Erfahrungen in den neuesten technologischen Entwicklungen verknüpft und verankert werden. Theoretisch Gelerntes kann sofort umgesetzt werden, was einen festigenden Effekt der Kernkompetenzen nach sich zieht. Die praktische Umsetzung erhöht die berufliche Handlungskompetenz und Eigenständigkeit der Berufsanfänger. Außerdem wirkt sich produktive Arbeit und die Anwendung von Gelerntem positiv auf die Motivation von Auszubildenden aus, insbesondere bei Schülern mit Lernschwierigkeiten. Lerndefizite können so durch die praktische Arbeit am Ausbildungsort ausgeglichen werden. Aber auch für die Unternehmen und Betriebe ergeben sich aus dem dualen Ausbildungssystem positive Nutzen. So können die Unternehmen aktiv auf ihre zukünftigen Fachkräfte einwirken. Die Auszubildenden werden direkt an ihrem zukünftigen Arbeitsplatz ausgebildet. Damit entfallen langfristige Einarbeitungszeiten und kostenaufwendige Stellenausschreibungen. Die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter liegt somit in der Verantwortung des Unternehmens selbst.
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