Finanzierung der beruflichen Weiterbildung: Bildungsprämie

Berufliche Weiterbildung ist heute mehr denn je von Bedeutung, um sich beruflich auf dem Laufenden zu halten. Im internationalen Vergleich ist die Weiterbildungsbereitschaft in Deutschland jedoch eher gering, da viele Berufstätige solche Maßnahmen nicht selbst finanzieren können. Zusätzlich zu den bisher existierenden Förderungsmöglichkeiten (z. B. Bildungsgutschein, Meister-BAFöG) hat die Bundesregierung deshalb einen weiteren „Fördertopf“ eingeführt: die Bildungsprämie. Damit sollen noch mehr Berufstätige die Chance auf berufliche Weiterbildung erhalten.

Die Stiftung Warentest hat in ihrer Dezember-Ausgabe „Weiterbildung Kompakt“ (2008) die aktuell wichtigsten Förderprogramme für berufliche Weiterbildungen zusammengestellt; dazu zählen unter anderem folgende Finanzhilfen:

Bildungsprämie

Das neue Programm der „Bildungsprämie“ richtet sich vor allem an gering qualifizierte Berufstätige ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss und Geringverdiener und umfasst drei Förderinstrumente:

1) Prämiengutschein

Der Prämiengutschein (seit Dezember 2008) ist eine schriftliche Bestätigung, dass der Staat für die Kosten für eine berufliche Weiterbildung pro Jahr aufkommt. Dabei trägt der Staat die Hälfte der Kosten, wenn die Weiterbildung bis zu 308 EUR kostet (d.h. maximal 154 EUR); alle weiteren Kosten muss der Teilnehmer selbst zahlen. Mit dem Prämiengutschein können Berufstätige mit geringem zu versteuerndem Jahreseinkommen (bis zu 17.900 EUR, für Eheleute bis zu 35.800 EUR) gefördert werden, nicht jedoch Arbeitslose und Personen, die andere staatliche Hilfen zur Weiterbildungsfinanzierung erhalten können.

Zudem muss es sich bei der Weiterbildung um eine außerbetriebliche Maßnahme handeln, die nicht nur auf den Erwerb von Kompetenzen für den derzeitigen Arbeitsplatz bezogen ist. Welche Maßnahmen konkret in Frage kommen, muss vorab in einem persönlichen Gespräch mit dem Berater einer zuständigen Beratungseinrichtung geklärt werden. Von der Beratungsstelle wird anschließend der Gutschein ausgestellt, auf dem Ziele und Weiterbildungsmöglichkeiten vermerkt sind. Der Geförderte kann sich dann zu einem der angegebenen Kurse anmelden und muss lediglich seinen Kostenanteil tragen.

Bislang sind nur die Beratungsstellen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein veröffentlicht; die übrigen Bundesländer sollen jedoch demnächst folgen und können vorerst kostenlos über Hotline oder per E-Mail erfragt werden (siehe www.bildungspraemie.info).

2) Weiterbildungssparen

Das Weiterbildungssparen ist dagegen für Berufstätige gedacht, die Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitsgebers und einen entsprechenden Sparvertrag besitzen. Ab Januar 2009 können Personen mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen bis zu 17.900 EUR (bei Eheleuten bis zu 35.800 EUR) ihren Sparverträgen jederzeit das benötigte Geld für eine Weiterbildung entnehmen, ohne auf ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verzichten zu müssen. Die Sperrfrist (normalerweise sieben Jahre) gilt in diesem Fall nicht. Je nach Höhe des gesparten Guthabens, kann so zusammen mit dem Prämiengutschein auch eine kostenintensivere Weiterbildung finanziert werden.

3) Weiterbildungsdarlehen

Mit dem Weiterbildungsdarlehen ist es eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit gegeben, wenn der Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen nicht ausreichen oder die Voraussetzungen für diese Förderungsarten nicht vorliegen. Das zinsgünstige Weiterbildungsdarlehen kann voraussichtlich ab Frühjahr 2009 bei öffentlich-rechtlichen Banken beantragt werden (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau) und dient vor allem dazu, die Zusatzkosten einer Weiterbildung abzudecken (z. B. Anschaffung eines PCs, Fahrt- und Übernachtungskosten). Im Gegensatz zu den beiden anderen Instrumenten der Bildungsprämie kann fast jeder ein Weiterbildungsdarlehen erhalten, da die Höhe des Einkommens keine Rolle spielt.

Bildungsgutschein

Der bereits Anfang 2003 eingeführte Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitslose und Arbeitssuchende und bestätigt dem Teilnehmer die volle Kostenübernahme der Weiterbildung durch den Staat (z. B. auch Unterbringungs- und Fahrtkosten, Kinderbetreuung). Ebenso wie beim Prämiengutschein muss sich ein Weiterbildungsinteressent zunächst persönlich beraten lassen – allerdings von der zuständigen Arbeitsagentur. Der Berater legt anschließend das Ziel (z. B. Umschulung, Anpassungsfortbildung) und die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme auf dem Gutschein fest. Der Interessent kann sich entsprechend dieser Vorgaben einen Kurs frei aussuchen. Ein Bildungsgutschein wird jedoch nur gewährt, wenn sie zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen des Weiterbildungsinteressenten beitragen kann.

WeGeBAU zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“

Eine Ausnahme stellt der Bildungsgutschein in Verbindung mit dem Förderprogramm WeGebAU – ebenfalls von der Arbeitsagentur – dar, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Ein Arbeitnehmer eines klein- oder mittelständischen Unternehmens ist gering qualifiziert und strebt mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss an. Oder er ist über 45 Jahre alt und möchte an einer außerbetrieblichen Weiterbildung teilnehmen, die nicht nur arbeitsplatzbezogene Kompetenzen vermittelt.

Meister-BAföG

Das Meister-BAföG ist vor allem für alle Berufstätigen und Arbeitssuchenden gedacht, die bereits eine staatlich anerkannte Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und sich beruflich weiterentwickeln wollen. Gefördert werden damit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für Aufstiegsweiterbildungen (z. B. Meisterkurse) in Voll- und Teilzeit bis zu maximal 10.226 EUR. Dabei übernimmt der Staat 30,5 Prozent der Kosten als Zuschuss; der Rest wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an den Weiterbildungsteilnehmer vergeben. Vollzeit-Teilnehmer können zusätzlich Unterhaltsbeiträge zum Lebensunterhalt als Zuschuss und Darlehen beantragen (z. B. 670 EUR für Alleinstehende ohne Kinder). Zuständig für Beratung und Anträge sind hier die Ämter für Ausbildungsförderung (siehe www.meister-bafoeg.info).

Begabtenförderung

Daneben existieren spezielle Weiterbildungsförderungen für Berufstätige mit besonderen Begabungen oder herausragenden Leistungen: insbesondere das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung für Studieninteressenten und die Begabtenförderung der zuständigen Kammern für weiterbildungsinteressierte Fachkräfte unter 25 Jahren (siehe www.begabtenfoerderung.de).

Regionale Förderprogramme für Arbeitnehmer in klein- und mittelständischen Unternehmen

Dazu zählen der Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen und der Qualifizierungsscheck in Hessen: Der Bildungsscheck fördert vor allem Personen, deren letzte Weiterbildung mehr als zwei Jahre zurückliegt, und Berufsrückkehrer; der Qualifizierungsscheck ist dagegen eine Finanzhilfe für gering qualifizierte oder Arbeitnehmer über 45 Jahre. Förderungsfähig sind jedoch in beiden Fällen alle beruflichen Weiterbildungen, die außerbetrieblich stattfinden und von den zuständigen Beratungsstellen anerkannt werden (siehe www.bildungsscheck.nrw.de bzw. www.qualifizierungsschecks.de). Dabei übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen bzw. der Verein Weiterbildung Hessen jeweils die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu maximal 500 EUR.

Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungsmaßnahmen

Zusätzlich zu den genannten Fördermöglichkeiten können Weiterbildungskosten (z. B. Gebühren für Lehrgänge, Lernmaterial und Fahrtkosten) auch weiterhin als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden, sofern der Weiterbildungsteilnehmer steuerlich veranlagt wird und alle Werbungskosten zusammen die Pauschale von derzeit 920 EUR übersteigen.

Fazit

Die bisherigen Förderungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildungen waren vor allem für spezielle Zielgruppen gedacht. Mit der neu eingeführten Bildungsprämie werden jetzt zudem Geringverdiener staatlich gefördert. Berufstätige mit höheren Einkommen müssen jedoch auch zukünftig ihre Weiterbildung selbst finanzieren (z. B. mit Hilfe des Weiterbildungsdarlehens), können dafür aber in vielen Bundesländern bezahlten Bildungsurlaub vom Arbeitgeber erhalten.

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Derzeit gibt es 1 Kommentar. »

  1. Hallo!!

    Ich fange in einer Woche eine Umschulung mit Bildungsgutschein an.
    Ich bin Hartz-4 Empfänger und würde gerne wissen ob ich vielleicht
    zusätzliche Gelder beantragen kann(ausser Fahrtkostenübernahme).Ich hab bisher leider immer wieder
    davon gehört,daß man keine weiteren Ansprüche hat,sondern sein alg2 bekommt und gut ist.Stimmt das?

    Bitte helft!!!

    Gruß Rob.

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