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#1
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| Hallo, ich bräuchte dringend einen Rat. Letzten Monat habe ich meine schulische Ausbildung abgeschlossen und noch leider keinen Arbeitsplatz gefunden. Alg1 steht mir nicht zu (verjährt) und bei der Arge sagte man mir, für den Alg2 Antrag bräuchte ich den Einkommensbescheid meines Partners. Wir wohnen aber erst seit 11 Monaten zusammen. Würde mir dann nicht wenigsten 1 Monat Alg2 ohne Bezug zum Partner zustehen? Im SGB steht, wenn Partner mindestens 1 Jahr zusammenleben, gelten sie als Bedarfsgemeinschaft. Mein Partner verdient gut, daher würde mir nichts zustehen laut Bedarfsgemeinschaft. Allerdings will er nicht für mich aufkommen (Krankenkasse, Essen), was ich voll verstehen kann, da wir erst seit 11 Monaten zusammenleben. Zudem muss er selber Schulden abbauen. Im Moment habe ich nichts zur Verfügung, weiß nicht, von welchem Geld ich die Krankenkasse bezahlen soll geschweige denn, wie ich zu möglichen Bewerbungsgesprächen kommen soll. Die Arge bleibt stur und meint, ohne die Unterlagen meines Partners wird kein Antrag bearbeitet. Ich hoffe sehr, dass mir jemand einen guten Rat geben kann. |
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#2
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| Wie alt bist du?
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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nancy1 (02.11.2011) | ||
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#3
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| Ich bin 29, mein Partner 26. Das weitere Problem ist, dass ich angegeben habe, schwanger (12.SSW) zu sein. Dafür hat die Arge allerdings keine Papiere zu Gesicht bekommen. Desweiteren behauptet die Agentur, dass mein Partner der Erzeuger sei, obwohl sie auch dafür keine Beweise haben. Hätte ich mal vorher gewusst, was ich sagen muss und was ich lieber für mich behalten sollte. Ich dachte, mit Ehrlichkeit bin ich am Besten dran. Wenn ich eine eigene Whg hätte, würden die Arge zahlen. Aber eine kleine Whg zu finden, ist hier nicht so leicht. Dazu kommt dann wieder Kaution etc. ![]() Vielen dank schon mal für Deine Mühe!!! |
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#4
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| Das mit dem Kind war ein Unfall. Nicht das wieder jmd schimpft: ohne Arbeit und dann noch ein Kind.... |
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#5
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| Erst mal herzlichen Glückwunsch zum Kind. Ein Kind sollte man niemals als Unfall ansehen, sondern als eine Gabe Gottes. Mutter zu sein, ist ausserdem eine wertvolle und verantwortungsvlolle gesellschaftliche Aufgabe, zu der auch einige Worte im Grundgesetz stehen, siehe dazu § 6 GG.
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nancy1 (02.11.2011) | ||
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#6
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| Zitat:
Ihr bildet dann nach dem SGB II eine Einstehensgemeinschaft, egal ob verheiratet oder nicht. Einkommen, egal wer verdient, wird berücksichtigt, ALG II wird dann bis zur Bedürftigkeitsgrenze aufgestockt. Ist er nicht der Kindesvater, sieht die Sache auch nicht viel anders aus, das Jobcenter wird euch als Einstehensgemeinschaft einstufen und ihr könnt dann vor das Sozialgericht ziehen. Bis das Sozialgericht entschieden hat, sitzt das Jobcenter am längeren Hebel. Und nach einem Jahr wäre die Diskussion sowieso zu Ende, ihr wäret dann eine Einstehensgemeinschaft, oder der nächste Prozess vor dem Sozialgericht wäre fällig, dann aber mit höchst ungewissem Ausgang. Ihr seid zu wahrheitsgemässen Angaben verpflichtet, siehe § 60 SGB I. Möglicherweise kann man dich nicht zwingen, den KIndesvater anzugeben, du müsstest dann aber möglicherweie mit fiktiven Anrechnungen leben und die nächsten juristischen Baustellen wären eröffnet. Bitte lasst euch örtlich beraten, Profamilia, Caritas, Diakonie, Sozialverbände wie der SoVD.
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nancy1 (02.11.2011) | ||
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#7
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| Zitat:
Nach spätestens zwei rückständigen Monatsbeiträgen erlischt der Krankenversicherungsschutz, es besteht nur ein nicht näher definierter Notfallschutz. Siehe dazu § 16 SGB V. Unterstützt dich dein Lebenspartner nicht, sprich: Kindesvater, bleibt dir nur der sofortige Auszug und die damit verbundene Auflösung der Einstehensgemeinschaft, entweder zurück zu den Eltern oder in ein Frauenhaus. Deine Eltern müssen dich nicht unterstützen - siehe dazu § 9 SGB II - , du würdest volle Leistungen erhalten, auch KV und die Kosten der Unterkunft. Dir steht bei Schwangerschaft bei ALGII ein Schwangerenmehrbedarf zu, ausserdem Erstausstattung wie Umstandskleidung und zugegebener Zeit eine Babyerstausstattung. Bitte nicht warten, die Entscheidungen müssen sofort getroffen werden, bei dir dreht sich bereits die Schuldenspirale.
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nancy1 (02.11.2011) | ||
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#8
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| ich danke Dir ganz herzlich für Deine Antworten. Im Endeffekt hab ich mir schon gedacht, dass es nicht anders geht. Finde es nur schade, dass man, wenn man nicht verheiratet ist, wie verheiratet behandelt wird, aber nicht die Vorteile genießt, wie wenn man verheiratet wäre. Mir ist einzig und allein nur der Versicherungsschutz wichtig, aber ohne jeglichen Anspruch auf Alg2 gibt es auch keinen Versicherungsschutz. Und auch keinen Mehrbedarf wenn man schwanger ist. Es fühlt sich ein bisschen "wie im Stich gelassen" an, immerhin suche ich Arbeit und möchte auch arbeiten. Aber wie es aussieht, wird mir ohne Anspruch auch in dieser Angelegenheit nicht weitergeholfen. Am besten ist, man wird nie bedürftig, dann muss man auch nie die "homo sympathicus" kennenlernen, die in der Arge arbeiten.... |
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#9
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| .... so isses .... ![]() Handle bitte sofort, das Elternhaus ist vielleicht die bessere Option, zumndest solange, bis ihr dauerhafte Entscheidungen getroffen habt. Wichtig wäre, dass diese elende Einstehensgemeinschaft umgehend aufgelöst wird. Fragen wie Unterhalt usw. könntest du dann in einem Forum für Alleinerziehende stellen.
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#10
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| Danke für Deinen Rat! Die nächsten 2 Wochen hab ich wahrscheinlich Arbeit, Bewerbungen laufen.. ich hoffe einfach das Beste! |
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