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#1
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| Hallo, habe ein frager ich bin lettes Jahr Februar 2009 in ein anderes bundesland gezogen zurück in meine Heimat ich bin von Baden Würrtembarg nach Rheinland pflaz wieder gezogen erstmal zu meinem Vater um mir von ddort aus eien Wohnung zu suchen irgendwie habe ich aber hier keinen erfolg gehabt und so bin ich wiedcer in den Wohnort nach BW gezogen weild ort auch der Kidnesvater lebt usw. Damals habe ich als Grund angegeben weil der Kindesvater dort lebt usw. .. So nun ist es so das ich es bereue heir wieder hergezogen zu sein alleine bin und auch keine Familie dort habe auch keinen Job und ich spiele mit dem gedanken solange der kleien noch im Kindergarten ist wieder nach Rheinlandpfalz zurüczu ziehen nur was sagt die ARGE dazu ? DEnn ich bin ja erst Januar 2009 in meine Heimat zurück und bereits Juli 2009 wieder dorthin wo ich jetzt lebe was sagt die ARGE jetzt wenn ich sage ich würde gerne wieder umziehen ? ICh verstehe mich auch mit dem Kindesvater nicht mehr und bin wie gesagt ganz alleine und das belastet mich sehr. Kann die Arge mir einen Umzug untersagen da ich ja erst letztes jahr 2 mal umgezogen bin ? Hatte damals nur für einen Umzug geld bekommen den anderen habe ich alleine bezahlt und dort habe ich schon einen brief vom jobcenter erhalten das ich nicht umziehen kann wie ich will. Dort wo ich jetzt lebe gibt es kein Jobcenter nur ein landratsay<mt weil es hier einen KOmmune ist dort läuft einiges anders wie in einem Jobcenter. Wie kann ich meinem Fallmanager erklären,dass ich wieder in meine Heimat zurück will ? Ich muss das tun denn wo ich jetzt lebe gehe cih total kaputt und es war ein riesen Fehler wieder hier hergezogen zu sein. ur das Amt wird sagen ja hallo sie können doch nicht wieder umziehen...Vor allem aus welchem Grund wenn ich keinen Job habe ! |
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#2
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| kannst du, sooft du willst - nur nochmals Umzug bezahlen wird dir wohl kein Amt.Es ist einfach nicht drin immer andere für deine Fehler bezahlen zu lassen. So ein Umzug muss sehr fundiert begründet sein und es muss sich eine sichere Arbeitsaufnahme für dich daraus ableiten lassen. Natürlich verstehe ich dein Anliegen und dass du gerade nicht glücklich in deiner jetzigen Situation bist. Die ARGE wird in Sachen nochmaliger Bezahlung des Umzuges dieswohl kaum befürworten. Wenn du vielleicht bei deinen Eltern um Hilfe ersuchst, könnte es besser sein. Auf das Wohl deines Kindes musst du aber in erster Linie achten!!! In deinem Fall wäre aber auch die ARGE verpflichtet sich um das zukünftige Wohl deines Kindes zumindest etwas anzunehmen - es soll nicht zum Leidtragenden von Umzugsformalitäten seitens des Amtes werden. Gruss + alles Gute wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (06.06.2010 um 11:52 Uhr) |
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