3 Fragen zu Alg2
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3 Fragen zu Alg2

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  #1  
Alt 08.08.2008, 11:16
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also meine erste Frage ist ganz einfach und knapp. Ich abe vor einigen Tagen die Verbraucherkostenabrechnung für meine Wohnung bekommen, daraus ergibt sich das die Miete nun 25 Euro günstiger ist. Klar dies muss ich der Arge melden. Desweiteren ergibt sich daraus das si mir 70 Euro vom letzten Jahr zurückbezahlen. Bzw ich soll ds Guthaben mit der nächsten Mietzahlung verrechnen. Jetzt meine Frage, muss ich die 70 Euro an die Arge zurückbezahlen ?

Zweitens, ich sitze gerade vor dem neuen Alg 2 Antrag ( ANtrag auf Weiterbewilligung der Leistung ) wer hat sich so ein Käse ein fallen lassen ?
Ich werde mindestens 4 mal nach Kindergeld Unterhalt oder Elterngeld gefragt Ich habe eine Anlae erhalten ( anlage EK ) Bedeutet das für mich das ich keine weiteren anlagen ausfüllen muss ?
auch steht in diesem antrag noch einmal klein geschrieben bitte nachweise beilegen. Muss ich nun nochmal alle Nachweise zuschicken ? Kindergeld elterngeld etc ?

Und meine letzte Frage ist folgende, ist es denn möglich etwas dazu zu verdienen ? Meine Tochter ist 7 Monate daher bin ich noch in der elternzeit.
Ich hätte aber die Möglichkeit von daheim aus ein bisschen zu arbeiten ( Termine für Versicherungen legen ) Nun das wären ca 200 Euro im Monat. Darf ich das verdienen ? Und wird dann mein Hartz 4 jeden Monat neu berechnet ? da ich ja auch nicht immer gleich verdienen würde ?

Danke
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  #2  
Alt 08.08.2008, 12:14
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Zitat:
Zitat von Fragenfragen Beitrag anzeigen
also meine erste Frage ist ganz einfach und knapp. Ich abe vor einigen Tagen die Verbraucherkostenabrechnung für meine Wohnung bekommen, daraus ergibt sich das die Miete nun 25 Euro günstiger ist. Klar dies muss ich der Arge melden. Desweiteren ergibt sich daraus das si mir 70 Euro vom letzten Jahr zurückbezahlen. Bzw ich soll ds Guthaben mit der nächsten Mietzahlung verrechnen. Jetzt meine Frage, muss ich die 70 Euro an die Arge zurückbezahlen ?

Bitte lege die Nebenkostenabrechnung der ARGE/Jobcenter unverzüglich vor. Die Erstattung wird mit deinen Leistungen verrechnet. Solltest du eigene Mietanteile zahlen, so wäre dieser Mietanteil aus der Nebenkostenabrechnung herauszurechnen.

Offensichtlich wird jetzt die Abschlagszahlung für die Nebenkostenvorauszahlung gesenkt. Angesichts der Energiekostensteigerungen bedeutet dies, dass mit der nächsten Nebenkostenabrechnung eine gigantische Nachforderung verbunden sein wird.
Bitte kläre bereits jetzt mit deiner ARGE/Jobcenter, was dies für dich bedeutet und ob die Arge/Jobcenter diese ZUKÜNFTIGE Nebenkostennachforderung überhaupt akzeptieren wird. Bitte lasse dir das schriftlich geben!!


Zweitens, ich sitze gerade vor dem neuen Alg 2 Antrag ( ANtrag auf Weiterbewilligung der Leistung ) wer hat sich so ein Käse ein fallen lassen ?
Ich werde mindestens 4 mal nach Kindergeld Unterhalt oder Elterngeld gefragt Ich habe eine Anlae erhalten ( anlage EK ) Bedeutet das für mich das ich keine weiteren anlagen ausfüllen muss ?
auch steht in diesem antrag noch einmal klein geschrieben bitte nachweise beilegen. Muss ich nun nochmal alle Nachweise zuschicken ? Kindergeld elterngeld etc ?
Wenn sich absolut nichts geändert hat [Lage unverändert], dann dürfte der übrige Zettelwust nicht erforderlich sein. Bevor aber die Leistungen wegen Formalien eingestellt werden, frage bitte deine ARGE, wie sie es gerne hätte.

Und meine letzte Frage ist folgende, ist es denn möglich etwas dazu zu verdienen ? Meine Tochter ist 7 Monate daher bin ich noch in der elternzeit.
Ich hätte aber die Möglichkeit von daheim aus ein bisschen zu arbeiten ( Termine für Versicherungen legen ) Nun das wären ca 200 Euro im Monat. Darf ich das verdienen ? Und wird dann mein Hartz 4 jeden Monat neu berechnet ? da ich ja auch nicht immer gleich verdienen würde ?

Elternzeit - die neuen Vorschriften seit 2007

Ja, du darfst zuverdienen. Beachte dazu bitte den vorstehenden Link. Aber Achtung! Dein Einkommen musst du der Arge nachweisbar angeben und dieses wird nach den Zuverdienstregeln nach § 30 SGB II berücksichtigt, das heisst: es verbleibt dir nur der Freibetrag. Solltest du ein schwankendes Einkommen haben, wird natürlich jedesmal dein Anspruch neu berechnet.

Danke
......................................
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  #3  
Alt 10.08.2008, 19:55
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Frage 1: Kopiere alle Zettel, die du bekommen hast und reiche sie bei der Arge ein. Sobald das Guthaben bei dir eingegangen ist, dürfen sie die Summe einbehalten. Ist leider so!

Frage 2: Bei uns gibt es ALG II von der Kommune und unsere Folgeanträge bestehen nur aus einem Zettel, wo man Änderungen eintragen muss oder bei nicht geändert ein x macht. Deins hört sich kompliziert an. Mein Tip: Lass dir bei deinem Fallmanager einen Termin geben, die müssen dir helfen- die sind dafür da!

Frage 3: Du darfst Geld dazu verdienen, ist doch im Sinne der Arge, umso mehr- umso besser, denn da müssen die dir weniger zahlen. Bei einem Zuverdienst von 100€ darfst du 100€ behalten. Bei 200€ darfst du 120€ behalten, die restlichen 80€ werden dir angerechnet. Sehe es so: ab 100€ aufwärts bis 800€ darfst du nur noch 20% für dich beanspruchen, der Rest wird angerechnet.
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