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#1
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| Hallo, ich habe von der ARGE eine Eingliederungsvereinbarung bekommen,wo drinnen steht, das ich alle Möglichkeiten zu nutzen habe um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitwirke insbesondere: *Stellensuche/Erstellung von Bewerbungsunterlagen - mindestens 7 Bewerbungen pro Monat in den nächsten 12 Monaten, auch um befristete Stellen, auch bei Zeitarbeitsfirmen - Nutzung des Internets zur Stellensuche - Nutzung der Gelben Seiten - Nutzung der aktuellen Presse und Belege der Eigenbemühungen durch unter der Angabe des Datums der Bewerbung, Name der Firma, Name des Ansprechpartners und die telefonnummer ( Bewerbungsaktivitätenliste). Die Bewerbungsbemühungen sind jemweils bis zum 4. Tag einbes Monats bei der Sachbearbeiterin einzureichen. So worum es mir geht ist, ich bekome eine Auflage soll monatlich 7 Bewerbungen nachweisen kann aber nicht genau aus dem Schreiben herauslesen,ob ich nun für alle Bewerbungen auch die Kosten erstattet bekomme oder nur für 260€ die einem ja nur zu stehen. Was zählt alles zu den Bewerbungskosten genau? Denn für mich ist eine Onlinebewerbung genau so eine Bewerbung wie wenn ich die per Post schicke. Was für Bewerbungen fallen in den 260€ genau rein? Denn das habe ich versucht beim Arbeitsamt rauszubekommen leider ohne Erfolg. Denn wenn ich ja mal so ganz dumm rechne, entstehen mir Kosten von 420€ anhand der Vereinbarung. 5€ pro Bewerbung x 7 = 35€ 35€ x 12 = 420€ Man bekommt aber nur 260€ höchstens im Jahr. Bitte darum mal um Antwort und Hilfe. MfG panterfrau Geändert von admin (25.06.2011 um 09:13 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Solltest du die Bewerbungsbemühungen nicht jeweils bis zum 4. eines Monats erbringen, und zwar nachweisbar, läufst du Gefahr, mit den Sanktionsstufen nach § 31 SGB II Bekanntschaft zu machen. Hier wurden also drei Verpflichtungen zusammengeschnürt: Du musst 7 Bewerbungen erstellen Du musst diese nachweisen können Du musst den Nachweis jeweils bis zum 4. des Monats erbringen, du hast also eine Bringschuld. Veranlasse bitte, das der Termin spätestens bei der nächsten Eingliederungsvereinbarung herausgenommen wird. Du hast ein gewisses Mitspracherecht. Wenn der 4. eines Monats auf einen Samstag oder Sonntag bzw. einen Feiertag fällt, musst du nämlich deine Nachweise vorher erbringen. Nachher ist zu spät. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bleiben alle Kosten, die durch die Arbeitssuche entstehen, an dir kleben. Das bezieht sich sowohl auf den Internetanschluss als auch auf den Kauf von Zeitungen mit Stellenanzeigen. Man hat dir die Nutzung der aktuellen Presse aufgetragen, das bedeutet, du musst mindestens dein örtliches Käseblatt mit den örtlichen Stellenanzeigen kaufen. Da man dir die "aktuelle" Presse aufgetragen hat, heisst das, JEDE Woche die passende Zeitung zu kaufen. Wen du auch nur ein Wochenende versäumst, kriegst du möglicherweise ein Problem. Die Forumulierung sollte also auch entschärft werden. Am besten durch das Wort "zum Beispiel". Du kannst nach § 45 und § 46 SGB III Bewerbungskosten beantragen. Bitte lies dir die §§ durch. Die Anträge sind vorher zu stellen. Die von dir beschriebenen 5€ pro Bewerbung werden normalerweise nur für schriftliche Bewerbungen gezahlt, für Bewerbungen auf elektronischem Wege nicht. Bei der Zählung der Bewerbungen müssen aber alle Bewerbungen gezählt werden, also auch die per E-Mail oder auch die per Telephon. Wie du die Erstattung bekommst, musst du dir von deinem Sachbearbeiter erklären lassen. Achte darauf, das die Kostenerstattungen eine Kann-Leistung sind und keine Muss-Leistung. Es kann passieren, dass man dir im Oktober sagt, dass die Agentur ihre Haushaltsmittel aufgebraucht hat und dass dein Antrag auf Kostenerstattung nicht bewilligt wird. Also bitte immer zeitnah abrechnen. Du bist bedürftig und beziehst ALG II. Deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung hinsichtlich der anfallenden Bewerbugskosten nicht so ganz koscher, weil ein beträchtlicher Eigenanteil abverlangt wird. Achte bitte auch darauf, dass Fahrtkosten zur Arge bei Vorladungen nach § 61 SGB I erstattet werden und dass Fahrtkosten bei Massnahmen ebenfalls in der Eingliederungsvereinbarung berücksichtigt werden. Nonte's Breviarium :-)
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Nighthunter (25.06.2008) | ||
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#3
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| Mehr wie 260€ pro Jahr bekommst Du nicht erstattet. Du kannst 5€ pro Bewerbung bekommen, es kann aber auch weniger sein. Mein Mann hat z.B. nur 3€ bekommen, weil nur Bewerbung und Lebenslauf abgeschickt wurde. Für eMail Bewerbung gibt es nur 0,50€. Musst da die Mail mit Sendedatum ausdrucken. Du kannst Dir auch Schriftstücke zusammenstellen und Dich persönlich bei Firmen vorstellen. Dein vorbereitetes Schriftstüch lässt Du dann dort unterschreiben. Dafür bekommst Du kein Geld, aber es zählt als Nachweis.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#4
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| Das dumme ist immer daran, dass jede ARGE verschieden mit den Bewerbungsnachweisen umgeht. Dies ist eigentlich sehr ungerecht, weil jeder letztendlich anders behandelt wird. Ich kenne ARGEn, bei denen man nur als Kostenerstattung das Bewerbungsanschreiben abgeben muss. Egal ob Email- oder Postbewerbung. Fasst man es so zusammen: Es gibt sehr strenge ARGEn und es gibt sehr lockere ARGEn - was ich sehr ungerecht finde. Irgendwie ist bei den ARGEn und Arbeitsagenturen keine öffentliche Richtlinie zu erkennen. Die schustern sich die meisten Bedingungen selbst zusammen, so wie es scheint? Kein Wunder das die ARGEN so kritisch beäugt werden. Inzwischen nicht nur von HARTZ IV-Empfängern. |
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#5
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| Zitat:
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