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#1
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| Hallo, hab mal eine Frage, weil mir was blödes passiert ist. Hatte bis 25.11. eine Anstellung, bin aber dort wegen Krankheit zum 25.11. innerhalb der Probezeit gekündigt worden. Sofort nachdem ich die Kündigung erhalten hatte, bin ich zum Jobcenter und habe mich ab 26.11. arbeitsuchend gemeldet. Nun habe ich aber Glück gehabt und schon seit 05.12. wieder einen Job. Ich hab aber total vergessen, beim Jobcenter anzurufen und mich dort abzumelden. Den Antrag auf ALG II habe ich nie abgegeben und auch zu den Terminen bin ich nicht hingegangen (ohne abzusagen), weil ich da schon wieder gearbeitet habe. Ich hab also für die eine Woche kein ALG II beantragt und bin nur arbeitsuchend gemeldet. Es ging sehr schnell mit dem neuen Job im Call Center. Ich hab mich am 01.12. vorgestellt, am Tag darauf die Zusage bekommen, am 05.12. hatte ich meinen 1. Arbeitstag (hab an diesem Tag morgens den Vertrag unterschrieben und gleich angefangen). Ich wollte mich vom Jobcenter nicht abmelden, bevor ich den Vertrag habe. Und danach hab ich es komplett vergessen. Ich werde das am Montag natürlich sofort anrufen und mich abmelden. Wisst Ihr was mir im schlimmsten Fall passieren kann? Danke für Eure Antworten. Liebe Grüße Geändert von butterfly89 (09.12.2011 um 21:16 Uhr) |
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#2
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| Ja nix. Was soll passieren? Du hast ja keine Gelder oder Verguenstigungen erhalten. Der Rest ist nur Papierkram. Die melden sich schon bei dir, wenn sie irgendwas wollen. Aber wenn du auch nie irgendetwas beantragt hast, kann ich mir das kaum vorstellen.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#3
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| Zitat:
Arbeitsuchend melden tust du dich bei der Agentur für Arbeit, du bist aber zum Jobcenter gegangen, das wird als Antrag auf ALG II gewertet, denn der Antrag ist formlos. Man hat dich offensichtlich zu Terminen geladen, denen du aber nicht Folge geleistet hast. Das bringt dir zumindest formal eine 10%-Sanktion ein, die wirkt sich zwar nicht jetzt aus, weil du bisher noch keine Leistungen erhalten hast, die Sanktion(en) könnten aber wieder aufleben, wenn du innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr (Zeitablauf, nicht Kalenderablauf) wieder bedürftig werden würdest. Dein Antrag läuft noch, er wird aber wohl wegen mangelnder Mitwirkung nach § 66 SGB I auf Eis liegen. Theoretisch stehen dir noch Leistungen vom 26.11. bis zur ersten Lohnzahlung zu, erfolgt die Lohnzahlung im Januar, kriegst du anrechnungsfrei noch einen vollen Monat ALG II (Zuflussprinzip), fliesst noch im Dezember Lohn, wird der noch berücksichtigt. Auch wäre zu klären, ob dir neben dem Lohn noch ALG II aufstockend zusteht. Wenn feststeht, dass ALG II für dich nicht nahrhaft ist und du es nicht benötigst, würde ich nach § 46 SGB I den Antrag zurückziehen und Verzicht erklären. Dann ist die aktuelle Akte geschlossen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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