ALG 1 Nachzahlung voll auf ALG 2 anrechnen ?
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ALG 1 Nachzahlung voll auf ALG 2 anrechnen ?

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  #1  
Alt 25.03.2009, 12:47
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Frage ALG 1 Nachzahlung voll auf ALG 2 anrechnen ?


Moin, bin neu und hoffe hier wird mir geholfen ...


nun ist es auch bei mir so weit bekomme ALG II

nun ist der Bescheid sehr unübersichtlich (wie ich finde)

mein Prob ist das die ARGE mir eine Nachzahlung vom Arbeitsamt (ALG I) über 1205,76 Euro in voller Höhe anrechnet!

Und das erscheint mir nicht richtig!

Wurde zum 20.12.2008 wie jedes Jahr gekündigt (Zeitarbeiter) hatte noch 48 Tage anspruch auf ALG I den Bescheid hab ich immerhin schon am 10.02.09 bekommen !
Anspruch hatte ich aber nur bis zum 06.02.2009 also wieder paar Tage verschenkt naja egal und nicht zu ändern!
Habe dann für die Zeit (20.12.2008 - 06.02.2009) den oben angegebenen Betrag nachgezahlt bekommen!
Hatte am 11.02.2009 Erstantrag auf ALG II gestellt und als ehrlicher Hilfebedürftiger alles angegeben und dann heute der Schock für die Zeit vom 11.02.2009 - 28.02.2009 keinen Leistungsanspruch!

Darf das sein habe ja diese Nachzahlung für die gesamten Zeit meiner ALG I Zeit bekommen dürfen die mir das dann als Einkommen für 1 Monat anrechnen zumal ich davon nix mehr hab ist ja in der Zeit der ALG I berechnung genug aufgelaufen!

Und dann noch wegen event Heizkosten ich heize/Warmwasser mit Holz/Kohle und Heizöl trotzdem steht da drin sie zahlen mir nur einen einmaligen Betrag dachte immer das sie das bis zu einem höchstbetrag übernehmen


Danke für event. Hilfe

MFG Jan
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  #2  
Alt 25.03.2009, 13:01
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Na ich denke da kannst Du nichts machen,lies hier

Hierzu auch §11 SGBII

Zu den Kosten der Unterkunft:Die Arge ist verpflichtet die Heizkosten im Angemessen bereich zu Übernehmen,einmal Zahlungen sind nicht möglich,zu lesen im §22 SGBII Absatz1

Hoffe konnte dir ein wenig helfen...
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  #3  
Alt 25.03.2009, 13:20
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So zu dem halben Monat der mir fehlt scheinst du Recht zu haben naja mal sehen werde event. Wiederspruch gegen den Bescheid einreichen!

Zu den Heizkosten schreibe mal was sie als Begründung im Bescheid geschrieben haben :

Nach der neuen Richtlinie des LK XXXX zur Feststellung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger Nach SGBII und XII werden für eigengesteuerte Heizungsanlagen ohne monatliche Abschlagszahlungen, keine monatlichen Heizungsbeträge mehr gewährt.Ein Bedarf wird für den Zeitraum vom 01.10 eines Jahres bis 30.04 des Folgejahres (Heizperiode) gewährt.
Aufgrund der eingereichten Quittungen werden ihne einmalige Heizkosten in Höhe von XX,XX Euro überwiesen.

Das heißt es gibt nix oder lieg ich da falsch

Danke

MFG

Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Na ich denke da kannst Du nichts machen,lies hier

Hierzu auch §11 SGBII

Zu den Kosten der Unterkunft:Die Arge ist verpflichtet die Heizkosten im Angemessen bereich zu Übernehmen,einmal Zahlungen sind nicht möglich,zu lesen im §22 SGBII Absatz1

Hoffe konnte dir ein wenig helfen...
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  #4  
Alt 25.03.2009, 13:35
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Das ist mir neu mit den Heizkosten,nach welcher Richtlinie,die des Landkreises...??

Spinnen die jetzt???

Der §22 SGBII ist Bindent für alle Argen ich denke Da musst Du Rechtlich gegen Vorgehen,und von wegen nach Vorlage der Quittungen,die haben sie doch nicht alle,Heizkosten sind im Vorraus zu Bezahlen,woher sollst Du die denn zahlen???

Wiederspruch,Notfalls Klagen....

Du bist im Recht...

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  #5  
Alt 25.03.2009, 13:42
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Ja nach der des Landkreises und das mit den Quittungen einreichen war hier schon immer so wie mir gerade einige Bekannte auf Nachfrage bestätigen...

Da ich ja mit Holz/Kohle und Heizöl heize/Warmwasser ist das event. anderst ???



Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Das ist mir neu mit den Heizkosten,nach welcher Richtlinie,die des Landkreises...??

Spinnen die jetzt???

Der §22 SGBII ist Bindent für alle Argen ich denke Da musst Du Rechtlich gegen Vorgehen,und von wegen nach Vorlage der Quittungen,die haben sie doch nicht alle,Heizkosten sind im Vorraus zu Bezahlen,woher sollst Du die denn zahlen???

Wiederspruch,Notfalls Klagen....

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  #6  
Alt 25.03.2009, 13:55
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Du musst die Kosten für den Betrieb der Heizung(Kohleofen) nicht Vorstrecken,woher auch???

Die Arge ist Verpflichtet diese im Vorraus zu Bezahlen...Egal mit was Du Heizt.

Wenn das bei euch schon immer so war,dann wird es Zeit das da mal Jemand Klagt,damit die Arge weiß das es so rechtswiedrig ist...

Leg Wiederspruch ein,dann Klage.
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  #7  
Alt 25.03.2009, 14:01
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Gut dann werde ich das so tun aber kannst mir da helfen wie schreib ich den sowas ...gerade die Begründung und sowas ...

danke im vorraus


Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Du musst die Kosten für den Betrieb der Heizung(Kohleofen) nicht Vorstrecken,woher auch???

Die Arge ist Verpflichtet diese im Vorraus zu Bezahlen...Egal mit was Du Heizt.

Wenn das bei euch schon immer so war,dann wird es Zeit das da mal Jemand Klagt,damit die Arge weiß das es so rechtswiedrig ist...

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  #8  
Alt 25.03.2009, 14:13
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Die Begründung ist ganz Einfach:

Laut §22 SGBII Absatz 1 sind die Kosten für Heizung und Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu Übernehmen,Da du Alg2 Beziehst und die Heizkosten nicht von der Regelleistung umfasst sind,kannst Du diese auch nicht Vorstrecken..

Heizkosten gehören zur KDU und sind vom Leistungsträger zu Übernehmen..,soweit sie angemessen sind...

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  #9  
Alt 25.03.2009, 14:19
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und den Wiederspruch gegen den ganzen bescheid oder nur gegen diese Heizkostengeschichte ?

Danke hast mir sehr geholfen...

Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Die Begründung ist ganz Einfach:

Laut §22 SGBII Absatz 1 sind die Kosten für Heizung und Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu Übernehmen,Da du Alg2 Beziehst und die Heizkosten nicht von der Regelleistung umfasst sind,kannst Du diese auch nicht Vorstrecken..

Heizkosten gehören zur KDU und sind vom Leistungsträger zu Übernehmen..,soweit sie angemessen sind...

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  #10  
Alt 25.03.2009, 14:21
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