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#1
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| Moin, bin neu und hoffe hier wird mir geholfen ... nun ist es auch bei mir so weit bekomme ALG II nun ist der Bescheid sehr unübersichtlich (wie ich finde) mein Prob ist das die ARGE mir eine Nachzahlung vom Arbeitsamt (ALG I) über 1205,76 Euro in voller Höhe anrechnet! Und das erscheint mir nicht richtig! Wurde zum 20.12.2008 wie jedes Jahr gekündigt (Zeitarbeiter) hatte noch 48 Tage anspruch auf ALG I den Bescheid hab ich immerhin schon am 10.02.09 bekommen Anspruch hatte ich aber nur bis zum 06.02.2009 also wieder paar Tage verschenkt naja egal und nicht zu ändern! Habe dann für die Zeit (20.12.2008 - 06.02.2009) den oben angegebenen Betrag nachgezahlt bekommen! Hatte am 11.02.2009 Erstantrag auf ALG II gestellt und als ehrlicher Hilfebedürftiger alles angegeben und dann heute der Schock für die Zeit vom 11.02.2009 - 28.02.2009 keinen Leistungsanspruch! Darf das sein habe ja diese Nachzahlung für die gesamten Zeit meiner ALG I Zeit bekommen dürfen die mir das dann als Einkommen für 1 Monat anrechnen zumal ich davon nix mehr hab ist ja in der Zeit der ALG I berechnung genug aufgelaufen! Und dann noch wegen event Heizkosten ich heize/Warmwasser mit Holz/Kohle und Heizöl trotzdem steht da drin sie zahlen mir nur einen einmaligen Betrag dachte immer das sie das bis zu einem höchstbetrag übernehmen Danke für event. Hilfe MFG Jan |
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#2
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| Na ich denke da kannst Du nichts machen,lies hier Hierzu auch §11 SGBII Zu den Kosten der Unterkunft:Die Arge ist verpflichtet die Heizkosten im Angemessen bereich zu Übernehmen,einmal Zahlungen sind nicht möglich,zu lesen im §22 SGBII Absatz1 Hoffe konnte dir ein wenig helfen...
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#3
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| So zu dem halben Monat der mir fehlt scheinst du Recht zu haben naja mal sehen werde event. Wiederspruch gegen den Bescheid einreichen! Zu den Heizkosten schreibe mal was sie als Begründung im Bescheid geschrieben haben : Nach der neuen Richtlinie des LK XXXX zur Feststellung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger Nach SGBII und XII werden für eigengesteuerte Heizungsanlagen ohne monatliche Abschlagszahlungen, keine monatlichen Heizungsbeträge mehr gewährt.Ein Bedarf wird für den Zeitraum vom 01.10 eines Jahres bis 30.04 des Folgejahres (Heizperiode) gewährt. Aufgrund der eingereichten Quittungen werden ihne einmalige Heizkosten in Höhe von XX,XX Euro überwiesen. Das heißt es gibt nix oder lieg ich da falsch Danke MFG Zitat:
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#4
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| Das ist mir neu mit den Heizkosten,nach welcher Richtlinie,die des Landkreises...?? Spinnen die jetzt??? Der §22 SGBII ist Bindent für alle Argen ich denke Da musst Du Rechtlich gegen Vorgehen,und von wegen nach Vorlage der Quittungen,die haben sie doch nicht alle,Heizkosten sind im Vorraus zu Bezahlen,woher sollst Du die denn zahlen??? Wiederspruch,Notfalls Klagen.... Du bist im Recht... Diese Vorgehensweise der Arge ist Ohne jegliche Rechtliche Grundlage...
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#5
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| Ja nach der des Landkreises und das mit den Quittungen einreichen war hier schon immer so wie mir gerade einige Bekannte auf Nachfrage bestätigen... Da ich ja mit Holz/Kohle und Heizöl heize/Warmwasser ist das event. anderst ??? Zitat:
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#6
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| Du musst die Kosten für den Betrieb der Heizung(Kohleofen) nicht Vorstrecken,woher auch??? Die Arge ist Verpflichtet diese im Vorraus zu Bezahlen...Egal mit was Du Heizt. Wenn das bei euch schon immer so war,dann wird es Zeit das da mal Jemand Klagt,damit die Arge weiß das es so rechtswiedrig ist... Leg Wiederspruch ein,dann Klage. Diesen Prozess gewinnst du klar....
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#7
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| Gut dann werde ich das so tun aber kannst mir da helfen wie schreib ich den sowas ...gerade die Begründung und sowas ... danke im vorraus Zitat:
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#8
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| Die Begründung ist ganz Einfach: Laut §22 SGBII Absatz 1 sind die Kosten für Heizung und Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu Übernehmen,Da du Alg2 Beziehst und die Heizkosten nicht von der Regelleistung umfasst sind,kannst Du diese auch nicht Vorstrecken.. Heizkosten gehören zur KDU und sind vom Leistungsträger zu Übernehmen..,soweit sie angemessen sind... Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden immer im Vorraus gezahlt..
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#9
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| und den Wiederspruch gegen den ganzen bescheid oder nur gegen diese Heizkostengeschichte ? Danke hast mir sehr geholfen... Zitat:
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#10
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| Teilwiederspruch gegen den Bescheid,wegen den Heizkosten...
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
JanTenner1 (25.03.2009) | ||
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