ALG 1 Sperraufhebung Arge steckt ein???
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ALG 1 Sperraufhebung Arge steckt ein???

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  #1  
Alt 16.10.2007, 21:35
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Blinzeln ALG 1 Sperraufhebung Arge steckt ein???


Hallo Ihr Lieben,

habe eine Frage und finde im Inet leider keine passende Antwort, bin sehr dankbar für Antworten.

Mein Mann wurde im Juni 06 fristlos entlassen somit trat eine Sperrzeit ein bis 15. September.
Die Arge zahlte ab juli 07 unseren kompletten Lebensunterhalt inkl. Sanktionen.
Nun gewann mein Mann im August die Verhandlung ( Arbeitsgericht ) gegen die fristlose Kündigung und bekam Juli 07 Gehalt rückwirkend und den ALG Bescheid das er rückwirkend zum 01.08. Arbeitslosengeld 1 bezieht und Arge bezahlt rest zum Lebensunterhalt.
Nun hat die Arge das Gehalt eingesteckt ( was ja okay ist ) auch hat das Arbeitsamt 1250.- für August und halber Monat September an die Arge bezahlt. Doch nun kommt der Punkt, die Arge rechnet Alg an obwohl sie erst rückwirkend zahlen und lassen uns sprichwörtlich verhungern mit 2 Kindern.
Kann es möglich sein das die was verkehrt berechnet haben?

Bitte um Hilfe, denn ich möchte Widerspruch einlegen und habe eigentlich keine Ahnung.
Herzliche Grüße
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  #2  
Alt 16.10.2007, 22:25
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Zitat:
Mein Mann wurde im Juni 06 <<<----fristlos entlassen
Stimmt die Zeitschiene?


Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht ihr ALG I und als Aufstockung ALG II.

Finanziell steht ihr also ähnlich wie eine ALG II - Bedarfsgemeinschaft da.

ALG I wird im nachhinein gezahlt, ALG II im voraus. Deshalb wird es bei der Berechnung zu Verschiebungen kommen.

Aber das:

Zitat:
und lassen uns sprichwörtlich verhungern mit 2 Kindern
kann eigentlich nicht sein.

Versuche mal, ob du mit diesem Rechner deine Leistungen nachprüfen kannst:

Arbeitsmarktreform - Einkommensrechner

Euer Einkommen müsste ungefähr so aussehen:

Arbeitsmarktreform - Infografiken - ALG II-Haushaltseinkommen (Ehe-) Paar mit zwei Kindern
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  #3  
Alt 17.10.2007, 10:47
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Danke für deine schnelle Antwort,

Sorry ich meinte Juni 07.
Wir sind in eine größere Wohnung gezogen da das 2te Kind unterwegs war, da ich selbst kein Einkommen hatte gingen wir zur Arge da das Gehalt deshalb nicht ausreichte.
Dann kam die Kündigung und Sperre.
Die Arge rechnet das Arbeitslosengeld an da es rückwirkend bezahlt wird, was auch korrekt ist, aber uns fehlen nun 811.- für diesen Monat und sie meinten wir sollen uns einen Vorschuß vom Arbeitsamt holen, doch diese verneinen, da alle Rückstände an die Arge gegangen sind Höhe inkl. Gehalt 2300.- für 2,5 Monate.
Laut berechnung erhalten wir 1058.- von der Arge.
Nun ging ich mit dieser Info zur Arge und bat um eine Lösung, da ich nicht weiß wie ich Lebensmittel kaufen soll bzw unser Baby Milchnahrung braucht und das kostet. Sie meinten wir haben Pech gehabt.
Ich bin der Meinung das es doch irgendeine Möglichkeit geben muß zum überbrücken. Herzlichen Dank und viele liebe Grüße
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  #4  
Alt 17.10.2007, 12:23
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Ich sehe das so: ihr bezieht ALG II und seid somit bedürftig.

Wenn es zu Engpässen gekommen ist, könnt ihr bei der ARGE einen Vorschuss beantragen.

Rechtsgrundlage könnte der § 42 SGB I sein:

SGB 1 - Einzelnorm

Zitat:
(1) 1Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. 2Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) 1Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. 2Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. 3§ 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.

(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.
Ich denke, im vorliegenden Fall solltet ihr euch an euren Rechtsanwalt wenden, weil die Bedrouille ja durch die Abwicklung des Rechtsstreites entstanden ist.

Im übrigen solltet ihr mal darüber nachdenken, ob ihr nicht einem Sozialverband beitretet, z.B. VDK Sozialverband VdK Deutschland - Sozialverband VdK Deutschland (Google: VDK Ortsverband (Deine Stadt)
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  #5  
Alt 17.10.2007, 15:05
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Einen Anwalt wollte ich eigentlich nicht einschalten, da ich versuche immer eine einfachere Lösung zu finden.
Doch auf die Paragraphen werde ich auf jeden Fall zurück greifen in der Hoffnung nicht wieder **** angeredet zu werden.
Werde Bescheid geben wie es ausgegangen ist.

Viele, vielen Dank
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