Alg ii
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  #1  
Alt 02.08.2010, 19:36
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Hallo an alle Berater und Mietglieder,

ich persönlich stehe in einen festen Verhältnis mit meinen Arbeitgeber aber meine Freundin leider nicht. Sie ist 23 und hat zur Zeit viel zu kämpfen mit der Arbeitslosigkeit und ihrem Elternhaus. Erste Frage auf die ich Hilfe hoffe ist: Hat sie einen Bedarfsanspruch wenn sie Ausgezogen ist und nicht mehr bei ihren Eltern wohnt oder nicht auf ALG II. Dazu muss ich erwähnen das sie Psychisch nicht Fit ist besonders was ihr Elternhaus betrifft! Deshalb hat sie auch zwei Schreiben/Atteste bekommen von Psychologen um dies zu bestätigen. Dennoch habe ich eben die zweifel ob das Ausreicht.(Mir ist bewusst das das hier ein Beratungsforum ist für Tipps) Dazu muss man sagen das sie regelmäßig Tabletten braucht für ihre Schilddrüße aufgrund einer akkuten Erkrankung!

Was dazu kommt das ich grad gelesen habe das wenn mann sich nicht rechtzeitig Arbeitslos meldet mann Pflichtbeiträge nachzahlen muss? Die mit dem Pflichtversicherungsgesetzt zusammenhängen.

Ich danke für alle Beiträge und Hilfestellungen von euch schonmal da ich selbst mit Arbeitslosigkeit noch nie zu tun hatte und deshalb etwas unbefleckt bin.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio allias Briatore
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  #2  
Alt 02.08.2010, 23:24
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Das SGB II sieht vor, dass Personen unter 25 von ihren Eltern versorgt werden müssen. Das heisst: liegt Bedürftigkeit vor, müssen die Eltern einen ALG II - Antrag bei der Arge/Jobcenter stellen, die Kinder wären dann Mitglied in der elterlichen Bedarfsgemeinschaft und wären über diese BG versorgt. Auch die Krankenversicherung wäre so gewährleistet.

Deine Freundin konnte sich bis 23 über die elterliche Familienversicherung krankenversichern, es müsste danach geprüft werden, ob Ausnahmetatbestände vorliegen, die eine weitere Familienversicherung gestatten. Normalerweise muss man sich aber ab 23 selber krankenversichern, also Beiträge zahlen. Sollte deine Freundin nicht (mehr) krankenversichert sein, sollte deine Freundin bzw. die Eltern sofort ALG II beantragen, sofern die Eltern die Beiträge nicht selber zahlen können. Geleistet wird aber erst ab Datum Antragstellung, alle bisher aufgelaufenen Beitragsrückstände müssen daher selber bezahlt werden.

Eigene Wohnung bei U25 & ALG II:

Unter besonders schwerwiegenden Bedingungen kann die Arge nach § 22 SGB II eine eigene Wohnung bewilligen. Dies geschieht aber erst nach strenger Prüfung. Ob da der psychologische Befund ausreicht? Ich melde da Zweifel an.

Ausserdem darf man nicht vergessen, dass der Personenkreis U25 bei ALG II scharf sanktioniert wird. Zwei Fehler/Fehlverhalten, und sämtliche Leistungen sind eingestellt.

U25, ALG II, psychisch instabil: eine explosive Mischung. Ich rate von einer eigenen Wohnung ab.
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  #3  
Alt 03.08.2010, 15:43
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Hallo nontestatum,

erst einmal vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Anwort. Wir haben Heute selber Arbeitslosengeld II beantragt und auch ausgefüllt. Die Beraterin hatte sich sehr viel mühe gegeben um uns zu Helfen. Daraufhin haben wir jetzt uns um alles gekümmert was für die ALG II Antrag nötig ist. Was die Psyschische instabilität betrifft haben wir die Schwierigkeit das diese vom Elternhaus ausgehen! Was natührlich die Sitation kompliziert. Um es klar zum Ausdruck zu bringen die Eltern kümmern sich nicht um ihr Kind keine Kontaktaufnahme nach Beendigung des Arbeitsverhältnis weder Telefonisch noch Schriftlich, was nachweißbar ist.

Wir haben jetzt daraufhin das auf einen Wohngemeinschaft beanragt und die Termine bekommen. Sind auch demnächst, gibt es noch etwas was wir mitbringen können eben eine Bedürftigkeit herforzuheben? (Abgesehen von den Attesten und Wohnugsunterlagen sowie den Antrag)

Mit freundlichen Grüßen

Silvio allias Briatore
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  #4  
Alt 03.08.2010, 23:14
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Wenn ihr - du und deine Freundin - eine Wohngemeinschaft gegründet habt, wird die Arge versuchen, euch gleich als Einstehungsgemeinschaft nach § 7 SGB II einzustufen. Das bedeutet im wesentlichen: wer verdient, zahlt. Das betrifft womöglich auch die Krankenversicherung deiner Freundin.

Wenn du verdienst, und ihr beide zusammen wohnen wollt, sollte bei Bezug von ALG II vorher eine umfassende beratung stattfinden, entweder von einer örtlichen Arbeitsloseninitiative/Beratungsstelle oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Adressen — Tacheles Adressdatenbank
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Briatore (09.08.2010)

  #5  
Alt 09.08.2010, 14:44
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Hallo liebe Modertorinnen und Moderatoren,

ich war nun mit meine Freundin beim Antragsprüfung und diese wurde bis auf weitere Bewilligt laut unseren letzten heutigen Beratungsgespräch. Die Gutachten haben für die Prüfung eine Rolle gespielt.

Jetzt haben wir ein Treffen mit dem ärztlichen Dienst bzw. einen Psychologen von der Abentur für Arbeit und danach müssen wir weiter sehen.

Vielen Dank nochmal für die Beratung, hat sehr geholfen bei dem Ausfüllen des Antrages und Vorbereitung auf die Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio allias Briatore
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