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#1
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| Hallo, da mein Arbeitslosen Geld 1 vor letzten Monat ausgelaufen ist, erhalte ich nun Arbeitslosen Geld 2. Ich wohne alleine und die Miete beträgt 345 Euro warm. Darin sind alle Kosten von Strom, Wasser, Müllabfuhr usw enthalten. Vom Staat erhalte ich 149,29 Euro Plus 154 Euro Kindergeld. So weit ich es aber gelesen habe und von Bekannten informiert wurde stehen einem allein lebenden doch 345 Euro im Monat als Lebensunterhalt zu oder habe ich da etwas falsch verstanden? Ein Bekannter meinte das dass vllt. an meinem Alter liegen würde, da ich erst 20 bin? Für eine Antwort währe ich sehr Dankbar. Mfg Tim |
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#2
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| Hallo erst mal, Erst mal, wohnst Du allein? Deine Eltern sind, bis Du 25 Jahre bist, für Dich Unterhaltspflichtig.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| ja ich wohne alleine. Mein Vater ist verstorben und meine Mutter ist weiter weg gezogen |
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#4
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| Hallo, Tja, das Amt wird es so sehen, auch wenn Deine Mutter weiter weg wohnt, ist sie für Dich unterhaltspflichtig. Nun kommt es darauf an, wann Du daheim ausgezogen bist oder Deine Mutter bei Dir ausgezogen ist.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#5
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| Die zweite gravierende Änderung für diese Zielgruppe ist das Auszugsverbot für junge Erwerbslose. Der Auszug muss nun bei der ALG II-Behörde genehmigt werden, da sonst die Unterkunftskosten nicht mehr gezahlt werden. Die Genehmigung vom Amt soll nur in schwerwiegenden sozialen Gründen erteilt werden. Wer die Behördenpraxis kennt, weiß, dass das einem Auszugsverbot gleichkommt. Das wurde von unserem Staat so beschlossen. Gültig seit Juli/ August 2006. Es könnte hilfreich sein, wenn Du vor diesem Zeitraum schon allein gewohnt hast und das irgendwie nachweisen kannst. (z.B. Mietvertrag)
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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