ALG 2- nötiger Umzug zur Stelle zumutbar?
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ALG 2- nötiger Umzug zur Stelle zumutbar?

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  #1  
Alt 10.07.2008, 22:13
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Hallo,
Ich bin neu hier und brauch mal eure Hilfe.
Seit dem 1.Juli bin ich arbeitslos.ich habe vorher eine schulische Weiterbildung gemacht und bin so leider direkt in Hartz 4 gerutscht. Direkt beim 1. Treffen mit einem ARGE-Mitarbeiter habe ich ein Vermittlungsangebot bekommen, auf das ich mich auch direkt beworben habe. In der Stellenanzeige stand Einsatzgebiet deutschlandweit und ich hatte gehofft, dass es zumindest in der Nähe meines Wohnortes sein wird. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Stelle 300km entfernt ist.
Ich habe noch diverse Bewerbungen auf Stellen in der Nähe laufen, die für mich auch interessanter wären.
Kann ich die Stelle aufgrund der Entfernung ablehnen ohne mit Kürzungen rechnen zu müssen? Oder ist sie zumutbar, da ich ledig bin und dorthin ziehen könnte?
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  #2  
Alt 11.07.2008, 07:38
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Ich gehe davon aus, dass du unter 25 bist.

Das bedeutet, dass du mit 100% sanktioniert (1. Sanktionsstufe) wirst, wenn du die Stelle ablehnst. Wahrscheinlich wartet deine ARGE nur darauf, denn der ARGE-Mitarbeiter hat dir diesen Stellenvorschlag bestimmt nicht ohne Absicht unterbreitet.

Solltest du zu einem 300 km entfernen Vorstellungsgespräch eingeladen werden, beachte bitte, dass du der Erreichbarkeitsanordnung unterliegst und du die Erlaubnis deines Sachbearbeites benötigst, um den Erreichbarkeitsbereich deiner Arge verlassen zu dürfen. Ausserdem solltest du vorher Bewerbungskostenübernahme /Reisekostenübernahme beantragen:

§ 45 SGB III

§ 46 SGB III

Ernsthafte Gedanken um einen Umzug würde ich mir erst machen, wenn ein Vorstellungsgespräch mit Erfolgsaussichten stattgefunden hat.

Und sollte es zu einer Anstellung kommen, wäre zu überlegen, ob die jetzige Wohnung wirklich aufgegeben wird oder ob zunächst eine WG-Wohnmöglichkeit in's Auge gefasst wird. Denn es ist ja nicht gesagt, dass der Job dauerhaft wäre - es gilt ja auch, die Probezeit zu überleben.

Hier wäre dann im konkreten Fall zu überlegen, was zu tun wäre: Umzugskostenübernahme durch die ARGE, oder Inanspruchnahme des § 54 SGB III.
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  #3  
Alt 11.07.2008, 09:50
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Danke für deine Antwort.
Nein, ich bin schon über 25. Ein Vorstellungsgespräch hatte ich zwar nicht, mir wurde aber am Telefon gesagt, dass ich nur zusagen bräuchte, dann könnte ich sofort bei ihnen anfangen. Eine doppelte Haushaltsführung könnte ich mir nicht leisten, da durch das hin- und herfahren am Wochenende schon ziemlich viel Geld für Sprit draufgehen würde.
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  #4  
Alt 11.07.2008, 10:07
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Zitat:
mir wurde aber am Telefon gesagt, dass ich nur zusagen bräuchte, dann könnte ich sofort bei ihnen anfangen.
Das ist eine mündliche Aussage. Die ist nicht wirklich etwas wert.

Diese Aussage sollte dich ausserdem misstrauisch stimmen. Wo gibt es denn sowas, dass man Leute blind einstellt?

Da lässt du dir am besten mal den Blanko-Arbeitsvertrag zuschicken und prüfst, was drinsteht. Das kann nur ein faules Ei sein.

Und gegenüber der Arge ist natürlich äusserstes Misstrauen angebracht.
Ich spreche sowas ungern aus, aber hier glaube ich, dass die dich auf's Kreuz legen wollen.

Bitte tritt sofort in die Gewerkschaft ein. Den Gwerkschaftsbeitrag muss man dann als unvermeidliche Kriegskosten ansehen.
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  #5  
Alt 17.07.2008, 18:33
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Highjacker77 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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soviel ich weiß muß du keine stelle annehmen die so weit weg ist.... das ist unzumutbar, es sei den du möchtest dort umbedingt hin....
niemand kann von dir verlangen, das du dein persönliches und soziales umfeld verlassen mußt....

die entfernungsgrenze liegt glaub ich zwischen 50-100km , oder 90 min Arbeitsweg für eine Strecke....
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  #6  
Alt 17.07.2008, 20:08
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Zitat:
Zitat von Highjacker77 Beitrag anzeigen
soviel ich weiß muß du keine stelle annehmen die so weit weg ist.... das ist unzumutbar, es sei den du möchtest dort umbedingt hin....
niemand kann von dir verlangen, das du dein persönliches und soziales umfeld verlassen mußt....

die entfernungsgrenze liegt glaub ich zwischen 50-100km , oder 90 min Arbeitsweg für eine Strecke....
Vorsicht, Glatteis!

Dies gilt bereits für ALG I - Bezieher: § 121 SGB III
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