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#1
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| Hallo : Ich bin neu hier und das Forum wurde mir als sehr kompetent empfohlen. Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig. Ich bin Arbeitslosengeld-2-Empfänger. Auf meinem jetzigen Konto besteht eine Pfändungs-Sperre eines Gläubigen. Das Konto hatte ich vor 2 Jahren in einer anderen Stadt eröffnet, als ich dort zum Arbeiten war, deswegen ist „meine“ Filiale auch in der anderen Stadt und jeden Monat, wenn ich das Alg-2-Geld innerhalb der 7-Tage-Frist holen will, muss diese Filiale aus meinem Wohnort dort in „meine“ Filiale anrufen, um das Geld frei zu bekommen. Deswegen dachte ich mir, dass ich bei einer Bank ein Konto trotz Schufa-Eintrag (= Sperre wegen Pfändung= Schufa schlecht) eröffnen würde. Meine Fragen hier: 1. kann ich trotz der Pfändungs-Sperre ein neues Konto eröffnen? Weil ja ein Amtsgericht ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Kontosperre verfügt hat, wollte ich wissen, ob ein neues Konto möglich wäre. 2. wäre es von seitens des Jobcenters erlaubt? Hätte das Jobcenter Etwas gegen ein neues Konto? Danke im Voraus Stefan |
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#2
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| Zitat:
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (10.12.2009 um 19:22 Uhr) |
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#3
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| Hallo Danke für antwort. Die alte Bank, wo ich das Konto eröffent habe und die Bank jetzt am Wohnort, ist die gleiche Bank, nur andere Zweigstelle. Es gibt Banken, die trotz SChufa neues Konto anbieten. Meine Frage war, ob das trotz der Sanktionen (Mahnbescheid, Vollstreck.-Bescheid und Pfändungssprre) ein neues Konto möglich ist, wenn die Bank es anbietet. |
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#4
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| Wenn die Bank es anbietet,,ja sicher..aber wenn es die gleiche bank ist...ist das neue Konto auch gesperrt..Die Bank ist Verpflichtet alle Konten die du bei der Bank hast..zu sperren,,So wie es im Pfändungsbeschluss des Amtsgericht steht...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Zitat:
Das neue Konto wäre dann in einer ganz anderen Bank. Neues Konto = Neue Bank Immer noch richtig unter den Bedingungen(Pfändungs-Sperre, Bescheide) ? |
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#6
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| Wenn die Bank das Konto anbietet..Warum nicht....Die meisten Banken machen das aber nicht,,wegen dem Schufa eintrag....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#7
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| Sven, was hindert dich daran es ganz einfach auszuprobieren das neue Konto zu eröffnen?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#8
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| Zitat:
Ich wollte mich einwenig informieren, bin/war unsicher, wie es mit Jobcenter aussieht und ob es vom Amtsgericht her auch ok ist, weil das Amtsgericht ja die Sperre verfügt hat und vorher auch Mahnbescheide verschickt hat. |
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