Alg 2 Umzug wegen Schwangerschaft und zusammenzug mit freund abgeleht
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Alg 2 Umzug wegen Schwangerschaft und zusammenzug mit freund abgeleht

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  #1  
Alt 04.05.2008, 20:05
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hallo zusammen
wir haben ein problem ich möchte gerne mit meinem freund von dem ich ein kind bekomme ( bin jetzt im 5 monat) und meinen beiden kindern 4 und 7 zusammen ziehen
ich habe mich vorher bei der arge erkundigt ob wir umziehen dürfen und wie groß bzw. wie teuer die neue wohnung sein darf

wir haben auch eine wohnung gefunden eine 5 raum die diesen rahmen erfüllt von preiß und größe
diese wohnung wurde jetzt schon zweimal abgelehnt weil wir doch alle in der kleinen wohnung 69qm (davon hat der flur schon ca 11qm balkon ca 2,5qm bleiben ca 55,5qm für 4 zimmer + küche und bad übrig) die ich jetzt bewohne, genug platz haben laut arge

jetzt bewohne ich mit meinen beiden kindern eine 2 2/2 raum wohnung wobei die 2 halben zimmer keine 8qm je zimmer groß ist, das interessiert die arge aber nicht sie sagen es ist eine 4 raum wohnung von der gr von 69 qm und ausreichend für 5 personen ich soll doch die kinder in ein zimmer und mein freund und ich in ein anderes zimmer (dann haben wir wieder ein problem ,die kinder zusammen ins große zimmer ca 16 qm aber die große geht schon zu schule und und abends immer müde die kleine dagegen ein wirbel die selten vor 22,00 uhr schläft und die große wach hält die dadurch in der schule einschläft und dann sollen wir noch ein baby mit reinstellen ???) dessweiteren wie sollen wir ein doppelbett in einem zimmer aufstellen welches ca 2,10 breit ist
dessweiteren haben wir alle 14 tage die kinder von meinem freund bei uns und in den ferien
ups hätte ich beinahe vergessen mein freund ist kein alg 2 empfänger
also wird die wohnung zum größten teil von ihn bezahlt
also ich kann die arge nicht verstehen sie müsten doch froh sein wenn ich mit einem partner zusammen ziehe und sie den nicht mehr die hohen kosten habe die sie jetzt für diese wohnung haben die neue wohnung kostet ja nicht mal soviel wie unsere beiden jetzt und ist nur 100,00 € teurer als meine jetzt und das bei 30 qm mehr
kann mir jemand helfen wie wir doch noch die zustimmung von der arge bekommen können
ich danke euch schon mal im vorraus für eure hilfe
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  #2  
Alt 12.05.2008, 17:14
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Ich hatte vor kurzem irgendwo gelesen, dass einem Kind unter einem Jahr kein eigenes Zimmer gewährt werden muss, also zählt es noch als 0 Person. Und wenn die Kinder deines Freundes mal zu Besuch kommen, darauf kann von der Arge keine Rücksicht genommen werden. Aber selbst 3 Personen stehen schon bis 75m² zu und bei 4 sind es gar bis 90m². Aber die werden bei dir nach den Wohnräumen gehen und die sind in dem Fall ausreichend. Leider.
Arbeitslosengeld II – Wikipedia
Du weißt aber auch, wenn dein Freund zu dir zieht, dann seit ihr ene BG und sein Einkommen wird dir beim ALG II mit angerechnet!

Vielleicht kann dir diese Seite weiter helfen:

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt online frag-einen-anwalt.de
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Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
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  #3  
Alt 20.05.2008, 17:23
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danke für deine hilfe,aber hilft mir nicht weiter

mittlerweile waren auch zwei leute von der arge hier und haben festgestellt das die zimmer wirklich zu klein sind weil wir ja nicht mal mehr ein kinderbett mitreinstellen können und wir sollten sofort wieder einen widerspruch schreiben das haben wir auch getan . Dieses mal beim Sozialgericht, aber wie lange dauert das beim Sozialgericht? diese sind doch total überfordert.

das mit dem zimmer fürs baby stimmt schon aber leider kann ich es nirgendwo mit ins kinderzimmer stellen weil kein bett mehr rein passt leider desshalb sind wir ja auch zum umzug gezwungen, ich sehe es schon kommen das es im kinderwagen schlafen muß

wie sieht es eigendlich damit aus wenn wir jetzt zusammen ziehen , ich bekomme noch den mehrbedarf weil ich erst im januar aus dem alg 1 ins alg 2 gekommen bin ist das den futsch wenn sie meinen freund mit anrechnen und wir zusammen wohnen

danke für eure antwort
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  #4  
Alt 20.05.2008, 22:10
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Du bekommst den Mehrbedarf nur, wenn euer gesamtes Hartz IV niedriger ist, wie das ALG I.

Ich denk mal beim Sozialgericht kann das auch bis zu 3 Monaten dauern. So lange haben die Ämter Zeit den Widerspruch zu bearbeiten.
Ich drück euch die Daumen, dass es schneller geht
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pusteblume06 (26.08.2008)

  #5  
Alt 26.08.2008, 15:12
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Standard wir dürfen endlich umziehen

hurra wir dürfen endlich umziehen
seid april haben wir den antrag laufen welcher jedesmal abgelehnt worden ist
dann haben wir uns eine anwältin genommen die uns vertritt es hat zwar auch nochmal fast 6 wochen gedauert aber auf richterlichen beschluß dürfen wir endlich umziehen
es steht einer persohn 45qm zu jeder weiterem 15 qm bzw ein wohnraum und ein wohnraum besteht aus 15qm und nicht aus 8qm so wie bei uns

na aber jetzt fängt der spaß erst an bin mittlerweile schon im mutterschaftsurlaub und kann ehrlich gesagt auch nicht mehr so wie vohher und habe noch zwei weitere kleine kinder und dann noch renovieren und umziehen und mein freund hat auch wenig zeit er muß die ganze woche arbeiten hat zwar wochenende frei aber muß die nächsten 8 wochenenden (sonnabends) zum lehrgang dann bleibt einen nur noch der sonntag
aber ich sage dann immer kopf hoch das schafst du schon ich kann ja dann immer vormittags was machen wenn die kids in schule oder kita sind

ich habe jetzt gehört ich kann ein antrag auf renovierungskosten stellen
auch für lampen ,gardienen, und teppichböden stimmt das

ich danke euch schon mal im vorraus für eure hilfe
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  #6  
Alt 26.08.2008, 18:01
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Zitat:
ich habe jetzt gehört ich kann ein antrag auf renovierungskosten stellen
auch für lampen ,gardienen, und teppichböden stimmt das
Grundsätzlich stimmt das.

Aber diese Anträge sind VORHER zu stellen.

Da offensichtlich bereits der Umzug gerichtlich erstritten wurde, wird sich eure ARGE/Jobcenter hier erst recht querstellen.
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  #7  
Alt 27.08.2008, 10:33
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Wenn Ihr den Umzug nicht eigenständig bewältigen könnt, könnt Ihr eine Umzugsfirma beauftragen. Bei Antragsstellung müsst ihr dem Träger drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen vorlegen. Je nach Leistungsinhalt werden die Kosten für das günstigste Angebot vom Träger übernommen. Zudem können auch Aufwendungen für die Mietkaution (in Form eines Darlehns) erstattet werden.

Anträge sind immer vorher zu stellen!

Zitat:
auch für lampen ,gardienen, und teppichböden stimmt das
Die Kosten für Lampen, Gardinen, Möbel, ... könnten übernommen werden, wenn es sich um eine Erstausstattung handeln würde. Da ihr aber jeder für sich eine Wohnung habt, die mit Waschmaschine, Gardinen, Möbel usw. ausgestattet ist, kann der Hausrat ja mitgenommen und für die neue Wohnung verwendet werden.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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  #8  
Alt 28.08.2008, 15:18
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HALLO STIMMT WIR HABEN JEDER EINE WOHNUNG MEIN FREUND IST LESTES JAHR BEI SEINER EX AUSGEZOGEN UND ES STEHT IN SEINER 1 RAUM WOHNUNG NUR EINE ABWÄSCHE UND EIN CAMPINGBETT EIN STUBEN SCHRÄNKCHEN;EINE GLÜHLAMPE UND EIN PAAR KARTONS FÜR SEINE UND SEINEN KINDERN DIE ANZIEHSACHEN kein teppich oder so
ICH HABE ZWAR EINE FAST KOMPLETTE WOHNUNGSAUSSTATTUNG ABER ES KANN NUR EIN MAL FUßBODEN BELAG MITGENOMMEN WERDEN DIE ANDEREN SIND ALLE ZU KLEIN (WEIL ICH HIER HALBE ZIMMER HABE)DA FEHLEN ALSO NOCH FÜR 4 ZIMMER UND DEM FLUR DIE FUßBODENBELÄGE; IN 2 ZIMMERN GARDIENEN,3 LAMPEN (EIN PAAR GROßE TÖPFE ;NEE SCHMORRPFANE
UND NOCH PAAR KLEINIGKEITEN) ABER DIE KÖNNEN WIR UNS SO NOCH KAUFEN WICHTIG IST JA ERST MAL DIE FESTEN BESTANDTEILE DER WOHNUNGFUßBODENBELÄGE ,TAPETEN ,lampen und gardinen,2 matratzen ich habe zwar was gespart aber das wird bei weitem nicht reichen
den umzug wollen wir nicht mit einem umzugsunternehmen machen da fallen also nur ein paar spritkosten an weil die neue wohnung ja nicht sehr weitweg ist und den schlüssel bekommen wir auch erst ende september (leider läßt der vermieter nicht mit sich reden )das wir den schlüssel etwas früher bekommen
dann habe ich noch ca 10 tage zeit zum renovieren bevor das baby kommt wenn es pünktlich ist und nicht so wie meine anderen beiden die es immer eilig hatten zwei wochen früheralso habe ich noch ein wenig zeit den antrag zu stellen ein versuch ist es ja wert na ich drücke mir mal die daumen alles können sie ja nicht ablehnen wenn ich bescheid habe sage ich euch bescheid
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  #9  
Alt 02.09.2008, 18:52
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FreiBir befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wenn dein Freund soviel arbeitet, wundert es mich, dass in eurem Haushalt noch Bedarf an AlG2 besteht. Deswegen wird die Arge wahrscheinlich auch so komisch auf deine Anträge reagiert haben.

Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute für dich und deine Kinder in der neuen Wohnung.
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  #10  
Alt 02.09.2008, 19:12
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hallo frei bir
dazu muß ich sagen das mein freund diese arbeit erst vor drei wochen angenommen hat,er kuriefahrer ist und sich auch noch nicht so gut überall auskennt er hat sich sogar ein navi gekauft und die stadtpläne von der gegend wo er ausliefern muß. und was er verdient weiß er auch noch nicht das erste gehalt bekommt er erst ende september
und wir immer noch getrennt wohnen
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