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#1
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| hallo ihr lieben, ich beziehe z.z. alg 2, da ich gesundheitlich eingeschränkt bin ist meine vermittlungsmöglichkeit auch stark eingeschränkt, also wenig aussicht auf einen job, ich habe mir nun überlegt bei ebay ein nebengewerbe zu eröffnen, habe mich schon ein bisschen schlau gemacht und habe demnächst einen termin bei der IHK und dann später auch beim arbeitsamt, was mir erstmal fehlt wäre ein kleines startkapital ca. 1500 euro, auch über das thema steuern habe ich mich auch schlau gemacht und werde wohl erstmal einen steuerberater nehmen der meine steuererklärung dann auch macht, ich würde dieses nebengewerbe auch nur zeitlich halbtags machen und mich auch weiterhin um einen job bemühen, was mich jetzt interessiert ist was darf ich denn überhaupt bei diesem nebengewerbe verdienen was mir von meinem alg2 nicht abgezogen wird ? wie wird das überhaupt berechnet ? ich weiß ja nicht im voraus was ich monatlich verdiene, da ich auch dann zusätzliche ausgaben habe, ich kann dem arbeitsamt nach einem jahr sicher die GuV vorlegen wo alle zahlen ja ersichtlich sind, aber was passiert bis dahin ? muss ich monatlich dem arbeitsamt vorweisen was ich für einnahmen hatte ? oder warten die auf die abrechnung vom finanzamt ? wird mir da vorher schon was vom alg 2 abgezogen ? kennt sich da jemand aus vielleicht ? bin für alle tips dankbar *gg* vielen dank von der rubensfrau |
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#2
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| Der Dazuverdienst wird bei dir genauso berechnet, wie bei jedem anderen auch. Die ersten 100€ sind frei, dann von 100-800€ 20% Freibetrag und von 800-1200€(ohne Kinder); 1500€(mit Kinder) noch mal 10% Freibetrag . Darüber liegend wird zu 100% angerechnet. Der Freibetrag wird vom Brutto errechnet, dann werden vom Brutto die Sozialkosten, Steuern und der Freibetrag abgezogen und der Rest wird von deinem Hartz IV abgezogen. Für die Eröffnung eines Nebengewerbes ist das mit dem Zuschuss aber eine Kannbestimmung. Du wirst eine monatliche Abrechung vorlegen müssen. Und später dann den Bescheid vom Finanzamt. Nebengewerbe zur Existenzgründung erklärt Mu man bei einem Nebengewerbe Steuern zahlen und wenn ja wieviel. Danke? - Yahoo! Clever Behörden | Existenzgründungsberatung | Existenzgründerberatung
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Über das Startkapital solltest du noch einmal nachdenken, ob es wirklich notwendig ist. Keine Ahnung was genau deine Idee ist, aber halte dir vor Augen das Du derzeit mittellos, bedürftig bist. Was ist, wenn das was du vorhast, keine Früchte trägt, sondern ganz gewaltig in die Hose geht? Dann hast du vielleicht einen Keller voller schöner Dinge, bleibst aber letztendlich womöglich noch drauf sitzen und hast noch Schulden oben drauf. Kann man mit Ebay denn überhaupt noch Geld verdienen?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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