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#1
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| Hallo, Folgendes Problem: Ich war mein Leben lang privat Familenversichert bis ich in Absprache mit meinem Vater als Student aus jener ausschied. Leider verpasste ich einen nahtlosen Übergang und war einige Wochen oder Monate nicht versichert. Als ich dann einen Antag bei der vorherigen Versicherung machte wurde ich abgelehnt. Aufgrund einer hier als "Auszeit" bezeichneten Phase kümmerte ich mich einige Jahre nicht um dieses Problem. Heute (26J) wo ich dabei bin mein Leben wieder in etwas geordnetere Bahnen zu bewegen möchte ich diesen inakzeptablen Zustand beenden und wieder eine KV abschließen. Problem: mein Vorversicherer (PRIVAT) will mich nicht, andere Versicherer (privat wie gesetzlich) dürfen mich nicht nehmen. So hat der Gesetzgeber es sich im Rahmen der kürzlich erfolgten Änderungen ausgedacht und ich habe keinen Weg drum rum gefunden. Ich habe diverse Versicherungen die mich alle sofort nehmen möchten aber per Gesetz nicht dürfen bevor sie nicht von meinem Vorversicherer ein Stück Papier bekommen was mir jener nicht ausstellt (mangels Flexibilität, bin da durch alle Instanzen, da ist keiner zuständig/in der Lage/gewillt). Möglichkeit 1: Einige Tausend Euro Nachzahlung + ~600€/monatlich im sog. Basistarif in dem mich mein Vorversicherer nehmen muss. -> aktuell zu teuer für mich - wollte ich bisher machen aber da der Zeitpunkt an dem das aktuell in Vorbereitung befindliche Projekt zieht sich und wann signigikant Gewinne erzielt werden ist ungwiss. KV-Problem soll kurzfristig gelöst werden. Möglichkeit 2: Eine Anstellung "konstruieren". Wenn ich mich in einen sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begebe wäre ich sofort gesetzlich krankenversichert. Hier missfällt mir die Tatsache, dass das in konstruierter Form illegal wäre. Einen realen sozialversicherungspflichtigen Job zu finden bei dem ich wenig Zeit aufwenden muss sehe ich nun auch nicht zum Greifen. Es kommt hinzu, dass ich dies ein Jahr aufrecht erhalten müsste. Diese Zeit würde mich für meine Selbstständigkeit nach Start des Projektes fehlen. Möglichkeit 3?: Den Verursacher der Problematik um Rat/Hilfe fragen: ALG II? Ich habe gelesen, dass die private KV vom ALG II-Träger bezahlt werden muss. Die imensen Kosten für die KV von 600€ (ggf. zzgl. der "Zugangsberechtigungszahlung" von mehreren Tausend Euro) werden vom Amt gezahlt. Dann habe ich eine KV und kann dann zu einer KV meiner Wahl gehen und mich versichern und anschließend ALG II wieder abmelden und habe meine Versicherung?! Mir missfällt letzterer Weg auch aber ich beleuchte ihn gerade mal ein wenig und da ich hier bei meinen Recherchen äußerst versierte Kommentare gelesen habe bitte ich entsprechende Leser um einen Kommentar. Ggf. habe ich etwas übersehen oder es gibt doch noch (glaube ich nicht mehr aber man hofft ja) einen anderen Weg. Interessant wäre auch ob die "Zugangsberechtigungszahlung" wie ich sie einfach mal nennen auch vom Amt gezahlt werden würde. Eine Errungenschaft die meiner Meinung nach genau das Gegenteil zur Folge hat was man damit gemäß offiziellen Verlautbarungen bezwecken wollte. Beste Grüße Birk |
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#2
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| Zunächst solltest du definitiv feststellen, unter welchen Voraussetzungen du wieder in die gesetzliche Krankenkasse eintreten kannst. Und dieses Ziel - sofern möglich - konsequent verfolgen. Wahrscheinlich wird das so aussehen, dass du noch an die PKV gebunden bist, wobei deine alte PKV dich aufnehmen muss (!). Sie darf dich als Mitglied nicht ablehnen. Die aufgelaufenen Nachversichertungsbeiträge musst du irgendwann bezahlen. Solange Beitragsrückstände bestehen, geniesst du auch keinen Krankenversicherungsschutz, oder sagen wir besser: einen Krankenversicherungsschutz im juristischen Schwebezustand, äusserst ungemütlich. Das Problem kann man aber - wie du bereits richtig geschrieben hast - mit ALG II lösen. Du beantragst ALG II,und sofern du tatsächlich bedürftig bist, geniesst du weider vollen Krankenversicherungsschutz auch bei Beitragsrückständen. Seit kurzem zahlt das Jobcenter auich die PKV-Beiträge (Basistarif). Bitte beachte dazu den § 16 SGB V. Hier ergibt sich dann die paradoxe Situation, dass man sich wegen des Krankenversichertungsschutzes in ALG II begeben muss, sich aber gleichzeitig verpflichtet, die eigene Bedürftigkeit zu mindern und aus dem ALG II - Bezug zu fallen - und damit wieder ohne KV-Schutz dasteht. Für detaillierte Krankenversicherungsfragen wendest du dich bitte an deine Krankenkasse, sei diese nun gesetzlich oder privat, bitte nicht telephonieren, da kriegt man nur einen Knopf an die Backe genäht, sondern die Kasse persönlich aufsuchen. Oder du wendest dich an ein spezialisiertes Krankenkassenforum. Hilfreich wäre auch das Bundesgesundheitsministerium: Bundesministerium für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministe...e/kontakt.html
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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