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#1
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| Hallo zusammen, ich habe eine Frage und konnte dazu bisher nichts finden. Zurzeit wohne ich in einer Stadt, wo ich bis Mitte Januar freiberuflich tätig bin. Hier verdiene ich so zwischen 800-1000 Euro. Davon kann ich leben, da ich günstig wohne (in einer WG). Nun ist es so, dass ich schon lange in eine andere Stadt ziehen wollte. Da ich fast 26 Jahre alt bin, und letztes Jahr meinen Uniabschluss gemacht habe, danach direkt freiberuflich tätig war, muss ich jetzt vor allem aus psychischen Gründen eine Pause machen (ich weiß, dass Amt wertet sowas nicht wirklich als Argument, als bitte keine bösen Sticheleien von wegen Faulheit etc. ). Diese soll nur 2-4 Monate dauern und in dieser Zeit wollte ich ALG II beantragen. Das Serviceteam des Jobcenters hat mir gesagt, dass ich es erst dann beantragen kann, wenn ich in der neuen Stadt gemeldet bin und eine Wohnung habe bzw.den Mietvertrag vorlegen kann. Nach dieser Pause möchte ich mir im universitären Bereich eine Arbeit suchen und für mein Fach habe ich in nder neuen Stadt unendliche Möglichkeiten. Die perspektive ist also auf jeden Fall ein neuer und "festangestellter" Job in der neuen Stadt. Ich habe eine Wohnung gefunden, die auch den Ansprüchen des Amtes entspricht. Ich werde am 1.2. 2010 umziehen und habe für diesen Umzug und für den ersten Monat Miete Geld gespart. Dies wird dann aber weg sein und ich habe keine Ersparnisse mehr. Ich habe von meinen Eltern aus einen Bausparvertrag, bei dem das Guthaben jedoch unter der Freibetragsgrenze liegt. Also dort ist alles ok. Meine Frage ist nun: was kann ich dem Amt sagen, warum ich aus einer Stadt, in der ich freiberuflich/auf Honorarbasis tätig war, in eine neue Stadt umziehe, in der ich keine Arbeit habe? -bessere Jobmöglichkeiten? - Auftragslage abwarten (was ja bei Freiberuflern üblich ist) - ... Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekäme. Zur Info: es geht nicht um einen Umzug WÄHREND eines ALGII-Bezugs, sondern ich bekomme noch gar keins (und habe bisher auch keins bezogen), weil ich es in der neuen Stadt beantragen werde. Daher muss auch der Umzug selbst nicht vom Amt gestattet werden- ich bezahle den Umzug von meinen Ersparnissen, ich bezahle die kaution und die erste Monatsmiete von meinen Ersparnissen. Vielen Dank für eure Hilfe! |
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#2
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Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hi nontestatum, ich bin in Therapie, allerdings habe ich mir kein Gutachten ausstellen lassen oder so. Es ist v.a. eine persönliche Einschätzung, weil ich seit einem Jahr richtig auf dem Zahnfleisch gehe und trotz nur 28 Stunden die Woche Arbeit danach immer total fertig im Bett gelegen habe. Ich denke, es wird kein guter Grund sein. Zu deiner zweiten Frage: ich bin z.Z. als Lehrkraft für Deutsch als Fremdsprache tätig. Ich habe zwei Kurse, von denen einer Ende Januar eh ausläuft. Den anderen Kurs habe ich dann abgegeben, der wäre im Juni fertig. Diese Tätigkeit kann ich auch i der neuen Stadt ausüben. Ich lebe jetzt in Köln und werde im Februar nach Berlin ziehen. Es soll ja, wie gesagt, nur eine kurze Übergangszeit werden. Aber ich brauche sie wirklich dringend und deshalb brauche ich auch einen guten Grund, den ich bei der ARGE angeben kann. Ich habe in meinem beruflichen Bereich eine Weiterbildung gemacht. |
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#4
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| ich bin in Therapie, allerdings habe ich mir kein Gutachten ausstellen lassen oder so. Es ist v.a. eine persönliche Einschätzung, weil ich seit einem Jahr richtig auf dem Zahnfleisch gehe und trotz nur 28 Stunden die Woche Arbeit danach immer total fertig im Bett gelegen habe. Ich denke, es wird kein guter Grund sein. Hier wäre unbedingt eine umfassende ärztliche Untersuchung angesagt. Wenn kein körperlicher Befund feststellbar ist, liegt meiner unmassgeblichen Meinung nach eine Depression vor. Dies müsste aber ein entsprechender Facharzt konkretisieren. Sollte ich mit meinem Verdacht richtig liegen, so rate ich dazu, nicht in eine unbekannte Stadt zu ziehen, wo du dir erst wieder ein soziales Umfeld aufbauen müsstest. Ich empfehle auch, NICHT alleine zu wohnen, eine WG wäre ok. Du solltest erst dann umziehen, wenn dein Doktor dir grünes Licht gegeben und dich umfassend beraten hat. Zu deiner zweiten Frage: ich bin z.Z. als Lehrkraft für Deutsch als Fremdsprache tätig. Ich habe zwei Kurse, von denen einer Ende Januar eh ausläuft. Den anderen Kurs habe ich dann abgegeben, der wäre im Juni fertig. Diese Tätigkeit kann ich auch i der neuen Stadt ausüben. Ich lebe jetzt in Köln und werde im Februar nach Berlin ziehen. Sowohl die Arge in Köln als auch die Jobcenter in Berlin geniessen den Ruf, nicht besonders kundenfreundlich zu sein. Wenn du psychisch angeschlagen bist, dann bist du dem Stress mit einer Arge/Jobcenter zunächst nicht gewachsen. Bitte Kontakte eine Arbeitsloseninitiative und berate dich dort: http://www.my-sozialberatung.de. Bitte beachte die Vorgaben, die die Argen/Jobcenter hinsichtlich eines Umzuges vorgeben. Es soll ja, wie gesagt, nur eine kurze Übergangszeit werden. Aber ich brauche sie wirklich dringend und deshalb brauche ich auch einen guten Grund, den ich bei der ARGE angeben kann. Ich habe in meinem beruflichen Bereich eine Weiterbildung gemacht.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (29.12.2009 um 00:13 Uhr) |
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#5
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| Nein, es liegt keine Depression in dem Sinne vor. Bei mir wurde eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, Resultat meiner Familienverhältnisse (ich lebe seit 5 Jahren nciht mehr bei meiner Familie, aber eben die Auswirkungen meiner Kindheit und Jugend auf die Psyche...). ABER: ich habe einen sehr guten Uni-Abschluss und ich habe immer gearbeitet- neben dem Studium und auch danach. Meine Therapeutin erachtet es als heilsam und gut, dass ich den Wohnort wechsle, da ich hier immer noch sehr unter dem Einfluss meiner Vergangenheit stehe. Dass ich in der neuen Stadt leide, steht nicht zur Debatte. Auch, wenn so etwas immer passieren kann. Noch einmal: ich bekomme jetzt in meiner jetzigen Stadt KEIN Hartz IV, weil ich bis einschlieloich diese Woche noch freiberuflich arbeite!!! Ich werde zum 1.2. umziehen in die neue Stadt und dort keinen Job mehr haben. Es gibt keinen Arbeitsvertrag jetzt und deswegen gibt es auch keine formelle Kündigung. Das Amt muss mir den Umzug nicht gestatten,da sie mir ja jetzt noch kein Geld geben. Ich bestreite den Umzug aus eigenen Ersparnissen. Das Amt hat erst ab der neuen Wohnung danit zu tun. Ich werde dem Druck des Jobcenters schon standhalten. Denn ich weiß, dass dies die einzige Möglicgkeit ist, wie ich mal zur Ruhe komme. Es ist eine Voraussetzung für mein Wohlergehen und meine weitere VErwendbarkeit für den Arbeitsmarkt. Meine Frage ist eben die nach den Konsequenzen: Ich habe schließlich freiwillig hier den Job aufgegeben und habe in der neuen Stadt eben keinen. Kann man mir deswegen das ALG II verweigern???? |
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#6
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| Zitat:
Die Kosten der Unterkunft sollten den dortigen Richtlinien der Arge entsprechen, sonst hast du möglicherweise Probleme bei der vollen Erstattung der Mietkosten. Dein Vorhaben erscheint mir trotzdem zu gewagt. Wenn die dortige Arge/Jobcenter deinen ALG II - Antrag auf Eis legt und dich drei Monate lang schmoren lässt, dann kannst du dich zwar einen Monat lang selber finanzieren, aber zwei Monate lang hängst du in der Luft. In deinem Wunschort lebt eine hohe Anzahl von Transfergeldempfängern, man wird dich dort garantiert als Hilfeempfänger nicht warm empfangen. Die haben fast täglich mit Studenten zu tun, die dort hereingeschneit kommen und die Hand aufhalten. Ich kann nicht dafür garantieren, dass man dich nicht mit irgendwelchen Vorschriften und SGB II - Eigeninterpretationen austrickst, bis du am ausgestreckten Arm verhungert bist. Meiner Ansicht nach sollltest du deinen Umzug besser planen und diesen mit der alten und der neuen Arge absprechen, so dass sich da keiner mehr herausreden kann. Vielleicht nimmst du mal Kontakt zu einer Hilfeeinrichtung/Arbeitsloseninitiative auf, die die örtlichen Verhältnisse kennen und deine Lage besser einschätzen können. Ich empfehle da den SoVD.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Dien örtlichen Beratungsstellen kann ich leider erst aufsuchen, wenn ich in der neuen Stadt wohne. Das wird am 1.2. sein und dann werd ich direkt zur Arge gehen. Telefonisch beraten die in dem Statdteil nicht, das habe ich erfragt. Ich werde es hier in meiner kjetzigen Stadt versuchen. Da ich in Therapie bin, hat meine Thera mir angeboten, ein Gutachten zu schreiben, dass ich aus "psychohygienischen Gründen" umziehen müsse. Dies soll mneine Hausärztin bekräftigen. Dass ich nur dann dauerhaft erwerbsfähig bin, wenn ich diesen Umzug vollziehe. Mit einer alten ARGE kann ich nichts absprechen, da ich ja jetzt KEIN HARTZ IV BEZIEHE! Kennst du dich aus mit solchen ärztlichen Gutachten? Können diese helfen? So, wie ich dich verstanden habe, können die mir drei Monate den vollen Satz verweigern- oder länger- , aber diese 312 Euro müssen sie mir geben, wenn ich nachweise, dass mein Konto leer ist, oder? |
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