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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ![]() ich habe die verschiedenen Beiträge hier gelesen und habe die Hoffnung, dass Sie mir evtl. auch helfen können. Ich bin nicht arbeitslos, beziehe aber aufgrund geringen Einkommens Leistungen der ARGE. Da die Wohnungsmiete hier zu hoch ist, musste ich die Wohnung kündigen und nun zum 31.08. diese verlassen. Ich wohne in einem Landkreis und suche nun eine günstige Wohnung in einem anderen LK, die auch den Höhen der ARGE entspricht. Leider habe ich jedoch für meine seinerzeitige Firma Insolvenz anmelden müssen, die aufgrund der Rechtsform (KG) auf mich als Privatperson übergegangen ist. Der Insolvenzverwalter pfändet, ich musste seinerzeit eine eV abgeben, der Unterhalt für meine Kinder wird gepfändet, dies alles läuft bereits seit 2006. Auf der Suche nach einer neuen Wohnung macht mir dies jedoch Probleme, da in allen Fragebögen der Vermieter nach Abgabe einer eV, Schufa, etc. gefragt wird. Die Ämter sagen, dass ich selbst nach einer Wohnung suchen muss und hier keinerlei Hilfe erhalten werde. Da meine Frau Ausländerin ist und derzeit noch den Integrationskurs besucht, der Stiefsohn in den Kindergarten geht, bin ich alleine für das Einkommen zuständig. Gibt es denn Makler oder Institutionen, die hier helfen und Wohnungen vermitteln? Wie kann man hier weiter vorgehen um nicht überall eine Absage zu erhalten oder gar keine Nachricht mehr zu bekommen? Mein Chef hat mir zwar angeboten die Kaution in Form einer Bürgschaft zu übernehmen, jedoch komme ich gar nicht so weit. Was kann ich tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe, sofern möglich. MfG |
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#2
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| Erhält deine Frau und das Kind auch Leistungen der Arge oder sind diese noch nicht leistungsberechtigt? Ich kenne mich im Ausländerrecht nicht aus. Ich setze jetzt mal voraus, dass deine Ehefrau und das Kind leistungsberechtigt gegenüber der Arge/Jobcenter sind und auch Leistungen erhalten. Es kommt jedoch vor, dass Ausländer/Migranten Kontakt zur Heimat halten bzw. zwecks Pflege der Familienbeziehungen dorthin zurückreisen. Bei Sozialleistungen wie ALG II unterliegen sie aber der Erreichbarkeitsanordnung, sie dürfen den Erreichbarkeitsbereich der zuständiogen Arge/Jobcenter nur mt ausdrücklicher Erlaubnis des Sachbearbeiters verlassen. Das nennt sich dann erlaubte "Ortsabwesenheit", viele nennen das auch "Urlaub", aber "Urlaub" kennt das SGB II und das SGB III nicht. Wer gegen die EAO verstösst, verliert seine Unterstützungsleistung. Ist dieser Fall eingetreten, können die Leistungen erst wieder aufgenommen werden, wenn man sich persönlich wieder anwesend gemeldet hat. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, man zahlt also innerhalb des leistungslosen Zeitraumes die Krankenversicherungsbeiträge selber, es sei denn, man kann den Auslandsaufenthalt nachweisen, wobei eine dauerhafte einwohnermeldetechnische Meldung es schwierig macht, sich der Krankenversicherungspflicht zu entziehen. Bei Eheleuten dürfte das zwar eher eine untergeordnete Rolle spielen (Familienversicherung), trotzdem sollte man das Thema ernstnehmen. Insgesamt sollten ausländische Staatsbürger dafür Sorge tragen, dass sie nicht aus dem sozialen Netz der Bundesrepublik Deutschland herausfallen, weil sie wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder ein Recht auf Arbeitsaufnahme verlieren. Der betroffene Personenkreis sollte sich also ausführlich informieren, welche Fristen einzuhalten sind. § 7 SGB II = Wer ist leistungsberechtigt ? Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (25.07.2010 um 07:17 Uhr) |
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#3
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| Zitat:
ich sehe das so, dass eine Bürgschaft so etwas wie Schulden machen bedeutet. Du solltest umgehend mit deinem Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter klären, ob du so vorgehen darfst, ohne deine Insolvenz zu gefährden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (25.07.2010 um 06:50 Uhr) |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
Diese Kostenübernahme müsstest du aber vorher (!) mit der Arge vereinbaren. Die Argen müssen auch unangemessene Kosten der Unterkunft zahlen (also auch überhöhte Mieten), sofern nachweisbar ist, dass kein preiswerterer Wohnraum zu bekommen ist. Insofern war deine Wohnungskündigung übereilt und unklug. Da die Zeit abläuft, solltest du dich mit der Wohnraumnothilfe/Wohnraumsicherungsstelle deiner Stadt/Gemeinde/Kreis in verbindung setzen und dort explizit um Hilfe nachsuchen. Ich weiss aber nicht, was die für dich tun können. Evtl. kommt da eine Einweisung in ein Asyl in Frage oder in eine abgewrackte städtische Unterkunft. Egal, wie das ausgeht: du musst unbedingt Obdachlosigkeit vermeiden, du benötigst für den Leistungsbezug ALG II zumindest eine Postzustellmöglichkeit, nach der EAO musst du deine Post jeden Tag persönlich in Empfang nehmen können. Die Arge selber verwaltet nur, Arge und Wohnraumnothilfe sind zwei völlig verschiedene Baustellen. Du musst dir anmietbaren Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt selber suchen. Bitte keinen Mietvertrag unterschreiben, der muss erst von der Arge bewilligt werden!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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