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#1
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| Hallo! Ich habe da mal eine Frage und hoffe auf eure Hilfe. Ich bin mir ziemlich sicher, demnächst in die Selbstständigkeit zu starten, vorerst als Nebenerwerb. Im Moment bekomme ich noch ALG II. Nun habe ich irgendwo mal gehört, dass wenn man sich selbstständig macht und ALG II zusätzlich erhält, weiterhin das Amt die KV bezahlt. Ist das tatsächlich so? Egal wieviel oder wie wenig ich von der ARGE zusätzlich zu einem selbstständigen Nebenerwerb bekomme? Gibt es das Einstiegsgeld, oder wie auch immer das jetzt heisst, auch für eine Teilexistenz? Ich freue mich auf viele Tipps von euch. Danke schonmal im Vorfeld. Liebe Grüsse Melanie |
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#2
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| Einstiegsgeld gibt es nur bei einen Gewerbe mit hauptberuflichen Charakter, also nicht für ein Nebengewerbe! Solange Du ALG 2 beziehst bist Du gesetzlich Kranken-/Renten-/Pflege-pflichtversichert. Wenn Du das Einstiegsgeld beantragst ist ein Business-Plan erforderlich. Hast Du den bereits angefertigt? Eins kann ich Dir vorab schon sagen, das Gewerbe anmelden ist kein Problem, Du könntest sofort loslegen. Aber die Bewilligung des Einstiegsgeldes durchzusetzen kann schwierig werden. Ob Du es erhälst entscheidet Dein persönlicher Ansprechpartner oder Fallmanager der ARGE. Was Du unbedingt brauchst ist eine prima Geschäftsidee und dazu ein gutes/solides/durchdachtes Konzept mit Hand und Fuß!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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