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#1
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| Hallo, nimmt man folgenden fiktiven Fall an: A ist arbeitslos und bezieht ALG II seit einigen Tagen, vorher 6 Monate ALG I. A erhält von B ein Angebot in einer mehrere hundert km entfernten Stadt zu arbeiten, Arbeitsvertrag wurde ausgestellt. A hat eine Wohnung in seiner Heimatstadt(A1) und sucht eine neue Wohnung in der Stadt wo es Arbeit gibt(A2). A braucht für die Zeit nach dem Umzug finanzielle Unterstützung un erste Miete, Kautionsanteil(1 von 3), Umzug und Miete in alter Wohnung(bis Nachmieter gefunden, oder Kündigungsfrist abgelaufen)zu zahlen. Gibt es vom Jobcenter in A1 oder A2 finanzielle Hilfe? Sind diese Leistungen zurück zu erstatten, nach dem Sie erbracht wurden? Wenn ja welche und mit welcher Rechtsgrundlage? Sind dies Leistungen die auf Antrag zwingend erbracht werden MÜSSEN oder KÖNNEN? Gibt es andere Behörden oder Stellen wo man Darlehen oder Kredite bekommt ohne echte Sicherheiten? Ohne diese Hilfe würde A bis Ende des ersten Monats, auch aufgrund der Mietzahlungen der alten Wohnung in A1 Schulden von etwa 1000 - 2000 € verurssachen. Bzw. seine Existenz gefährden. Dieses Szenario ist auf fast alle bisherigen Bewerbungen und Angebote anwendbar, da Sie alle weiter weg liegen. A will in seinem Beruf weiter arbeiten und kann ohne diese Hilfen seine Berufslaufbahn an den Nagel hängen, da im Umkreis von 150 km keine Stellen verfügbar sind. Danke für die Beantwortung der Fragen! MfG, Fecher |
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#2
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| Zitat:
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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