ALG II, neue Stelle, Förderung des Jobcenters
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ALG II, neue Stelle, Förderung des Jobcenters

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Alt 05.01.2012, 16:37
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Hallo,

nimmt man folgenden fiktiven Fall an:

A ist arbeitslos und bezieht ALG II seit einigen Tagen, vorher 6 Monate ALG I. A erhält von B ein Angebot in einer mehrere hundert km entfernten Stadt zu arbeiten, Arbeitsvertrag wurde ausgestellt.

A hat eine Wohnung in seiner Heimatstadt(A1) und sucht eine neue Wohnung in der Stadt wo es Arbeit gibt(A2).

A braucht für die Zeit nach dem Umzug finanzielle Unterstützung un erste Miete, Kautionsanteil(1 von 3), Umzug und Miete in alter Wohnung(bis Nachmieter gefunden, oder Kündigungsfrist abgelaufen)zu zahlen.

Gibt es vom Jobcenter in A1 oder A2 finanzielle Hilfe?

Sind diese Leistungen zurück zu erstatten, nach dem Sie erbracht wurden?

Wenn ja welche und mit welcher Rechtsgrundlage?

Sind dies Leistungen die auf Antrag zwingend erbracht werden MÜSSEN oder KÖNNEN?

Gibt es andere Behörden oder Stellen wo man Darlehen oder Kredite bekommt ohne echte Sicherheiten?

Ohne diese Hilfe würde A bis Ende des ersten Monats, auch aufgrund der Mietzahlungen der alten Wohnung in A1 Schulden von etwa 1000 - 2000 € verurssachen. Bzw. seine Existenz gefährden. Dieses Szenario ist auf fast alle bisherigen Bewerbungen und Angebote anwendbar, da Sie alle weiter weg liegen. A will in seinem Beruf weiter arbeiten und kann ohne diese Hilfen seine Berufslaufbahn an den Nagel hängen, da im Umkreis von 150 km keine Stellen verfügbar sind.

Danke für die Beantwortung der Fragen!

MfG,


Fecher
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Alt 05.01.2012, 19:57
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Zitat:
Zitat von Fecher Beitrag anzeigen
Hallo,

nimmt man folgenden fiktiven Fall an:

A ist arbeitslos und bezieht ALG II seit einigen Tagen, vorher 6 Monate ALG I. A erhält von B ein Angebot in einer mehrere hundert km entfernten Stadt zu arbeiten, Arbeitsvertrag wurde ausgestellt.

A hat eine Wohnung in seiner Heimatstadt(A1) und sucht eine neue Wohnung in der Stadt wo es Arbeit gibt(A2).

A braucht für die Zeit nach dem Umzug finanzielle Unterstützung un erste Miete, Kautionsanteil(1 von 3), Umzug und Miete in alter Wohnung(bis Nachmieter gefunden, oder Kündigungsfrist abgelaufen)zu zahlen.

Gibt es vom Jobcenter in A1 oder A2 finanzielle Hilfe?


Vor (!) Arbneitsaufnahme muss ein Antrag auf Kostenübernahme der Umzugskosten gesteltl werden. dazu muss man aber wissen, dass nur rudimentäre Kosten bewilligt werden. Die Bewilligungszeit dauert auch, man sollte nicht scharf planen.

Sind diese Leistungen zurück zu erstatten, nach dem Sie erbracht wurden?

Nein. es sei denn, es wäre ausrücklich ein Darlehen gewährt worden. Also aufpassen, ob einem ein Darlehen untergejubelt wird.

Wenn ja welche und mit welcher Rechtsgrundlage?

z.B. § 46 SGB III, § 16 b SGB II

Sind dies Leistungen die auf Antrag zwingend erbracht werden MÜSSEN oder KÖNNEN?

[COLOR="DarkSlateGray"Müssen müssen die nur auf's Klo ... [/COLOR]

Gibt es andere Behörden oder Stellen wo man Darlehen oder Kredite bekommt ohne echte Sicherheiten?

Seriöse: Nein!

Ohne diese Hilfe würde A bis Ende des ersten Monats, auch aufgrund der Mietzahlungen der alten Wohnung in A1 Schulden von etwa 1000 - 2000 € verurssachen. Bzw. seine Existenz gefährden. Dieses Szenario ist auf fast alle bisherigen Bewerbungen und Angebote anwendbar, da Sie alle weiter weg liegen. A will in seinem Beruf weiter arbeiten und kann ohne diese Hilfen seine Berufslaufbahn an den Nagel hängen, da im Umkreis von 150 km keine Stellen verfügbar sind.

Eine doppelte Haushaltsführung ist bei ALG II unbedingt zu vermeiden.

Danke für die Beantwortung der Fragen!

MfG,


Fecher
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