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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich habe hier in einem Beitrag gelesen, daß man auch ALG II bekommen kann, wenn man selbständig ist, aber davon "nicht leben" kann. Ich hätte noch ein paar Fragen dazu, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen: 1. Wieviel (wie wenig) muß ich verdienen um Anspruch auf ALG II zu haben? Und wie wird das berechnet? 2. Zählt bei der Berechnung der letzte Einkommenssteuerbescheid? Letztes Jahr habe ich noch aussreichend verdient, nur seit November ist einfach nicht viel los und mein Kapital ist auch bald aufgebraucht. Wie soll ich dem Amt "beweisen", daß ich im Moment so gut wie nichts verdiene? 3.Ich zahle im Moment knapp 300 EUR in die gesetzliche Krankenkasse, weil ich mich aufgrund einer Krankheit nicht privat versichern kann. Wenn ich ALG II bekommen würde, müßte ich das ja nicht mehr zahlen. Dardurch hätte ich ja 300 EUR mehr in der Tasche, was mir schon fast reichen würde. 4. Wenn ich ALG II beantrage, muß ich dann trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, obwohl ich selbständig bin? Ich möchte meine Selbständigkeit ja nicht aufgeben, es läuft nur im Moment nicht so toll. Danke für Eure Hilfe, Harry |
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#2
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| Ist keiner hier der sich damit auskennt? Ganz aufgeben möchte ich meine Selbständigkeit nicht, aber leben kann ich davon (im Moment) einfach nicht. Bekomme ich nur was, wenn ich nichts tue??? |
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#3
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| Hallo Harry, ich hoffe das Folgende hilft Dir weiter, ist aber der Stand von 2003. Habe keine Ahnung ob das unter Hartz 9 auch noch gilt.... (Quelle: http://www.***************************/ ): FAQ für Selbstständige Selbstverständlich können auch Selbstständige Sohi bekommen. Maßgebend für den Sohi-Bezug ist nicht die Art des Einkommens oder der Beschäftigungsstatus, sondern nur und ausschließlich die Höhe des tatsächlichen Einkommens - egal woher. Es ist aber in der Tat so, dass viele SA-Mitarbeiter das nicht gern machen. Es ist nämlich eine Menge Arbeit für die. Weil ja immer nur ergänzende Sohi geleistet wird, muss der Mitarbeiter jeden Monat die Hilfe neu berechnen. Außerdem können viele SA-Mitarbeiter das Nettoeinkommen aus Selbstständigkeit genausowenig berechnen, wie viele Selbstständige. Hilfe zur Berechnung gibt es hier unter der Rubrik Selbstständige. Da ist es natürlich einfacher, wenn der Hilfesuchende die Selbstständigkeit aufgibt. Dann wird eben die Hilfe einmal berechnet und fertig. Die Fortsetzung einer Selbstständigkeit unter Sozialhilfebezug kann allerdings auch strafrechtliche Probleme bringen. Ein(e) Selbstständige wird in aller Regel kaum drum herum kommen, immer wieder neue Verpflichtungen einzugehen. Können diese dann nicht erfüllt werden, so ist leicht der Tatbestand des Eingehungsbetruges erfüllt, weil man als Sohi-Empfänger halt nun mal zahlungsunfähig ist. Verantwortlicher Redakteur: Bernd Merling Stand: 26.12.2003 © Forum Schuldnerberatung e.V. Geändert von Woody (11.05.2006 um 22:58 Uhr) |
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