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#1
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| Hallo, ich habe eine Familie mit zwei Kindern in München. Ich bin selbständig, leider sind seit Anfang des Jahres meine Einnahmen vollkommen zusammengebrochen. Drum bin ich auf Stellensuche. Meine Frau ist auch selbständig, habe aber sowieso nur ein kleines Geschäftchen. Ich habe mich im Januar arbeitslos gemeldet u. ALG II beantragt. Und bei der Techniker Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert) Bescheid gesagt. Freundlicher Weise musste ich daher nun vorläufig schon keine Beiträge mehr zahlen, da wir davon ausgingen, dass es dann ja vom ALG übernommen wird. Ausserdem konnte ich so mit meinen Einnahmen über die Runden kommen um was zu Essen zu kaufen usw., bis das ALG II kommt. Beim ALGII-Antrag wurde mir gesagt, dass ich Anspruch auf ca. EUR 1750,- monatlich habe. Ich habe für die nächsten 6 Monate Gesamteinnahmen von mir u. meiner Frau aus selbständiger Tätigkeit von voraussichtlich EUR 5000,- angegeben. Was natürlich vom ALG II abgezogen werden würde. Das ist ja Ok. Selbstverständlich kann das im Januar Februar noch ein größerer Anteil an Einnahmen sein und ab März, April dann fast nur noch 100,- pro Monat. Was halt noch so an restlichen Zahlungen hereinplätschert. Tatsächlich sind wir (Gewinn meine Frau u. ich) auf Folgendes gekommen: Januar auf eur 1800,- Februar auf eur 1850,- Tendenz aber dennoch deutlich sinkend. Das ALG II wurde nun NICHT genehmigt. Also komplett abgelehnt. Auch nicht, obwohl ich innerhalb der beantragten 6 Monate ja insgesamt ja weniger Einnahmen bekommen werde. Mein Problem ist halt jetzt, dass ich nun daher von der Krankenkasse zur Kasse gebeten werde. Was für mich bedeutet, dass wenn ich jetzt die Krankenkassenbeiträge für z.B. Januar zahlen werde, wir z.B. im Januar statt den uns lt. ALG zustehenden EUR 1750,- nur EUR 1800,- (Gewinn) minus ca. EUR 450,- (TK), also effektiv ja nur EUR 1350,- zur Verfügung haben. Meine Frage dazu ist: Mir stehen damit zum Lebensunterhalt ja tatsächlich nicht die EUR 1750,- zur Verfügung. Habe ich nun nicht doch Recht auf ALG II? Ein zweites Problem gibts dazu auch noch: Den Ablehnungs-Bescheid habe ich im April erhalten. Und dann wurde mir gesagt für März kann ich nun aber leider nicht mehr das ALG II beantragen, da das immer nur fürs Folgemonat gemacht werden kann. Ich habe gesagt, im Februar wusste ich ja aber noch garnicht, dass ich im April erfahren werde, dass es alles abgelehnt wird. Ich habe nun der Ablehnung sicherheitshalber mal gleich schriftlich widersprochen. Auch damit ggf. Krankenasssen-Ausgaben noch berücksichtigt werden. Aber daraufhin jedenfalls keine Antwort von ALG mehr erhalten. Jetzt muss ich also die TK auch noch bezahlen - ich bin echt pleite ![]() Kennt sich hier Jemand aus, wie das mit den Krankenkassenbeiträgen ist, ob die bei meinen Ausgaben berücksichtigt werden müssen. Und auch wenn ich erst später zahle? Viele Grüße aus München P.S.: Nunja, alle ALG-II Probleme ja nur weil ich so dumm war noch was zu tun, statt faul rumzuhocken... So ist das bei uns hier.
__________________ ============================ Fleissiger Mensch aus München |
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#2
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| Seitdem es eine Krankenversicherungspflicht gibt, müssen die Krankenversicherungsbeiträge bei ALG II bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden. Wird ALG II abgelehnt, so gibt es noch den § 26 SGB II: Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke für Deine rasche Hilfe. Ich bin irgendwie zu dumm um alles zu verstehen. Also meine Ausgaben für Krankenkassenbeiträge müssen in meiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die ich wg. selbständiger Tätigkeit auszufüllen habe, als Ausgaben mit eingetragen werden? Herzliche Grüße aus München
__________________ ============================ Fleissiger Mensch aus München |
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#4
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| Zitat:
Hast du Wohngeld beantragt? Bitte keine Beitragsrückstände entstehen lassen! Diese würden euren Krankenversicherungsschutz torpedieren !!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Danke. Wohngeld, werde ich prüfen. Naja, ich stehe jetzt unmittelbar vor diversen Zwangsvollstreckungen, habe ja nun keinerlei Geld bekommen. So kann ich beim besten Willen auch meine Krankenversicherung nicht bezahlen. Der Ablehnung habe ich damals wiedersprochen u. neuere Einnahmen-Ausgabenrechnungen nachgereicht um die (noch schlechteren) Folgemonate darzustellen. Lt. tel. Auskunft gestern, kann die Bearbeitung derzeit 6 bis 9 Monate dauern. Dann bekomme ich ggf. nachträglich Geld, wenn doch noch zugestimmt wird. Ok, Krankenversich. gebe ich als Ausgabe an. Aber auch das Thema ist in echt noch komplizierter, weil da ich vollkommen pleite bin kann ich die Krankenkasse ja garnicht zahlen u. somit streng genommen auch nicht als Ausgabe angeben... Erst später, wenn die das dann durch Pfändung kassiert haben eigentlich. Aber dadurch bin ich jetzt ja eben auch in die Ablehnung geraten, weil ich die Krankenkasse z.B. Jan, Februar, März nicht bezahlt habe, damit war ich mit meinen Einnahmen gerade knapp über der Grenze. (wobei ich von den Einnahmen sowieso nichts nehmen konnte, da meine Konten von der Bank schon wg. Überziehung gesperrt sind) es sind also auch nur theroetisch verfügbare Einnahmen... Der nette Herr beim ALG wollte mir dazu keine Detailauskunft geben, was alles genau rein darf u. nicht und welche Beträge bei mir exakt Grenzen darstellen. Weil er sagte, dann würde ich wohl alles so zurechtbasteln, dass es dann passt. Auf meine Probleme hin meinte er im Übrigen, da ich hier beim ihm stehe bin ich ja offensichtlich noch nicht verhungert, also ist es ja wohl irgendwie gegangen, und könne daher wohl auch nicht so schlimm sein. Nun bin ich aber echt in Not. Ich kann an manchen Tagen nicht mal was zu Essen kaufen. Kein Witz. Ich dachte nie, dass ich je in so eine Situation geraten könnte. Unsere Oma versorgt uns derzeit teilweise mit Essen und Windeln für die Kinder. Sie ist 80 Jahre alt - und jetzt muss ich sie noch anbetteln. Schlimmer gehts nicht. Bei der Krankenkasse habe ich angerufen, aber die wollen natürlich weiterhin Geld. Sie werden diese Woche meine Lebenversich. pfänden. Die ist also jetzt mit Sicherheit auch weg. Naja habe ich wg. Steuerzahlungen eh schon beliehen, ist also nicht mehr viel übrig. Jedenfalls ist meine private Altersvorsorge im letzten halben Jahr draufgegangen. Das wars dann mit meiner Zukunft. Habe jetzt beschlossen einen kompletten neuen Hauptantrag für ALGII zu stellen. Die Frau von ALG hat auch gemeint, das wäre besser als bis zum Entscheid des Widerspruchs zu warten. Dann schau ma mal wieder weiter...
__________________ ============================ Fleissiger Mensch aus München |
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| ALG II und selbständige Nebentätigkeit | foreiki | ALG II/Hartz IV | 4 | 17.06.2008 12:28 |