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#1
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| Hallo alle miteinander, bin neu hier und von der Fülle der Informationen begeistert - vielen Dank schon mal allen, die dies hier ins Leben gerufen und mit Leben gefüllt haben :-) ! Vielleicht könnt Ihr auch mir für meinen/unseren Fall Tipps geben; folgendes: Mein Mann und ich sind beide selbständig tätig. Am Anfang unserer Selbständigkeit haben wir uns noch durch ein kleines Erbe finanziert und eben das was wir eingenommen hatten. Unterdessen ist dieses Erbe aber schon eine zeitlang aufgebraucht und obwohl der Verkauf unserer Produkte und Dienstleistungen nun immer mehr ansteigt und in mittelfristiger Zeit auch noch mehr Erfolg zu erwarten ist (Bekanntheitsgrad steigt täglich und neue, fast fertig entwickelte Produkte kommen hinzu, die auch die bisherige sowie neue Kundschaft ansprechen wird), reicht es leider noch nicht aus, sprich wir kommen noch nicht an die normale Grundsicherung plus Freibeträge heran. Da wir mind. 5 Personen kennen, die ebenfalls selbständig sind und ergänzendes ALG II erhalten (manche noch nicht mal so "erfolgreich" wie wir) und ja auch in der SGB II-Broschüre (Stand 10/05) dazu steht: " Wie die Bezeichnung "Grundsicherung" anzeigt, ist damit eine Absicherung des Mindestbedarfes gemeint[...] Diese Absicherung ist für alle gedacht, die dafür zu wenige oder keine eigenen Mittel haben. [...] Arbeitslosigkeit ist nicht vorausgesetzt. Leistungen kann man auch erhalten, wenn man zu wenig verdient, gleichgueltig, ob man nun Arbeitnehmer ist oder als Selbstaendiger erwerbstätig ist." - haben wir uns nun entschieden auch für uns dieses ergänzende Alg II zu beantragen. Wir waren nun in diesen Tagen zum ersten Mal bei unserem Fallmanager (nachdem wir bereits Mitte Febr. unseren Antrag haben abstempeln lassen), der uns aber sofort abschmetterte und meinte - eine solche Unterstützung für Selbständige gäbe es nicht mehr?! (obwohl wir gerade von 2 Leuten wissen, die beide vor wenigen Tagen ihren ersten positiven Bescheid darüber erhalten haben, allerdings in einem anderen Bundesland). Es drückte sich sehr unklar aus (Dienstanordnung, neues Gesetz, neue Verordnung???), wedelte hinter sich mit einem Schriftstück und meinte "das ist ganz neu, das gibt es jetzt nicht mehr, alle Selbständigen müssen sich sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und ihre Gewerbe abmelden". Auf unsere Frage hin, wo man denn diese Informationen erhalten würde, meinte er nur lapidar "das bekommen sie im Internet, da holen wir uns das auch immer her" ??? Auf nochmalige Nachfrage, kam dann die "detaillierte" Antwort "von der Webseite der Bundesagentur für Arbeit". Weitere Informationen waren nicht aus ihm heraus zu bekommen. Auch unserer Hinweise, dass in der Info-Broschüre, doch ganz andere Sachen stehen würden, tat er ab, das sei nicht mehr aktuell?! Oder dazu, dass andere Selbständige durchaus diese Unterstützung bekämen, wurde damit abgetan, dass andere Sachbearbeiter eben auch Fehler machen würden und das bisher doch sehr schwammig gehandhabt wurde. Wenn er unseren Antrag als ergänzendes ALG II für Selbständige entgegennehmen würde, müsste er ihn ablehnen. Wir müssten uns schon dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und sowieso hätte er für meinen Mann auch schon einen 1-Euro-Job in Aussicht?! (ohne sich überhaupt unseren Antrag einmal angesehen zu haben, wohlgemerkt). Ausserdem (jetzt nicht auf uns bezogen, sondern allgemein) - wo kämen wir denn da auch hin, wenn jeder aus einem Hobby einen Beruf machen würde, dann vielleicht EUR 200,- verdient und sich den Rest von der ARGE finanzieren lässt?! Mal abgesehen davon, dass das schonmal für viele sehr viel besser wäre, als nicht zu wissen, wie man sich selbst beschäftigt, sehen unsere Zahlen durchaus besser aus und unsere Prognose, dass wir uns mittelfristig (vielleicht ca. in einem Jahr) selber finanzieren können auch! Unsere detaillierten Unterlagen hatte er allerdings gar nicht angesehen! Begründet hat er seine Ablehnung wie gesagt anfangs mit einer "Durchführungsanweisung(?) (DA)" in unserem Kreis. Später meinte er, dass seit einer Gesetzesaenderung vor "wenigen Tagen" Selbständige generell keine Unterstützung mehr erhalten wuerden. Meine Frage nun: - weiss jemand von Euch etwas davon? - wenn ja, welche Paragraphen sind denn nun hier geändert worden und wo kann man dies nachlesen? - wäre die Ablehnung berechtigt oder sollten wir erstmal nur abgewimmelt werden? Es kann doch nicht sein, dass Menschen die arbeiten (und wir haben viel zu tun!), sich für ihre Sachen einsetzen, mit ihren Einnahmen sogar die Regelsätze noch tiefer legen, so dass die ARGE sogar noch weniger zahlen muss, die ziemlich lange etwas aufgebaut haben, einfach so gezwungen werden sollen, alles aufzugeben und sich irgendeinen Job zu suchen. Wir wären beide durch unsere Vergangenheit auch nicht einfach zu vermitteln (lange Jahre nicht mehr im eigentlichen Job gearbeitet), durch das was wir uns selbständig aufgebaut haben, haben wir allerdings sehr gute Zukunftsaussichten, was wir uns nicht zunichte machen lassen wollen. Wir haben unseren Antrag nun erstmal abgegeben, der Fallmanager erwartet, dass wir sofort nach einer Arbeit suchen und in 2 Wochen wieder bei ihm vorbeikommen. Wir möchten uns aber nun erstmal informieren und ggf. dann gleich Widerspruch gegen diesen mündlichen Verwaltungsakt oder sogar anschliessend einen Eilantrag beim Sozialgericht einreichen. Es ist nämlich so, dass wir unsere alte (zu teure) Wohnung nicht mehr bezahlen konnten und dort Anfang Februar ausgezogen sind. Wir hatten zwar vorher ein Angebot von Bekannten in deren freistehende Wohnung zu ziehen, das hat sich dann aber leider zerschlagen. Nun sind wir seit 3 Wochen in einem möblierten Zeit-Appartment (das uns schlussendlich mit den Kosten für die eingelagerten Möbel auch recht teuer kommt) in dem wir zwar arbeiten können, weil wir unsere PCs mitgenommen haben, das aber nicht auf Dauer angelegt ist. Wir benötigen also dringend unseren Alg II - Bescheid um uns auch die neue Wohnung suchen zu können - daher auch der Eilantrag, da wir nicht noch monatelang warten können ob wir dann doch evtl. etwas bekommen (da wäre dann sonst die Gefahr der Wohnungslosigkeit auch gegeben). So, ich weiss viel geschrieben, ich wollte nur so detailliert wie möglich darlegen, wie unsere Situation aussieht. Vielleicht habt ihr Tipps?! Lieben Dank und Gruss Shadriel |
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#2
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| hallo ihr beiden, schaut mal hier: http://arbeits-abc.de/forum/index.php/topic,90.0.html ich bin zwar kein rechtsberater, an den ihr euch jedoch wenden solltet, aber das seit neuesten selbständige kein arge 2 mehr bekommen , glaube ich nicht. ich bekomme nämlich trotzdem ich selbständig bin, arbeitslosengeld 2, weil meine einkünfte meinen lebenunterhalt nicht decken. allerdings nicht für eweig, man teilte mir auch mit, das dies keine dauerlösung ist und ich irgentwann einmal dem arbeitsmarkt wieder zur verfügung stehen muss. ich bekomme nun seit einem jahr arge 2 und bin selbständig. lasst euch noch einmal unabhängig vom arbeitsamt beraten (vielleicht verbraucherzentrale) und geht dann mit eurem wissen noch einmal zum arbeitsamt. ich kann nur sagen, zu beginn meiner selbständigkeit wollte ich überbrückungsgeld beantragen. mein damaliger steuerberater sagte mir den antrag gibt es beim arbeitsamt und muss auch dort eingereichte werden. als ich dann dort war sagte man mir gleich an der information, solche anträge gibt es nicht bei uns. später ging ich mit einem schreiben vom steuerberater hin und habe ihn bekommen. :o wünsche euch alles gute SENIOR |
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#3
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| hallo ihr zwei, kenne euer problem auch. wir sind auch selbständig und haben unterstützung bei der arge beantragt. allerdings wurde unser antrag zunächst abgewiesen. nachdem wir dann allerdings über unsere rechtsanwältin unser anliegen erneut vorgetragen haben, sogar mit androhung der erwirkung einer einstweiligen verfügung, hat uns unsere hiesige arge die unterstützung gewährt. nun wird erwartet, dass wir uns innerhalb von 6 monaten soweit auf eigene füsse stellen können, dass wir auf die unterstützung nicht mehr angewiesen sind. zaubern kann wohl niemand. wir sind auch gespannt, wie es weitergehen wird. bleibt am ball, ihr habt ein gutes recht auf hilfe. |
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#4
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| hallo shadriel kenne dieses problem mit dem selbststängigen und so zwar nicht möchte aber sagen, dass ich dir völlig recht gebe... die berater vom arbeitsamt können 1. keine einzige Frage korrekt und ohne fachchinesisch (auch wenn man 10 mal fragt ) beantworten(haben die nen lehrgang gemacht ,, wie drückeich mich am unverständlchsten aus?,,) 2. können viele sehr persönlich und beleidigend werden wie zum beispiel in meiner situation: ich war beim arbeitsamt in der stadt meiner eltern wollte mich dort abmelden weil die stadt meiner ausbildung ,die 30 km entfernt liegt, meine zukünftige wohnstadt werden sollte. nun bin ich also aus irgendeinem grund bei dem berater meiner eltern und mir in stadt1 und er sagt mir ohne dass ich ihn dannach gefragt hätte...sagen sie mal wollen sie eigentlich keine wohnung in stadt 2 ? das arbeitsamt bezahlt diese auch und auch den unterhalt... auf meine frage hin ob ich denn schon eine wohnung suchen dürfte : aber ja...und dann eifach ins arbeitsamt in stadt2 gehen mit dem noch nicht unterzeichneten mietvertrag und genehmigen lassen viel glück! so weit so gut... nun habe ich eine tolle wohnung gefunden die auch den kosten des arge entspricht gehe freudenstrahlend mit dem blanco mietvertgar in stadt2 zum arbeitsamt und der sogennante berater guckt micvh an befragt mich über irgendwelche dinge, die nix mit dem umzug zu tun haben, (er hat nicht gleich nein gesagt ,also denke ich er ,hätte er es nur gewollt,könntwe mir die wohnung geben. schön und gut ein nein ist in ordnung mit der begründung dass 50 km fahrt durchaus zumutbar sind, ok! ABER: auf meine frage darüber ob es noch andere möglichkeiten gäbe, diese wohnung zu bekommen denn der stress zu hause (nicht ganz alltäglicher stress) wäre unerträgbar kommt die dreiste antwort : Hat Ihr vaater sie schon mal vergewaltig? Ich war total durcheinander bin dagesessen und hab ihn mit tränen in den augen angeschaut... also stress hätte jeder zu hause ...sobal mein vater mich vergewaltigt sollte ich doch wieder kommen.... Also vielleicht war das jetzt ein nur sehr schwacher trost, denn weiterhelfen wird es nicht , aber jetzt weisst du wenigstens dass die nicht nur zu euch so dermaßen dreist sein können...also nicht verzweifeln...am besten gar nix mit arbeitsamt zu tun haben ...wenns geht...und wenn nicht dann augen zu und durch |
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