ALG II und Eigentum verkaufen (Kleinteile)
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ALG II und Eigentum verkaufen (Kleinteile)

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  #1  
Alt 17.11.2011, 16:05
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Hallo, ich habe mal eine Frage an die Profis.

Meine Freundin lebt in Trennung mit 3 Kindern und bezieht ALG II.
Sie möchte nun diverse Sachen bei Ebay verkaufen, kann es da Probleme mit der ARGE bzw. dem Jobcenter geben?

Schliesslich will sie das ja nicht auf dauer oder gewerblich tun, sondern nur um die Sachen loszuwerden.

Ein Bekannter meinte aber, dass es als Verdienst angerechnet werden muss.

Bitte keine Meinungen, sondern nur fundiertes Fachwissen, damit da nichts schief geht.

Danke und schöne Grüße.
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  #2  
Alt 17.11.2011, 16:45
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Also:

Handelt es sich um eigenen Kram, also z.B. überzähligen Hausrat, überzählige Klamotten, ist der Verkauf dieser Sachen nur eine Umwandlung von Schonvermögen in klingende Münze. Also unschädlich.

Wird aber für Freunde verkauft, Ware zugekauft und verkauft, oder eingesammelter Trödel verkauft, wird Einkommen generiert, das angerechnet wird. Also schädlich.

Bei beiden Varianten ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Verkäufe nicht zu hoch ist, sonst landet man im Gewerbebereich, dann ist Stress vorprogrammiert.

Die Grenze liegt übrigens ziemlich niedrig, bitte danach eine Google-Suche starten.

Mein ausdrücklicher Rat:

Bei Bezug von ALG II Finger weg von Internetauktionsverkäufen, manche Jobcenter hören da gleich das Gras wachsen.
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  #3  
Alt 17.11.2011, 17:00
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Hallo Counselor,

danke für die schnelle Antwort.

Zu Deinem letzten "fetten" Satz, was soll sie sonst mit dem ganzen Plunder machen? Schließlich hat das mal alles Geld gekostet und da es Sachen sind, die an den Ex erinnern oder Frustkäufe waren, kann man ja nicht von gewerblich reden. Zum Wegwerfen sind die Sachen allemal zu schade, da doch schon einiges "wertvolles"/teures dabei ist.

Schönen Gruß

Nachtrag, welche Anzahl vom Verkauf von Sachen ist denn unschädlich und wo wird es "brenzlig"?

Geändert von Ketchup (17.11.2011 um 17:02 Uhr)
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  #4  
Alt 18.11.2011, 11:19
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Google bitte unter Gewerbe bei Ebay, da gibt es eine juristische Entscheidung.
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  #5  
Alt 20.11.2011, 20:21
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Hallo nontestatum,

danke für Deine Info. Ich habe auch schon ein paarmal danach gegoogelt, doch es gibt zuviele Threads dazu.
Kannst du mir den Suchbegriff erweitern, so dass ich schneller auf die richtige Seite komme?

Schönen Gruß
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  #6  
Alt 21.11.2011, 10:40
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Google-Search:

wann werden Internetauktionen gewerblich?
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  #7  
Alt 03.12.2011, 12:33
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@Ketschup: Bitte keine Meinungen, sondern nur fundiertes Fachwissen, damit da nichts schief geht.

Alles was den monatlichen Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt wird angerechnet. Darüberhinausgehend ab 101, - bis 1000,- € bleiben 20 % anrechnungsfrei. Der Rest ist anzurechnen.

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II - alle Einnahmen in (Geld u. Geldeswert) nach Bereinigung (11 Abs. 2 SGB II) ist zu berücksichtigen. Ausnahmen, siehe 11 Abs. 3 SGB II. Grundsätzlich alles, was in der Bedarfszeit zufließt (Zuflusstheorie), so das BSG B 14/11 b AS 17/07 R, B 14 26/07 R und B 14 AS 43/07 R.

Geändert von balsam (03.12.2011 um 12:38 Uhr)
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