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#21
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| Noch mal zu flix188: Wenn dir Kindergeld zusteht, dann beantrage dies!!! Sollte das Amt dahinter kommen, dass dir noch welches zusteht, werden die dir dein ALGII auch kürzen! Und du hast die A-Karte! Denn die sehen zu dir so wenig wie möglich zukommen lassen zu müssen! Wusstest du eigentlich, dass du jede finanzielle Unterstützung dem Amt zu melden hast. Selbst wenn du zum Geburtstag Geld geschenkt bekommst zählt dies als Einkommen. Gutscheine, zählen nicht zum Einkommen, da diese nicht zweckendfremdet eingesetzt werden dürfen. Es mag vielleicht frech klingen, aber wenn deine Eltern dich wirklich unterstützen bist du leider einer von denen, die Hartz IV zweckendfremdet erhalten und dann sich vielleicht noch erbrüsten gut damit leben zu können. Du tust damit denen, die ehrlich sind in den A... treten!!!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#22
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| Die Eltern geben ihm kein Geld mehr. Dass Kindergeld noch zusteht war sowohl den Eltern als auch dem "Kind" unbekannt. Kindergeld ist noch kein Cent gezahlt worden. Beim ALG 2 angerechnet wird, was zufließt, nicht was sich theoretisch jemand ausdenkt. Es wurde bisher kein Cent zuviel Leistung bezogen. Man sollte doch bitte bei den Tatsachen bleiben. |
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#23
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| guten tag, folgender sachverhalt liegt vor: bin 23 jahre alt, wohne in meiner eigenen wohnung und mache mittlerweile seit zwei jahren eine ausbildung. meine mutti bekommt alg II und wohnt ebenfalls allein. sie sagt dass das kindergeld ihr angerechnet wird. stimmt auch. meine fragen nun dazu... wenn sie nachweisen kann dass das geld direkt an mein konto wandert dann dürfte ihr das doch nicht angerechnet werden oder???? und zahlt die familienkasse die fehlenden zwei jahre nach? vielen dank im voraus für eure antworten. mit freundlich grüßen |
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#24
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| Hallo predator, habe Deine Frage gerade erst entdeckt. Wenn Deine Mutter nachweisen kann, dass das Kindergeld in voller Höhe an Dich weitergeleitet wurde, darf es ihr nicht angerechnet werden. Ich beziehe für zwei - bis vor kurzem sogar für drei - Kinder das Kindergeld. Die beiden größeren studieren und wohnen nicht mehr zu Hause. Deshalb leite ich das Kindergeld an sie weiter und vermerke das auch ganz deutlich im Verwendungszweck. In Deinem Fall ist es sogar noch einfacher, wenn Du für die Auszahlung des Kindergeldes direkt Deine Bankverbindung bei der Familienkasse angibst. Die Familienkasse wird das Geld nicht nochmals zahlen, weil sie es bereits gezahlt hatte. Deine Mutter sollte - falls immer noch das Kindergeld angerechnet wird und der letzte Bescheid noch nicht bestandskräftig (innerhalb der Widerspruchsfrist) ist - einen Widerspruch einlegen. Für die zurückliegenden Bescheide sollte sie eine Überprüfung beantragen. Vielleicht kommst Du noch zu Deinem Kindergeld. |
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