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#1
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| Hallo, ich erhalte seit diesem Monat ALG II. Habe mein 1. Staatsexamen letzten Monat abgeschlossen und bin exmatrikuliert. Ich lebe seit 5 Jahre nicht mehr bei meinen Eltern. Für das Arbeitsamt bin ich mit meinem Studium fertig. Nun hat sich aber die Familienkasse bei meinen Eltern gemeldet, dass ihnen noch Kindergeld zusteht, solange ich auf einen Referendariatsplatz warte (Vorraussichtlich bis November). Nun meine Frage, erhalte ich weiterhin ALG II (natürlich mit Abzügen vom Kindergeld), oder wird es mir gestrichen? Meiner Meinung nach dürfte ich gar kein Kindergeld bekommen, da ich mit dem Studium fertig bin. Die Familienkasse meint, dass das 2. Staatsexamen dazu gehört. Für eure ANtworten wäre ich dankbar. |
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#2
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| Du erhälst weiter ALG II abzüglich des Kindergeldes. Wer hat denn bisher das Kindergeld bezogen (Du oder Deine Eltern)? -> Weil wenn es bisher an Dich gezahlt wurde, wurde es doch auch angerechnet?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Es wurde bisher immer an meine Eltern gezahlt. |
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#4
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| Wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern lebst, hast Du ein Anrecht darauf, dass sie Dir das Kindergeld auszahlen!!! Sollte das Amt mal nachprüfen, ob Ihr Kindergeld erhalten habt und es bis jetzt bei Dir nicht abgezogen wurde, zahlt Ihr den ganzen Betrag ans Amt zurück!!!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#5
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| Zitat:
Jetzt wo Du ALG II bekommst, wird das Kindergeld natürlich nicht angerechnet, da es nicht auf Dein Konto überwiesen wird, sondern auf das Deiner Eltern. Beziehen Deine Eltern ebenfalls ALG II oder haben sie Arbeit?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#6
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| Meine Eltern arbeiten beide. Sie haben mir aber während des Studiums immer einen bestimmten Geldbetag zukommen lassen, also hab ich das Kindergeld von ihnen bekommen. |
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#7
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| Und Deine Eltern versorgen Dich doch auch jetzt wo Du ALG II beziehst regelmäßig mit Bargeld ? - was Du bei der ARGE natürlich angegeben hast Wenn das Geld Deine Eltern beziehen, würde Dir beim ALG II nichts angerechnet werden, weil es nicht auf Dein Konto geht. Dadurch das Deine Eltern das Kindergeld bekommen hast Du ja mehr Geld im Monat zur Verfügung wie Dir eigentlich zusteht. Denn das Kindergeld wird Dir nicht angerechnet und zusätzlich versorgen Dich Deine Eltern noch mit Bargeld aus dem Kindergeld was normal auf Dein Konto gehen sollte (wenn Du es beantragst) -> wusstest Du das nicht (
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. Geändert von Ratgeberin (22.06.2007 um 08:32 Uhr) |
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#8
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| Nein, seit ich ALG II beziehe bekomme ich kein Geld mehr von meinen Eltern. Die Familienkasse hat sich bei meinen Eltern gemeldet und meinte, dass es mir/ihnen noch zustehen würde. Mal sehen. Bis jetzt wurde wohl noch nichts gezahlt. Es wird aber immer meinen Eltern überwiesen. Muss ich es denn bei der ARGE angeben, dass meine Eltern Kindergeld bekommen, oder doch nicht? |
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#9
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| Änderungen müssen mitgeteilt werden wenn: - der Kindergeldbezieher oder die Kindergeldbezieherin eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst für voraussichtlich länger als 6 Monate eingeht, - der Ehegatte bei seinem öffentlich rechtlichen Arbeitgeber Kindergeld beantragt, - einer von beiden Ehegatten eine Beschäftigung im Ausland aufnimmt, - einer von beiden Ehegatten vom jeweiligen Arbeitgeber ins Ausland entsandt wird, - einer von beiden Ehegatten oder eines ihrer Kinder ins Ausland zieht, - wenn andere, kinderbezogene Leistungen (z.B. ausländische Familienleistungen) gezahlt werden, - wenn beide Ehegatten sich auf Dauer trennen oder scheiden lassen, - einer der Ehegatten oder ein Kind den Haushalt verlässt, - ein Kind stirbt, - sich die Zahl der Kinder aus sonstigen Gründen verringert oder - sich Anschrift oder Bankverbindung ändert. Änderungen bei Kindern über 18 Jahren müssen mitgeteilt werden wenn das Kind: - erstmals über Einkünfte oder Bezüge verfügt oder sich sein bisheriges Einkommen erhöht, - seine Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium wechselt, beendet oder unterbricht (das gilt auch, wenn sich ein Kind trotz fortbestehender Immatrikulation vom Studium beurlauben oder von der Belegschaft befreien lässt), - während seiner Ausbildung zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wird oder - bisher arbeitslos oder ohne Ausbildungsplatz war und nun eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Bei verspäteter oder fehlender Mitteilung muß man damit rechnen, das erhaltene Kindergeld zurückzuzahlen. Ist das der KIndergeldkasse gemeldet worden???
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#10
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| Klar is das gemeldet worden. Hab ja keine Lust wieder das Kindergeld zurück zu zahlen. Wollte lieber keins bekommen, als später wieder zurück zu zahlen. Weiß nur nicht, wie das bei ALG II aussieht. Ich bekomme ja kein Kindergeld sondern meine Eltern. |
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