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#1
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| Hallo alle zusammen, ich beziehe ALG II und bin nebenberuflich als Heilerin (Gewerbeschein für Nebengewerbe ist vorhanden) tätig. Meine Tätigkeit habe ich auch der ARGE mitgeteilt. Ich habe eine 1-Zi-Mietwohnung wo ich ab und an einen Kunden empfange (ein extra Raum würde sich nicht lohnen und unnötige Kosten verursachen), meistens fahre ich zu meinen Kunden. Monatlich schicke ich meine Einnahmen/Ausgaben Aufstellung zur ARGE. Ein Gewinn wurde bisher nicht erwirtschaftet, also auch keine Anrechnung. Beim Folgeantrag auf ALG II gebe ich eine Schätzung meines voraussichtlichen Einkommens für die nächsten 6 Monate an. Jetzt habe ich ein Schreiben der ARGE bekommen mit der Anlage EKS wo ich Angaben über meine selbständige Tätigkeit machen soll und 2 Bögen „Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit“. D.h. die ARGE will 1. Betriebswirtschaftliche Auswertung vom 01.04.-30.09.08 2. Kontoauszüge 3. Nachweise über sämtliche Ausgaben 4. Anlage EKS 5. Nachweis sämtlicher Einnahmen Meine Frage: Muss ich diese Formulare auch bei selbständiger Nebentätigkeit ausfüllen. Wenn ja, wer hat Erfahrung damit und kann mir Tipps oder mögliche Stolpersteine sagen. Wie sieht es aus zu Punkt 5. Angaben zu den Betriebsräumen> Wird die Mietwohnung (ggfs. auch nur teilweise) für Ihre selbständige Tätigkeit genutzt? Wenn ja, geben Sie bitte an, wie viele Quadratmeter auf die gewerblich genutzten Räume entfallen. Anzahl der gewerblich genutzten Räume --------- mit insgesamt --------- qm. Ist es in meinem Fall eine gewerbliche Nutzung wenn ungefähr 3 Kunden im Jahr zu mir kommen? Ist es eine gewerbliche Nutzung wenn ich mein privaten Schreibtisch, Telefon, Computer nutze um die notwendigen bürotechnischen Dinge zu erledigen? Wenn ja, kann die ARGE dadurch Leistungen kürzen? Wie sieht es überhaupt aus bei ALG II Bezug und (nebenberuflicher) Selbständigkeit? Wer hat Erfahrung damit? Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße foreiki |
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#2
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| habe mir aus Neugier einen Antrag auf Hartz4 geben lassen. Zuhause habe ich angefangen auszufüllen. Mein Pegel ging von Seite zu Seite nach unten. Zum Schluss hab ich ihn zerrissen! jetzt gehe ich putzen, weiß nicht wie lange. Wem ging es vielleicht genau wie mir und wir können uns gegenseitig helfen. Gruß mulmig |
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#3
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| Bei uns ist es etwas anders da wir ein Ladenlokal haben. Mach beim Alg 2 nicht den Fehler wie mein Mann. Gib an das du weniger als 12 Stunden in der Woche selbständig bist sonnst stehst du den Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung und man kürzt oder streicht dir sogar alles. Sag am besten 12 stunden im Monat. Du wirst das schon schaffen. Strapel lieber tief. Gruß dumdidun |
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#4
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| Hallo Mulmig, mir geht es so wie Dir. Ich fange an langsam zu verstehen, wieso manche es so lange wie es geht mit dieser "Organisation" nichts zu tun haben wollen. Auch wenn man auf etwas Recht hat, ist es manchmal wohl besser nichts mit ARGE zu tun zu haben. LG |
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#5
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| Hallo Mulmig und dumdidum und Spikie1, danke für Eure Nachrichten. Es ist immer wieder schön zu wissen, dass es Menschen gibt, die helfen wollen. ![]() Liebe Grüße foreiki |
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