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#1
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| Hallo, brauche ganz dringend Eure Hilfe. Ich beziehe ab diesen Monat ALG1, habe aber meinen Bescheid noch nicht bekommen, aber ich weiß wieviel ich an Arbeitslosengeld bekomme. Da ich gerne aber noch zusätzlich ALG2 beantragen möchte und erstmal warten muß würde ich mir gerne mal ausrechnen ob ich überhaupt was bekomme, ob es sich lohnt darauf zu warten. Mein Problem ist nunmal die Zeit die ich nicht habe, da ich dringend eine neue Wohnung brauche. Wenn ich wüsste ob es sich lohnt dann warte ich noch, ansonsten würde ich gerne jetzt schon suchen. Gibt es einen ALG2-Rechner wo ich mein ALG1 eingeben kann und schauen kann ob mir was zustehen würde? Wäre dankbar um jede Hilfe und schnelle Antwort. Niels |
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#2
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| Dazu brauchst du keinen ALGII-Rechner...nimm deine Miete plus Heizkosten und 347 Euronen. Kommst du drüber mit ALGI, kriegste nichts, bist du drunter, kannst du einen Antrag stellen und bekommst die Differenz an Hartz IV. Diese Angabe gilt, sofern du Alleinstehend und mit ohne Kind bist...da du solche Umstände nicht erwähnt hast. LG Curly |
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#3
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| Niels, wie alt bist du? Seit wann gehörst du nicht mehr dem elterlichen Haushalt an (Stichtag 17.2.06)? Warum benötigst du eine neue Wohnung?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Ich bin 29 Jahre, wohne also auch schon länger nicht mehr bei meinen Eltern (seit 2000 nicht mehr). Ich brauche eine neue Wohnung weil ich nicht nur meine Arbeit, sondern auch meine Familie verloren habe. Muß also allein in eine neue Wohnung ziehen, das allerdings sehr dringend. @ curlie: ich habe ein Kind, das dann aber nicht mehr in meinem Haushalt leben wird. |
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#5
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| Wenn du bedürftig bist und dein ALG I voraussichtlich nicht ausreicht, würde ich mich bereits jetzt mit der ARGE/Jobcenter in Verbindung setzen und ALG II beantragen. Grund: ALG II bekommst du erst ab Datum Antragstellung. Das schlimmste, was passieren könnte, ist, dass dein Antrag abgelehnt wird. Ausserdem benötigst du Informationen darüber, welche Kosten die ARGE bzgl. der Wohnung übernimmt - Höchstmiete und Quadratmeterzahl bestimmt die ARGE der jeweiligen Gemeinde. Das ist bundesweit nicht einheitlich. Bitte informiere dich über die Genehmigungsprozedur. Du kannst dann auch Übernahme der Kaution beantragen und Erstausstattung. Möbel, die du zunächst nicht unterbringen kannst, nicht wegschmeissen, sondern bei einer Möbelspedition einlagern. Wenn du umziehst, wird sich erwartungsgemäss deine Anschrift ändern. Bei ALG II müssen Umzüge genehmigt werden! Sowohl bei ALG I als auch bei ALG II unterliegst du der Erreichbarkeitsanordnung http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf, d.h. du musst für Agentur/Arge immer erreichbar sein, achte darauf, dass die NACHWEISBAR über deine Anschrift verfügen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Suchtest Du so was? ALG2-Rechner ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#7
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| Hab hier noch nen Rechner gefunden, wo Du in etwa Dein ALG I berechnen kannst: Arbeitslosengeld-I-Rechner | Geldsparen.de
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#8
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| Vielen Dank für die Antworten. Die Rechner hatte ich selber auch gefunden, allerdings sind das welche in denen man nicht den ALG2-Zuschuss berechnen kann. Gilt also nur für ALG2 direkt. Ich habe mich mit der ARGE schon in Verbindung gesetzt, allerdings brauchen die dann ja den Bescheid über das ALG1, den ich ja selber noch nicht habe. Infos über Größe und Kosten der Wohnung wurden mir schon mitgeteilt. Allerdings blick ich da so langsam nicht mehr durch. Scheint so als müsste ich dann doch erstmal warten |
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#9
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| Die Rechner hatte ich selber auch gefunden, allerdings sind das welche in denen man nicht den ALG2-Zuschuss berechnen kann. Gilt also nur für ALG2 direkt. Musst von der Berechnung nur Dein ALG I abziehen und den Restbetrag bekommst Du. Ist aber mal gut, dass Du Dir den Antrag schon geholt hast. Er zählt ja dann ab dem Datum. Staune nur, dass Du so lange auf die ALG I Berechnung warten musst. Ich habe damals persönlich meinen Antrag abgegeben, gesagt dass ich die Berechnung dringend brauche und in einer halben Stunde hatte ich sie. "Kein Problem" meinete die Frau damals zu mir.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#10
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| Zitat:
----> Hartz IV Forum | Startseite
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