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#1
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| Hallo Habe mal eine frage bezüglich Kündigung . Wohne mit meiner freundin und deren 3 Kinder in einem Haushalt zusammen . Bisher haben wir immer zusammen alg2 bezogen . Nun bin ich wieder in Arbeit gekommen , und habe seitdem nur finanzielle probleme . Sprich mein geld kommt erst zum 21 des monats und solange ist es sehr eng aufgrund dessen , das ich erst die Lohnabrechnung vorlegen muß damit wir den vollen Aufrechnungsbetrag vom amt bekommen . Nun ist meine frage wie ist es wenn ich Kündige , habe ich dann eine sperre ? und wenn ja habe ich dann keine möglichkeiten an geld zu kommen , weil irgendwie muß man ja was zum leben haben und miete zahlen . Würde ja arbeiten , nur ist halt das problem das wir mit dem geld den monat über nicht auskommen da ich auch noch enorme Fahrtkosten habe und von dem Verdienst selber die miete zahlen soll womit wir nun auch schon im rückstand sind . mfg |
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#2
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| und wie ist es wenn ich aus finanziellen gründen den fahrtweg nicht mehr wahrnehmen kann ? und aufgrund dessen nicht zur arbeit kann , dann bekomme ich eine kündigung wegen vertragswiedrigen verhalten , aber wie sieht es dann mit geld aus ? miete und essen braucht man doch |
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#3
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| Miete muss gezahlt werden, egal wie. Ihr bekommt sonst ernsthafte Probleme. Der Mietzahlung musst du absolute Priorität einräumen. Ihr habt enen Hartz IV - ALG II - Bewilligungsbescheid, habt also die Möglichkeit, euch lebensmitteltechnisch gesehen bei der TAFEL versorgen zu können. Diese Möglichleit würde ich zumindest vorübergehend nutzen. DIE TAFELN - Essen, wo es hingehört Bitte prüfe, ob du Fördermöglichkeiten des Arbeitsamtes nutzen kannst: SGB 3 - Einzelnorm Zitat:
Du sprichst von enormen Fahrtkosten. Da steht dann ein Umzug im Raume bzw. Anmietung eines Zimmers (Wochenendheimfahrer). Oder die formale Auflösung der eheähnlichen Gemeinschaft Das Arbeitsverhältnis würde ich nicht widerrechtlich auflösen /eine Kündigung herbeiführen. Das würde seinen Niederschlag im Arbeitszeugnis finden und dich dauerhaft bei der Arbeitssuche schädigen. Du kannst ein Arbeitsverhältnis aber selber fristgerecht kündigen. Wenn es dich mehr kostet als es einbringt, würde ich dieses vorher mit der ARGE besprechen, damit du nicht sanktioniert wirst. Wenn mit der ARGE keine Einigung möglich ist, solltest du dir deinen SANKTIONSANTEIL an der Bedarfsgemeinschaft ausrechnen lassen. Komplett können die Bezüge für die Familie nicht gestrichen werden, die können nur dich sanktionieren, beim ersten Mal 30%, so sehe ich das. Du solltest das aber vermeiden und dich lieber nach einem geeigneteren Job umschauen und erst dann kündigen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| naja ich bekomme pro tag 5 euro fahrtkosten , zahle aber für die woche rund 70euro da ich mit dem bus fahre , monatskarte kann ich nicht nutzen da ich erstens nicht weiß wann der einsatz da zuende ist , und zweitens habe ich nicht auf einmal das geld dafür . weniger geld habe ich ja eigentlich nicht , eher mehr vom gehalt her gesehen , nur halt geht so viel für die fahrt drauf , und das ich probleme habe das erst am 21 gezahlt wird und ich so immer fast kein geld habe , da das geld für miete drauf geht , und immer erst das amt den rest zahlt wenn die abrechnung eingereicht wurde , sprich den fehlenden betrag |
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#5
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| Ich hoffe Du hast bei dem Amt Deine Fahrstrecke mit angegeben. Die werden Dir als Freibetrag dann noch abgezogen. Du hättest einen Darlehnsantrag stellen können, um den Zeitraum zu überbrücken. Der muss allerdings ans Amt zurück gezahlt werden. Rede mit Eurem Fallmanager oder am besten gleich mit der Leistungsabteilung. Künidgen- egal aus welchem Grund- bringt eine Sperre!!!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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