| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| hallo, ich habe folgendes problem. ich bin zum 26.02.2009 von meinen arbeitgeber (zu unrecht) fristlos gekündigt worden. mein ehem. arbeitgeber hat mir das gehalt für den monat februar nicht ausgezahlt, was ich auch schriftlich habe. ich habe leider nur 11 monate und n paar tage gearbeitet, habe somit keinen anspruch auf alg1. so blieb mir nichts anderes übrig, als algII zu beantragen. am tag, wo ich den antrag bekommen habe sagte man mir, daß ich eine abschlagszahlung am tag der abtragsabgabe erhalten könne. ich bin jetzt seit JANUAR mittellos. für das februargehalt habe ich bereits klage eingereicht. und gegen die kündigung klage ich auch. habe schon einen gerichtstermin... heute war der termin zur antragsabgabe, und man hat mir keine abschlagszahlung gewährt. ist das rechtens??? darf mich die BAgIS so lange ohne geld dastehen lassen??? mit meinem vermieter und stromanbieter etc konnte ich einen zahlungsaufschub vereinbaren. bei lidl bekomme ich aber nichts auf pump... ![]() es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.... bedanke mich schonmal im vorraus gruß dennis Geändert von dennishpunkt (20.03.2009 um 09:36 Uhr) |
|
#2
| |||
| |||
| achso, für das februargehalt ist die klage schon eingereicht und ich habe bereits einen termin.... |
|
#3
| ||||
| ||||
| Hey, Du musst Umgehend einen Antrag auf Vorschuss der Dir zustehenden Leistungen nach §42 SGBI stellen. ALG II ist eine Bedarfsbezogene Leistung und Die ARGE ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht und nicht Wochen oder Monate später. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. Lass dich von dem SB nicht Abwimmeln und Bestehe auf eine Geldleistung,und nicht Vorschuß,sondern für den ganzen Monat,denn das ALG2 wird im Vorraus gezahlt.... Du hast das Recht dazu,setze es Durch,,,... Alles Gute...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Was steht mir zu? Krankengeld, ALGII oder ALG1? | Peppiwan | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 24.09.2011 15:17 |
| ALGII Hauptantrag abgelehnt, mit welchem Formular jetzt nochmal beantragen? | Fleissig | ALG II/Hartz IV | 2 | 22.07.2009 22:19 |
| Selbständigkeit (Ich-AG) und AlgII | liska | ALG II/Hartz IV | 5 | 22.02.2009 16:59 |
| Wieviel ALGII mehrbedarf.... etc steht mir zu mit kind | jks70 | ALG II/Hartz IV | 8 | 08.10.2008 15:08 |
| ALGI und ALGII gleichzeitig? | Goldenboy127 | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 22.02.2008 17:36 |