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#1
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| Hallo alle zusammen. Ich bitte um euren Hilfe für diesen Problem: ich bin Selbständig und bekomme ergänzend ALG II; für meine Tätigkeit brauche ich ein PC. Mein PC ist nun ko und ich brauche dringend einen neuen, sonst kann ich nicht mehr arbeiten. v Ich habe meine Fallmanagerin gefragt (telefonisch) ob das Amt es übernimmt. Nein machen sie nicht, weil meine Einnahmen in die erste 6 Monate dieses Jahres sehr niedrig waren, das hatte auch bestimmte Grunde die das Amt bekannt sind. Seit Juli läuft es allerdings viel viel besser. Ist das ok so oder mussten die doch die Kosten für einen neuen PC übernehmen? Dazu habe ich noch eine Frage: wenn ich in eine andere Stadt umziehe, mit der Begründung dass, es da mehr Arbeit gibt, müssen sie mir den Umzug finanzieren oder nicht? Herzlichen Dank für eine Antwort und sorry für mein „kreatives“ Deutsch. Liebe Grüsse |
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#2
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| Was den Computer angeht: deine Sebständigkeit ist dein Bier, und ansonsten wird ein ALG II - HIlfeempfänger auch nicht mit einem PC unterstützt. Du wirst das Problem also selber lösen müssen. Was du versuchen könntest, ist, dass du ein Darlehen nach § 24 SGB II beantragst. Das wäre aber nur ein Versuch aus der Verzweifelung heraus. Bitte gehe persönlich zum Jobcenter, es ist natürlich völlig klar, dass du bei telefonischen Kontakten nur negativ beschieden wirst. Wenn du in eine andere Stadt umziehst, solltest du dies nur mit einer Umzugserlaubnis tun, anderenfalls kann es zu finanzielen Einbussen kommen, auch würde das Jobcenter nicht die Kaution übernehmen, von Umzugskosten ganz zu schweigen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| wie ich geschriben habe, ich brauche ein pc um meine Tätigkeit zu üben, ohne pc keine Selbständigkeit. Was Arbeit mit Bier zu tun hat, kann ich echt nicht verstehen. Und mit Telefon habe ich oft einige Probleme lösen können mit den Jobcenter. Danke für Ihre Antwort, aber Sie haben meine Fragen nicht beantwortet, die über pc nicht, die über den Umzug nicht. Ich bitte um konstruktive Antworte die mir die gesetzliche lage klären können. Vielen Dank Geändert von kiara (02.12.2011 um 15:31 Uhr) |
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#4
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| Vielleicht versuchs ich mal, ich spreche fließend Deutlich: 1. Nein das Amt wird unter keinen Umständen den neuen PC finanzieren. Das ist allein Sache des Selbständigen, seine Arbeitsmittel zu beschaffen und zu ersetzen. 2. Nein, das Amt wird keinen Umzug finanzieren. Wie Counselor ja bereits erklärt hat, wäre der wohl einzige Weg, an Geld für PC und ggf. Umzug (mit Erlaubnis) zu kommen ein Darlehen nach § 24 SGB II. Das sollte man sich aber sehr gut überlegen.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Eauvive für den nützlichen Beitrag: | ||
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#5
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| vielen Dank für deine Antwort. nun ich verstehe immer weniger, mein vorheriger Fallmanager hat mir mehrmals gesagt, dass in so ein fall das amt die kosten für einen neuen pc übernimmt, dass diese betriebskosten sind. lg |
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#6
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| finde ich ein bisschen komisch wenn die leute antworten ohne Ahnung zu haben. Von einen Anwalt, habe ich ganz anderen Infos bekommen. Trotzdem vielen Dank, aber echt Schade, so wird keinen geholfen. lg |
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#7
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| Zitat:
Ansonsten: Falls Du Aufträge vorliegen hasst, die ohne eine Ersatzbeschaffung (PC) nicht ausgeführt werden können, halte ich die Darlehenslösung durchaus für erfolgversprechend. Ich würde einen Termin mit dem SB vereinbaren und einen schriftlichen Antrag vorlegen. Einen rechtlichen Anspruch gibt es allerdings nicht. Aber es müsste, falls abgelehnt, schon eine im Einzelfall ausführliche Begründung als Ermessensentscheidung erfolgen. Solltest Du mit dem Grund von nicht ausführbaren Aufträgen argumentieren, so sollte/n die zu erwartende/n Einnahme/n in einem entsprechenden Verhältnis zum beantragten Darlehen stehen. Es reicht vielleicht als Übergangslösung auch die Anschaffung eines gebrauchten PC. Seit wann besteht die Selbständigkeit ? Bist Du mit Hilfe des JC in die Selbständigkeit gefördert worden ? |
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#8
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| Da schließe ich mich vollkommen an. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die dir einen Anspruch auf einen PC seiten des Amtes einräumen würde. Das Amt ersetzt ja vollen Empfängern heute nicht mal mehr Waschmaschinen und Herde, weil das vom Regelsatz zusammengespart werden muss. Da würde mich der Passus sehr interessieren, der die Erstattung eines PCs rechtfertigt.
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