Alogeld II bei Selbständige
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Alogeld II bei Selbständige

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  #1  
Alt 23.09.2008, 12:53
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herthabscberlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Alogeld II bei Selbständige


Ich bin seit 5 Jahren selbständig. Irgendwie läuft es dieses Jahr nicht so toll. Mein verdienstes Geld geht nur noch für Rechnungen drauf. Heute kam auch noch die Kündigun meiner privaten Krankenversicherung. Leben tue ich mit vom Gehalt meiner Lebensgefährtin und Mutter unseres Kindes. Weiss hier jemand ob ich meiner Situation Anspruch auf Hartz IV habe ? Habe auch schon überlegt meine Selbst. aufzugeben. Freue mich auf Antworten
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  #2  
Alt 23.09.2008, 16:37
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Auch als Selbständiger hast du Anspruch auf ALG II.

Wenn du mit der Kindesmutter zusammenlebst, bildet ihr eine Einstandsgemeinschaft und ihr Einkommen/Vermögen wird bei der Berechnung deines (oder besser: eures) ALG II berücksichtigt.

Schwierigkeiten kann es geben, weil dein Einkommen aus der Selbständigkeit ermittelt und berechnet werden muss.

Es besteht Krankenversicherungspflicht. Wenn du dich nicht versicherst, sammelst du Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an.

Bitte nimm sofort Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse auf und frage nach, ob du dich dort versichern kannst. Es ist ein umfassendes Beratungsgespräch erforderlich.

Bitte beantrage sofort ALG II bei der ARGE/Jobcenter und beantrage zusätzlich Leistungen nach § 26 SGB II:

SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
(3) 1Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. 2Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.
Der ALG II - Antrag ist zunächst formlos und nicht abhängig von der Abgabe formbvollendet ausgefüllter Formulare.

Bitte lasse dir bestätigen, dass du einen ALG II - Antrag gestellt hast, denn geleistet wird ab Datum Antragstellung, auch wenn die Bewilligung erst später erfolgt.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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