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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo ! Vorab, entschuldige mir bitte dür mein Deutsch. Sollte ich unverständlich sein, dann bitte ich einfach nachzufragen ... Habe mich Ende 2005 in Berlin selbständig gemacht als Berater/producer im Spielfilmbereich. Ein wenig aus der Not; ich bin Anfang 2004 aus Amsterdam nach Berlin umgezogen für eine Arbeit in einer Berliner Firma der irgendwann aufgehört hat meine Gage zu bezahlen. Nach 3 Monate habe ich gekündigt. 2006 war eigentlich ein gutes Jahr. Ich habe die Dreharbeiten für einen Langspielfilm vorbereitet und ausgeführt, ein Gewinn von fast 11.000 Euro erzielt (davon gelebt) und, in Dezember '06 noch, gemäß Vertrag, einen Endkostenabrechnung von 12.000 Euro bei eins der Partner abgegeben. Bezahlung wurde "baldest möglich" versprochen, muss aber aus Fördergelder gemacht werden (und, bekanntlich, ist nicht immer einzuschätzen wann solche Gelder genau eintreffen werden). Ich hatte dann noch etwa 4.000 Euro in eigener Tasche, und meinte ich könnte schon mal anfangen das nächste Projekt, unter eigene Name, zu entwickeln. Da die Bezahlung immer wieder verschoben wurde und ich für mein neues Projekt eine Probedreh machen musste, habe ich mit der gleiche Firma abgemacht dass die dann die Probedreh ausführen sollten; das könnten wir dann später verrechnen. Summe pauschal 6000 Euro, was eine redliche Preis war für die anstehende Arbeit. Sie haben die Arbeit denn auch prima geleistet - alles in Ordnung. Leider kam kurz danach ein Hollywood produktion auf der Markt mit genau das gleiche Thema - mein Projekt konnte ich aufgeben. Das tut Weh, kann aber passieren. Nachdem ich mir mit zwei Autoren an wieder ein neues Projekt gesetzt habe (die ich natürlich bezahlen musste, 2x2.500 Euro die ich ja bald mal bekommen sollte) kam eine Pressemitteilung von eins der grossten Produktionen Deutschlands: ja wohl, sie haben das gleiche vor. Noch ein Projekt unbrauchbar, viel geld investiert. Mitte Mai musste ich dann aufgeben - ich wurde bald nichts mehr zu essen haben. Gang zur JC und Antrag auf ALG2 (vorläufig) genehmigt. BWA und Einnahmen/Überschußrechnung noch nachzureichen. Und da kommt, am 01.06., 12.000 Euro 'rein. Mit der bitte die 6.000 sofort zurück zu überweisen. Und mit noch alte Rechnungen über 6000 Euro die offen stehen. Mit der Firma (voranstehend im Geschäft) will ich auf gar keinen Fall Probleme - das Verhältniss war bisher perfekt und die konnten ja nicht wissen wie blöde die Timing war) und ich habe sie die Rechnung über 6.000 bezahlt. Mit den Autoren möchte ich auch kein Ärger (und sie haben die Leistung ab so lut nach können gemacht und mussen auch die Miete zahlen!) also habe ich auch die Rechnungen ausgeglichen. Also innerhalb meiner Industrie ist meine Zahlungsdisziplin erstmal bestätigt - unschatzbarer Wert für die Zukunft. Ihr versteht jetzt aber mein Stress. Die Rechnungen sind alle von Datums VOR mein Antrag. Darf ich die aber überhaupt noch ausgleichen und die Kosten als Betriebskosten von den Einnahmen abziehen (dann bleibe ich in Juni mit ein kleines Minus)? Ich führe eine einfache Buchhaltung, also Debitoren/Kreditoren erscheinen erst bei ein- und ausgang der Bezahlung in der Buchhaltung - wenn auch mit Rechnungsdatum. Es sind investitionen, aber nicht in Sachen die ich als Sachwerten in der Buchhaltung aufnehmen kann und sogar darf (auch in einer doppelter Buchführung dürfen selbstproduzierte und fertiggestellte Filme (sowie Drehbücher usw.) nicht als Sachwerten aufgenommen werden, da die Wert erst anhand der tatsächlichen Verkäufe in den Kinosaalen anschaulig zu machen ist - und das kann sehr wenig oder auch sehr viel sein, fast komplett unabhängig von die tatsächlig investierte Summe). Wenn aber die % Abzüge von "anerkannte Werbungskosten" vom AA hier greifen werden, rechnen die mit ein Gewinn vor mit dem ich mich Satt bis mitte 2008 ernähren könnte - ohne aber einen pfennig auf's Konto zu haben... Hat Jemanden eine Idee wie ich das jetzt das JC darstellen muss? Ich schlafe schlecht Learning by doing ist zwar erprobt, aber beim AA und JC in meiner Erfahrung nicht unbedingt anzubefehlen... Ich danke euch für die Aufmerksamkeit und freue mich auf Antworte. M.- |
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#2
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| Hartelijk welkom op ons forum! Wenn ich Dich richtig verstanden habe, machst Du eine einfache Einnahmen/Ausgaben-Überschussrechnung und bist als Freiberufler in der Filmbranche tätig. Ein Teil Deiner Einnahmen kommen aus verschiedenen Fördertöpfen zur Förderung der Filmkunst. Habe ich Dich soweit richtig verstanden? Aus Deinen Filmprojekten hast Du Einnahmen (Gagen, Fördergelder, etc.) und Ausgaben (zum Beispiel die Rechnungen wegen der Beauftragung Dritter, Sozialabgaben etc.) Die Differenz bilden Deine (+/-) Einnahmen vor Steuer. Nach Abzug der Steuern ergibt sich Dein Einkommen. (Vereinfacht dargestellt!) Bin ich immer noch richtig mit meiner Wiedergabe? Wenn ich soweit richtig liege, mußt Du von dem, was sich nach obiger Rechnung ergibt, leben. Das muß meines erachtens auch das AA und JC akzeptieren. Insofern ist das Bezahlen der von Dir angeführten Rechnungen nicht nur legitim, sondern im Interesse Deiner weiteren Geschäftstätigkeit dringend geboten. Ich werde versuchen, mich in der Sache schlauer zu machen. Vielleicht weiss aber auch einer meiner Moderatoren-Kollegen näheres. LG und bis dahin Tot sins |
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#3
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| Hallo Skorpio, Du hast in allem Recht. Meine Sorge: Ich verkaufe keine Brötchen, sondern Flugzeugträger; da geht es auf einmal 'ne Menge Geld, und dann eine ganze weile gar nichts. Mit diesen Monatlichen Einnahmen/Überschussrechnungen kann das derbe ausfallen (ich hatte glück dass das Geld am ersten Banktag des Monats eingetroffen ist, m.a.) Wenn ich sicher bin dass die alten Rechnungen einfach akzeptiert werden als Kosten, dann habe ich kein Problem. Nur werde ich arg nervös wenn es von "Pauschal 20% der Einnahmen als Werbungskosten" und ähnliches geredet wird - so läuft ja mein Geschäfft nicht. Also wenn es sich noch Jemanden besser auskennt, wurde ich mich freuen! Inzwischen versuche ich einen Termin mit der Leistungsabteilung zu bekommen, aber das erscheint völlig unmöglich. Der freundliche "Kundenberater" am Telefon meinte er wurde mir einen Fristverlängerung geben (hat nicht gesagt wie viel) und weiterleiten dass ich einen Termin verlange. Ich wurde dann per Brief bescheid bekommen. Das sind inzwischen 10 Tagen her... Ich werde die mal schreiben, sonst sagen die irgendwann dass ich in Verzug geraten bin. |
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| Umzug trotz ALG2 zurück in alte Bundesländer! | alizia | ALG II/Hartz IV | 13 | 02.07.2011 15:48 |