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#1
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| Hallo Community, Hier meine Frage: Hat meine Frau (nicht berufstätig) Anspruch auf ALG II, obwohl ich Vollzeit berufstätig bin (Geheltsgruppe E6 nach TVL-ÖD). Wir haben 1 Tochter (2 Jahre und 5 Monate alt) und werden im März 2012 eine weiteres Töchterchen bekommen. Danke im Voraus für Eure Antworten |
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#2
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| Im Sinne des Sozialgesetzbuches bildet ihr eine sogenannte Einstehensgemeinschaft (§ 7 SGBII), sollte euer "Bedarf" nicht gedeckt sein, könnt ihr ALG II (Jobcenter) beantragen. ALG II ist eine sogenannte nachrangige Leistug, vorher müssen andere Sozalleistungen beantragt werden, z.B. Kinderzuschlag (Nicht zu verwechseln mit Kindergeld) und Wohngeld (Wohnungsamt). Es spielt keine Rolle, ob du vollschichtig arbeitest, massgeblich ist das Einkommen, das in der Familie generiert wird. Ein ALG II -Rechner aus dem Internet kann euch einen groben Überblick geben, ob ihr Anspruch habt. Stellt ggf. einen Antrag, mehr als ablehnen kann das Jobcenter ncht, eine Antragstellung ist nicht strafbewehrt. Da deine Frau Kleinkinder bis 3 Jahren betreut bzw. betreuen wird, geniesst sie den Schutz des § 10 SG BII.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Hi Counselor, danke für Deine ausführliche Antwort - und sorry für mein spätes Feedback. Ich wünsche Dir einen schönen 4. Advent, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. |
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