Anspruch auf ALG II mit Zimmer bei den Eltern
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Anspruch auf ALG II mit Zimmer bei den Eltern

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  #1  
Alt 07.09.2007, 08:13
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7dust befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Anspruch auf ALG II mit Zimmer bei den Eltern


Hallo,
ich bin ALGII empfänger, 30Jahre alt und Wohn mit meiner Freundin nach meine Studium seit anfang des Jahres bei meinen Eltern. Nun hat meine Freundin seit 01.09. einen Job indem Sie 2000€ Brutto verdient. Aufgrund diese Sachverhaltes bekomme ich nun ab 01.10. kein ALGII mehr und muss mich zudem noch selbst Sozialversichern. Meine bewilligte Weiterbildungsmaßnahme von 1750€ muss ich zu alledem auch noch selbst bezahlen. Wie sieht das aus, wenn meine Freundin nun auszieht, da wir uns schon öfter Trenne wollten, und ich alleine bei meinen Eltern wohne würde. Müssen meine Eltern dann für mich aufkommen oder muss ich mir eine eigene Wohnung suchen um wieder ALGII zu bekommen und an der Weiterbildungmaßnahme teilnehmen kann.
Wie gehe ich in diesem Fall am besten weiter vor?
Kann mir da jemand Helfen.
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  #2  
Alt 07.09.2007, 10:03
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Wenn du bei deinen Eltern wohnst, bildest du als ALG II - Leistungsempfänger mit ihnen eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft.

Arbeitsmarktreform - Infografiken - Haushaltsgemeinschaft

Niedergelegt ist dies im § 9 SGB II.

SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Die stressfreieste Lösung wäre wohl, du mietest dir ein 20 qm - Wohnklo in der Nähe deines Elternhauses an. Problem gelöst, Friede, Freude, Eierkuchen auf allen Baustellen .
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  #3  
Alt 07.09.2007, 21:45
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Standard Hallo 7dust - Willkommen in unserem Forum!

Deine Freundin soll also nun gehen, weil ihr Euch eh schon lange trennen wolltet . Der Zeitpunkt ist natürlich passend, denn seit Deine Freundin Einkommen hat, fällt Deine Leistung weg und Du bist sozusagen voll und ganz auf sie angewiesen. Ich denke dieser Gedanke (Zusammenhang) kommt mir nicht nur allein.
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Liebe Grüße Ratgeberin
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Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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  #4  
Alt 07.09.2007, 21:57
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Zitat:
Ich denke dieser Gedanke (Zusammenhang) kommt mir nicht nur allein.
Alles Mist,
wenn du von Hartz 4 abhängig bist ...


Diese Gesetze sind so schlecht gestrickt, dass sich die Behörden nicht zu beschweren brauchen, wenn die Leute die Notbremse ziehen müssen.
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  #5  
Alt 08.09.2007, 10:39
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Man muss sich diese Sache mal auf der Zunge vergehen lassen . Ich habe unserem Staat (Job-Center) die günstige Alternative angeboten alles was ich wollte sind die Kosten für meine Weiterbilung und eine Krankenversicherung, ich bin nun gezwungen mir alleine eine Wohnung zu nehmen und so dem Staat (Job-Center) noch mehr kosten zu verursachen. Aber wenn die es so wollen, sollen die es so bekommen.
Ich werde meinem Sachbearbeiter nun aber erst mal den §7 (3a) näher erklären, da ich mit meiner Freundin erst seit acht Monaten zusammen wohne und man erst nach einem Jahr von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist. Mal schauen was der meint. Ich gebe mich nicht so schnell geschlagen.
Habe auch bei der Krankenkasse nachgefragt ob es eventuell Versicherungsmodelle gibt wo Bedarfsgemeinschaften wie Familienversicherte gelten, aber dies ist leider nicht der Fall. Da sieht unsere Regierung wohl keinen Handlungsbedarf, beim Job-Center zählen wir als Eheähnliche Gemeinschaft, alledings was die Steuern und die Sozialbeiträge betrifft sind wir dann ledig/singel und müssen voll bezahlen.
Wenn das mal gerecht ist!
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  #6  
Alt 09.09.2007, 14:17
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Hallo,

Ich werde meinem Sachbearbeiter nun aber erst mal den §7 (3a) näher erklären, da ich mit meiner Freundin erst seit acht Monaten zusammen wohne und man erst nach einem Jahr von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist

Also ich vermute mal § 7 des SGB II Absatz 3a. Da lese ich was von einem Ehepartner. Ich finde nirgendwo was, wo steht, dass eine Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr gültig ist. Da könnte jeder, der eine BG bildet 11 Monate zusammen leben und den 12. Monat gibt es getrennte Wohnungen und dann immer so von vorn. Irgendwie finde ich es schon gerechter, dass Leute, die sich entschließen zusammen zu leben auch wie verheiratete Menschen behandelt werden. Als es noch Sozialhilfe gab, waren nämlich Ehepaare die angesch...!!!
Und zu Zweit von 2000€ Brutto kann man Leben. Wir sind 3 Personen und ich habe mal fast die Hälfte Brutto und beziehe zusätzlich Hartz IV. Jedenfalls haben wir im Monat nicht mal 1600€ Netto und über 460€ Miete sind davon zu zahlen, Versicherungen kommen auch noch dazu. Mein Sohn besucht das Gymnasium, die wollen auch mächtig viel Geld sehen und da gibt es keine Unterstützung dazu! Lass es mal nicht so klingen, als ob man bei dem Geld betteln gehen muss!!! Da muss man halt eben ein paar Einschränkungen machen.
Und die Sache mit der Trennung: Trennt ihr Euch nun wegen Hartz IV oder weil die Beziehung nicht mehr klappt oder ist gar Hartz IV Schuld, dass die Beziehung nicht mehr klappt. Ich denke, dass Ihr nun denkt, die Beziehung funktioniert jetzt erst Recht nicht mehr, weil nun mal der eine den anderen hilfreich zur Seite stehen soll. Wenn man davon redet, dass man sich schon ewig trennen wolltet- ewig kann bei mir auch schon vor 8 Monaten bedeuten.
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  #7  
Alt 12.09.2007, 02:04
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Wenn du alleine bei deinen Eltern wohnst sieht es wie folgt aus:

Du bildest deine eigene Bedarfsgemeinschaft im Haushalt deiner Eltern.

Regelsatz für Alleinstehende 347,00 Euro.

Ferner muß du im Hartz IV - Antrag den Punkt, Unterkunft und Heizung ausfüllen, so bekommst du noch mehr Geld.

Beispiel:
Deine Eltern zahlen Miete, Nachweise aktueller Mietvertrag als Kopie und zum überprüfen im Original zum Beratungsgespräch mitnehmen, dass Selbe gilt für die Heizkosten.

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden auf gleiche Teile der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt, ich gehe davon aus das du alleine mit deinen Eltern einen Haushalt bildest, also keine anderen Verwante, wie Geschwister u.s.w..

Rechenbeispiel:
Für Miete und Heizkosten fallen pro Monat z.B. 530,00 Euro an, welche zu gleichen Anteilen auf alle Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt werden, hier auf drei Personen.

Alleinstehende 347,00 Euro
Unterkunft und Heizung 176,66 Euro.
Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft in diesem Fall 523,66 Euro pro Monat für dich.


PS:
Wenn du den positiven Bescheid des Hartz IV - Antrag in der Tasche hast kannst du dich mit diesem noch von den GEZ - Gebühren und bei der Telekom beim analogen Standardanschluß von der Grundgebühr befreien lassen.
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  #8  
Alt 12.09.2007, 12:34
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Mit eigenem Zimmer sieht der Nachweis auf eine eigene BG schlecht aus. Da Küche, Bad etc gemeinsam genutzt wird. Besser wäre eine eigene abgeschlossene komplette Wohnung im elternlichen Wohnhaus. Die Nachweispflicht liegt bei Dir, das Du eine eigene BG bildest. Ich kenne Fälle, bei denen nur die gemeinsame Nutzung der Toilette gelangt hatte und es daher keine eigene BG war. Auserdem müsstest Du für einen längeren Zeitraum nachweisen können, dass Du Miete an Deine Eltern zahlst (per Kontoauszug und Mietvertrag).
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  #9  
Alt 12.09.2007, 14:12
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Zitat:
Zitat von Tine9933 Beitrag anzeigen
Mit eigenem Zimmer sieht der Nachweis auf eine eigene BG schlecht aus. Da Küche, Bad etc gemeinsam genutzt wird. Besser wäre eine eigene abgeschlossene komplette Wohnung im elternlichen Wohnhaus. Die Nachweispflicht liegt bei Dir, das Du eine eigene BG bildest. Ich kenne Fälle, bei denen nur die gemeinsame Nutzung der Toilette gelangt hatte und es daher keine eigene BG war. Auserdem müsstest Du für einen längeren Zeitraum nachweisen können, dass Du Miete an Deine Eltern zahlst (per Kontoauszug und Mietvertrag).
Das kann so nicht stimmen, wenn man über 25 Jahre ist und bei den Eltern wohnt, bildet man seine eigene Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Eltern, nur wenn du unter 25 Jahre bist sieht es mit der eigenen Bedarfsgemeinschaft schlecht aus. Der Nachweis für Miete und Heizkosten kann per Überweisung auf das Konto der Eltern erbracht werden und wird auch anerkannt.
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  #10  
Alt 13.09.2007, 06:01
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Zitat von kadies:
"Das kann so nicht stimmen, wenn man über 25 Jahre ist und bei den Eltern wohnt, bildet man seine eigene Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Eltern,..."

So sieht es in der Theorie aus und wie steht es mit der Praxis!? Warum müssen über 25 jährige trotzdem bei Auszug von den Eltern einen Antrag stellen?
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