Anspruch auf ALG2 trotz Fachabi
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Anspruch auf ALG2 trotz Fachabi

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  #1  
Alt 05.08.2008, 00:55
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Standard Anspruch auf ALG2 trotz Fachabi


hallo liebe Gemeinde,

ich versuche schon vergeblich Informationen zu sammeln auf was ich alles Anspruch haben koennte.
Erstmal paar informationen von mir. Ich bin 21 Jahre alt, wohnhaft bei meinem Eltern, und werde diesen monat am 21. mein Fachabi anfangen.
Habe diesen forum gefunden, mit der Hoffnung, das ihr mir vllt. weiter helfen sein koennt.
Ich brauche dringend Hilfe da ich zuzeit auf 400€ job suche kein Glueck habe, da ich davon ausgegangen bin das ich nebenbei auch bischen arbeite damit ich ueber die Runden komme.
ich habe schon ueber 1 1/2 jahre vollzeit gearbeitet, danach 6monate alg1 bekommen (was letzten Monat schon abgelaufen ist). Vor 8 monaten habe mich erkundigt und habe mich fuer die Schule beworben wo ich noch weiter zur Schule gehen und mein Fachabi machen kann.
Und meine frage ist es wie das mit der ALG2 laufen soll, da viele meinten das ich angeblich Anspruch drauf habe wenn ich weiter zu schule (fachabi) gehe,dass wenn ich unter 25 bin und bei meinem Eltern wohne. Und haette noch Aspruch auf Kindergeld. Ich weis nicht ob ich noch sagen kann das ich noch Anspruch auf Bafög habe wege Fachabi.
Mein Vater ist selbst Arbeitslos und meine mutter verdiennt grad mal das Geld um uns ueber die runden zu bringen (Miete, Strom, Wasser, Essen usw.) und deswegen hatte ich mich vor 2 jahren entschlossen meine eltern zu unterstuetzen und ging 1 1/2 vollzeit arbeiten. Jetzt meinen Sie ya das ich langsam alt werde und mir Sorgen ueber meine Zukunft machen sollte. Deswegen entschied ich mich fuer meine Weiterbildung
Ich bitte deswegen jemanden um einen anwort der sich damit auskennt.
Bedanke mich schon mal im Voraus


Mit freundlichen Güßen
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  #2  
Alt 10.08.2008, 20:16
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Also die Lage sieht für dich und deine Familie wie folgt aus:
Deine Eltern müssten erst mal für dich bei der Kindergeldkasse Kindergeld beantragen.
Voraussetzungen - www.arbeitsagentur.de

Dann bist du unter 25 Jahre, also muss deine Mutter oder Vater einen Atrag auf ALG II stellen, in dem du als Mitglied einer Bdarfsgemeinschaft zählst. Würde ich euch empfehlen, da dein Vater auch ohne Job ist. Deine Mutter hat auf ihren Bruttoverdienst einen bestimmten Freibetrag, der dann vom Nettolohn abgezogen wird. Und die Miete wird doch auch mit ins Hartz IV reingerechnet.
ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
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