Antrag ohne Ergebnis ?
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Antrag ohne Ergebnis ?

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  #1  
Alt 28.03.2009, 10:47
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Michael_werkapt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Antrag ohne Ergebnis ?


Hallo:
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Ich habe am 24. 02. 2009 ein Weiterbewilligungsantrag auf Alg 2 gestellt, den Antrag habe ich bei Jobcenter an dem Tag abgegeben und habe eine Bestätigung für die Abgabe bekommen.
Bis heute habe ich keine Antwort auf diesem Antrag bekommen.
Heute bekam ich so eine Art Anhörung über einen Job, den ich während Dez. 08 (01. 12. 08 bis 31. 12. 0 hatte, dort steht, dass ich ein Betrag an Alg2 zurück zahlen muss, das ist auch richtig und ich werde das Geld auch bezahlen.
Aber eine Antwort auf den Weiterbewilligungsantrag ist nicht gekommen.
Ich wollte das Forum freundlich fragen, könnte denn ein Bescheid bis zum 01. 04. 2009 kommen? Sonst bin ich mittellos.
Ich nehme an, das das Schreiben von heute mit dem Titel „Anhörung nach § 24 Zehntes Sozialgesetzbuch „ hat auf den Bescheid keinen Einfluss oder ?

Danke im Voraus für Antworten.
Michael
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  #2  
Alt 28.03.2009, 10:54
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Standard Leider hat

das Forum wenig oder gar keinen Einfluss auf die Schnelligkeit der Antragsbearbeitung in den ARGEN.
Du kannst deinen Sachbearbeiter deshalb nur nochmal telefonisch darum bitten,
wegen Mittellosigkeit etwas Dampf zu geben.
„Anhörung nach § 24 Zehntes Sozialgesetzbuch „ ist obligatorisches Schreiben des Amtes und hat auf die Weitergewährung keinen Einfluss - es sei denn, es würden sich Sachen herausstellen die eine Weitergewährung in Frage stellen würden.
Es gab eben ein paar Ungereimtheiten die dich jetzt zur Rückzahlung verpflichten und deshalb wollen die dich einfach mal wieder sehen. Erfülle ihnen den Wunsch - eine Hand wäscht die andere - du trägst zur Beschäftigung der Sachbearbeiter bei.

Gruss

wellen
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Geändert von wellen (28.03.2009 um 11:00 Uhr)
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  #3  
Alt 28.03.2009, 10:56
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Hey,

Nein,die Anhörung hat nichts mit dem Weiterbewilligungsantrag zu tun,absoulut nicht.

Am besten mal Anrufen beim Jobcenter und nach fragen...

Interresant wäre für mich,wer denn die Überzahlung verursacht hat,Du oder die Arge???
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  #4  
Alt 28.03.2009, 10:57
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Zitat:
Zitat von wellen Beitrag anzeigen
das Forum wenig oder gar keinen Einfluss auf die Schnelligkeit der Antragsbearbeitung in den ARGEN.
Du kannst deinen Sachbearbeiter deshalb nur nochmal telefonisch darum bitten,
wegen Mittellosigkeit etwas Dampf zu geben.


Gruss

wellen
Danke für Antwort.

Du hast mich falsch verstanden, ich habe das Forum nicht gebeten, meinen Antrag zu beschleunigen.
Gruss
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  #5  
Alt 28.03.2009, 11:01
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Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Hey,

Nein,die Anhörung hat nichts mit dem Weiterbewilligungsantrag zu tun,absoulut nicht.

Am besten mal Anrufen beim Jobcenter und nach fragen...

Interresant wäre für mich,wer denn die Überzahlung verursacht hat,Du oder die Arge???

Hallo
Danke für Antwort:

Die Arge hat die ÜBerzahlung gemacht.
Die Arge hat mir nach Ende der Arbeit Brief geschrieben, dass sie die Verdienstbescheinigung und Kontoauszüge und Stuerkarte brauchen, Alle diese Unterlagen habe ich Nicht per Post geschickt, in der Sorge sie könnten verloren geben, sondern SELBER vorbei gebracht und dort am Eingangshalle nach Stunden Warten abgegeben. Das war für Monat Dez 08.
Im Januer kamen die Verdienstbescheinigung für Jan 09, auch die habe ich vorbeigebracht.
Ich habe einen Änderungsbescheid erwartet, aber kam nicht.
Danke für Antwort.
Michael
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  #6  
Alt 28.03.2009, 11:03
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Zitat:
Zitat von wellen Beitrag anzeigen
das Forum wenig oder gar keinen Einfluss auf die Schnelligkeit der Antragsbearbeitung in den ARGEN.
Du kannst deinen Sachbearbeiter deshalb nur nochmal telefonisch darum bitten,
wegen Mittellosigkeit etwas Dampf zu geben.
„Anhörung nach § 24 Zehntes Sozialgesetzbuch „ ist obligatorisches Schreiben des Amtes und hat auf die Weitergewährung keinen Einfluss - es sei denn, es würden sich Sachen herausstellen die eine Weitergewährung in Frage stellen würden.
Es gab eben ein paar Ungereimtheiten die dich jetzt zur Rückzahlung verpflichten und deshalb wollen die dich einfach mal wieder sehen. Erfülle ihnen den Wunsch - eine Hand wäscht die andere - du trägst zur Beschäftigung der Sachbearbeiter bei.

Gruss

wellen

Bitte sehen Sie von weiteren Antwrten ab ! Höflichst Grüsst.
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  #7  
Alt 28.03.2009, 11:14
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Also hast Du die Überzahlung nicht Verursacht,sondern die Arge...
Du bist deiner Mitteilungspflicht nachgekommen,somit brauchst Du das Geld während des Bezuges von Alg2 nicht zurück zahlen,erst wenn Du wieder in Lohn und Brot stehst..

Dies ist klar geregelt im §43 SGBII

Rufe bei der Arge an und frage nach ob dein Geld für April schon angewiesen ist..

Wenn nicht:Am Mittwoch zur Arge,laut §42 SGBI Antrag auf Vorschuss stellen und auf Barauszahlung BESTEHEN...

Die Arge ist laut §1 SGBII Absatz2 Satz 2
Verpflichtet deinen Lebensunterhalt zu sichern,und zwar dann,wenn er Besteht und nicht Wochen später...

Nicht Abwimmeln lassen,Dein Recht Durchsetzen...

Gruß aus Dortmund
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Geändert von tyron01 (28.03.2009 um 19:42 Uhr)
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  #8  
Alt 28.03.2009, 11:17
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Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Also hast Du die Überzahlung nicht Verursacht,sondern die Arge...
Du bist deiner Mitteilungspflicht nachgekommen,somit brauchst Du das Geld während des Bezuges von Alg2 nicht zurück zahlen,erst wenn Du wieder in Lohn und Brot stehst..

Dies ist klar geregelt im §43 SGBII

Rufe bei der Arge an und frage nach ob dein Geld für April schon angewiesen ist..

Wenn nicht:Am Mittwoch zur Arge,laut §42 SGBI Antrag auf Vorschuss stellen und auf Barauszahlung BESTEHEN...

Die Arge ist laut §1 SGBII Absatz2 Satz 2Verpflichtet deinen Lebensunterhalt zu sichern,und zwar dann,wenn er Besteht und nicht Wochen später...

Nicht Abwimmeln lassen,Dein Recht Durchsetzen...

Gruß aus Dortmund
Danke für Antwort.
Ich bin Allen meinen Verpflichtungen nachgekommen, Ja. Das war auch mir wichtig.

Ich werde Alles andere so machen, wie du es geschrieben hast.
Und ich werde Dir berichten.
Vielen Dank.
Viele Grüsse aus Berlin nach Dortmund.
Michael.
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  #9  
Alt 31.03.2009, 10:27
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Hallo:
Ich wollte diese Rückmeldung hier kurz schreiben und wollte mich für die Hilfe und Unterstützung sehr bedanken.
Dass ich das Geld zurückzahle, ist richtig. Das Jobcenter, Hotline, sagte, dass eine Überscherneidung der Zahlung sei und dass das sehr oft vorkomme. Dazu bekommt so ein Anhörungsschreiben. Ich werde das Geld zurückzahlen, sobald ich von der Regionaldirektion, so heißt es glaube ich, Post mit der Bankverbindung bekomme.
Der Weiterbewilligungsbescheid ist heute mit der Post angekommen, vermutlich wird das Geld heute im Laufe des Tages oder der Nacht auf Konto sein.

Noch Mal Danke Schön.
Gruß
Michael
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  #10  
Alt 31.03.2009, 10:37
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Hey,

Na das ist doch schonmal positiv....

Freut mich....Du kannst das aber bei der Regionaldirektion in Raten zahlen...

Alles gute...
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