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#11
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| Trotz hoher Mieten ist Senkung der Wohnraumobergrenze unzulässig Bundessozialgericht (BSG) im Urteil Az.: B 4 AS 30/08 R. Weiter lesen
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Ratgeberin (19.02.2010) | ||
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#12
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| BSG weist Revision der ARGE Bochum zurück - Kosten einer Möblierung gehören zu den Unterkunftskosten Möblierung gehört zu den Kosten der Unterkunft,bei Hartz4 Weiter lesen
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (01.08.2009 um 20:03 Uhr) |
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Ratgeberin (19.02.2010) | ||
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#13
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| Heizkosten müssen nach tatsächlichem Verbrauch erstattet werden Laut einem Urteil des BSG in Kassel darf das Jobcenter keine Heizkostenpauschale mehr zahlen, sondern muss bei angemessener Unterkunft die tatsächlichen Heizkosten übernehmen. Anders sieht es aus, wenn die Heizkosten, aufgrund unwirtschaftlichen Heizverhaltens höher als erforderlich ausfallen. Dann wird im Einzelfall geprüft und entschieden, ob die Heizkosten weiterhin vollständig oder nur noch zum Teil übernommen werden. BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R
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#14
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| Die Kosten für beim Umzug beschädigte Einrichtungsgegenstände können Sie ersetzten lassen! Allerdings nur, wenn der Umzug in eine angemessenere Wohnung vom Jobcenter veranlasst wurde. Und die Kosten werden auch nur dann ersetzt, wenn die Ausstattungsgegenstände beim Umzug beschädigt/unbrauchbar wurden. Wenn ein Einrichtungsgegenstand auch ohne den Umzug ersetzt hätte werden müssen, gibt es keinen Cent. Selbes gilt, wenn das Mobiliar noch funktionstüchtig ist und der Grund einer Neuanschaffung nur darin liegt, weil die Ausstattung nicht mehr gefällt oder nicht zur neuen Wohnung passt. BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R
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#15
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| Das Kindergeld darf bei getrennt lebenden Eltern nicht aufgesplittet werden! Beantragt ein Elternteil, bei dem die Kinder zeitweise auf Besuch sind Hartz 4-Leistungen, darf das Kindergeld, welches an den sorgeberechtigten Elternteil ausgezahlt wird, nicht in die Leistungsberechnung einbezogen werden. So urteilte das BSG zugunsten einer Mutter, deren Antrag auf Sozialgeld, für die Zeit, in der sie ihre Kinder zu Besuch hatte, abgelehnt wurde. Beim Vater können allerdings Erstattungsansprüche gelten gemacht werden.
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tyron01 (17.09.2009) | ||
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#16
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| Unterkunftskosten sind anteilig zu bezahlen Wird der Antrag auf Hilfeleistung erst im Laufe eines Monats gestellt, muss das Jobcenter die Unterkunftskosten für den Rest des Monats noch anteilig bezahlen. Auch dann, wenn die Miete bereits vor Antragstellung bezahlt wurde und zu diesem Zeitpunkt noch keine Hilfebedürftigkeit bestand. BSG Az. B 14 AS 13/08 R
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tyron01 (17.09.2009) | ||
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#17
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| Zuschlag für Küchenmobiliar gehört zu den Unterkunftskosten Verlangt der Vermieter für die Benutzung der Kücheneinrichtung einen Zuschlag zur Miete, muss das Jobcenter diese Kosten als Teil der Miete anerkennen und bezahlen. Die Begründung der ARGE, das die Mietgebühr bereits durch die monatliche Regelleistung zum Lebensunterhalt (darin rund 28 EUR für Möbel und Hausrat) gedeckt sei, gilt somit nicht. BSG Az. B 14 AS 14/08 R
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tyron01 (17.09.2009) | ||
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#18
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| Übernahme von Wohnkosten auch dann, wenn Eltern oder Verwandte Vermieter sind Wohnt ein Hilfebedürftiger bei seinen Eltern oder Verwandten zur Miete, sind die Kosten für Unterkunft vom Jobcenter auch dann zu bezahlen, wenn kein förmlicher Mietvertrag vorliegt. Entscheidend ist nur der Nachweis, das tatsächlich monatlich Miete für den Wohnraum bezahlt wird. BSG Az. B 14 AS 31/07 R
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tyron01 (17.09.2009) | ||
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#19
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| Erste Stellungnahme zu den laufenden Verfahren am BVerfG, wegen der Festsetzung der Regelsätze im SGBII http://www.tacheles-sozialhilfe.de/a...3-09-4-09-.pdf
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Ratgeberin (30.10.2009) | ||
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#20
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| Keine Versagung von ALG2 (Hartz4) wegen verspäteter Abgabe der Antragsformulare! Urteil BSG vom 28.10.2008
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Ratgeberin (30.10.2009) | ||
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