Arbeitsaufnahme - was steht mir zu, wieviel bleibt über?
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Arbeitsaufnahme - was steht mir zu, wieviel bleibt über?

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  #1  
Alt 04.07.2007, 12:02
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Hallo,

kurz zur finanziellen und familiären Situation:
Ich bin 30 Jahre alt habe eine 4jährige Tochter und jetzt seit März noch eine kleine Tochter dazubekommen und lebe mit meiner Lebensgefährtin zusammen in einer Wohnung.
Wir waren und sind beide leider ohne Arbeit. Meine Freundin ist jetzt im Elternjahr und wir bekommen das Elterngeld in Höhe von 300.- zusätzlich zum ALG2 anrechnungsfrei dazu.
ALG2 bekommen wir ~1200.- €.

So nun werde ich ab dem 11.07 einen Job bekommen.
Jetzt wurde es so gedreht, dass das Amt die ersten acht Wochen dies als Trainingsmaßnahme ansieht und ich danach auch erst meinen Arbeitsvertrag bekomme.
Arbeitsentgelt bekomme ich dann 6,50€ die Stunde bei 30 Stunden Wochenarbeitszeit macht dann also im Monat ~ 780.- € brutto.

Ist nicht viel, aber irgendwas muss man ja machen um aus dieser Miesere wieder rauszukommen.
Ich kann danach dann bis zu 48 Stunden arbeiten und bekomme das Geld dann auch ausbezahlt - ich muss es also nicht abbummeln.
Wären dann ~ 1248.- € brutto.

So nun zu meinen Fragen:
Steht mir während dieser sogenannten Trainingsmaßnahme und vielleicht auch darüber hinaus irgend ein Fahrgeld zu (vorher zu beantragen?)? (Wohnung -> Arbeit ~ 6 km = am Tag ~ 12 km)
Da diese 780.- € brutto ja immer noch unter dem Bedarf liegen, würden wir doch weiterhin ALG2 beziehen oder?
Würden wir dann noch zusätzlich zu meinem Gehalt 420.-€ bekommen, weil mein Geld nicht ausreicht oder bleibt von meinem Gehalt irgendwas für uns über, so dass sich die Arbeit auch lohnen würde?
Also sprich ich verdiene 780 brutto. Kommt jetzt das Amt und schaut wie viel netto über bleibt, lässt uns noch irgendwo 100.- € und stockt den Betrag bis zum Bedarf auf?

Viele Fragen, ich weiß. Vielleicht kann uns die ja jemand beantworten!

Gruß renson
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  #2  
Alt 04.07.2007, 20:25
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780.- € brutto.

Bleibt ein Freibetrag von:236€ und Abgaben

Wären dann ~ 1248.- € brutto.

Freibetrag: 284,80€ und Abgaben

Steht mir während dieser sogenannten Trainingsmaßnahme und vielleicht auch darüber hinaus irgend ein Fahrgeld zu (vorher zu beantragen?)? (Wohnung -> Arbeit ~ 6 km = am Tag ~ 12 km)

Vorher beantragen: JA
Ein Versuch kann nicht schaden, ist eine Kann-, keine Mussbestimmung bei der geringen Kilometerzahl. Glaube ab 6km trifft das auch erst zu. Sollte es das Fahrgeld zur Trainingsmaßnahme nicht geben, dann kurz vor Arbeitsantritt mit Arbeitsvertrag noch mal beabtragen! Kann für 1/2 Jahr genehmigt werden. Aber nicht enttäuscht sein- sind nur knappe 7€ pro Monat.

Würden wir dann noch zusätzlich zu meinem Gehalt 420.-€ bekommen, weil mein Geld nicht ausreicht oder bleibt von meinem Gehalt irgendwas für uns über, so dass sich die Arbeit auch lohnen würde?

Wieso 420€???
Man müsste Dein Netto wissen. Schätz mer mal bei 720€ brutto ca 600€ Netto. Von den 600€ Netto minus 236€ Freibetrag macht 364€ was angerechnet wird. 312€+312€+208€+208€=1040€ (+Mietanteil? 364€ (Anrechnungsbetrag 308€ (Kindergeld)=368€ was Euch noch zusteht. Allerdings ist es was mehr. Ihr müsst die Mietberechnung aus den alten Bescheiden noch dazu nehmen.

Alles verstanden???
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Tine9933 für den nützlichen Beitrag:
KuhBusch (05.07.2007)

  #3  
Alt 05.07.2007, 10:57
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Zitat:
Man müsste Dein Netto wissen. Schätz mer mal bei 720€ brutto ca 600€ Netto. Von den 600€ Netto minus 236€ Freibetrag macht 364€ was angerechnet wird. 312€+312€+208€+208€=1040€ (+Mietanteil? 364€ (Anrechnungsbetrag 308€ (Kindergeld)=368€ was Euch noch zusteht. Allerdings ist es was mehr. Ihr müsst die Mietberechnung aus den alten Bescheiden noch dazu nehmen.
Netto ist laut Gehaltsrechner und Brutto Netto Rechner Gehalt bei nettolohn.de! - Gehaltsrechner 618.16€
Also
312€+312€+208€+208€=1040€ + Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung 490,57€ = 1530,57€ - 364€ - 308€ = 858,57€ was uns noch zustehen würde.
Macht dann ~ 250€ die uns mehr zur Verfügung stehen würden als jetzt?
Das ist doch schon mal eine positive Nachricht.
Da freu ich mich, dass dann wenigstens noch etwas über bleibt.

Eine Frage noch. Wo kann ich nachlesen wie sich der Freibetrag errechnet?
Ich habe dazu folgendes gefunden:
Zitat:
Wer zuverdient oder Unterhaltszahlungen erhält, muss sich diese anrechen lassen. siehe Infografiken BMWA Es gibt jedoch Freibeträge auf Zuverdienste. Die jeweiligen Freibeträge auf Zuverdienste / Erhalt von Unterhaltszahlung sind bei den Behörden zu erfragen. Langzeitarbeitlose dürfen ab 1. Oktober 2005 mehr hinzuverdienen.
- bis 100 EUR freies Zusatzeinkommen als Grundfreibetrag
- 20% bis 800 EUR Einkommen
- 10% ab 800 EUR Einkommen
Der Rest wird auf das ALGII angerechnet. Die Obergrenze für Freibeträge beträgt 1200 EUR für Kinderlose und 1500 EUR bei Langzeitarbeitslosigkeit mit Kindern. Von den besseren Zuverdienst-Möglichkeiten zum ALG II profitieren somit insbesondere Bezieher niedriger Einkommen.
Diese 20% bis 800€ Einkommen auf Netto oder Brutto?
Wenn ich also 1248€ verdiene, werden dann die 800€ mit 20% gerechnet und die restlichen 448€ mit 10 % oder alles mit 10 %?
Ich komme irgendwie nicht auf deine Freibeträge.
Ich komme nur auf 204,80€, wenn ich das so rechne.

Kannst mir das nochmal erklären?

Danke nochmals!!
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  #4  
Alt 05.07.2007, 12:36
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1248 €

bis 100 € ----> 100 % von 100€ = ..........................100 €
von 100 € bis 800€ = 700€ ----> 20% von 700€ = ....140 €
von 800 € bis 1248€ = 448€ ----> 10% von 448€ = ....44,80 €

Summe: .................................................. ...........284,80 €


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  #5  
Alt 05.07.2007, 14:42
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Der Freibetrag wird immer vom Brutto gerechnet und dann vom Netto abgezogen. Obergrenze bei Haushalten mit Kinder 1500€ (Freibetrag = 310€) und ohne Kinder 1200€ (Freibetrag = 280€).
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Geändert von Tine9933 (05.07.2007 um 20:07 Uhr)
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  #6  
Alt 05.07.2007, 18:34
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Vielen Dank! Jetzt habe ich es kapiert und gleich mal eine Excel Arbeitsmappe erstellt.
Und was muss ich dort sehen? Ich brauche, solange meine Frau nichts verdient, nicht länger als 30 Stunden arbeiten gehen, denn das wirkt sich dann nachher kaum noch darauf aus.
Aber gut soweit ist mir/uns schon mal geholfen.
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  #7  
Alt 05.07.2007, 20:06
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Ach so, noch ne kleine Randbemerkung, die ich gestern erst erfahren habe: Solltest Du Schichten arbeiten, alles was unversteuert an Schichtzuschläge gezahlt wird, wird nicht angerechnet. Es wird nur das monatlich zu versteuernte Einkommen berechnet.
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  #8  
Alt 18.08.2007, 16:43
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So ich wieder,
Das sind solche ********** dort bei der ARGE, das gibt es doch nicht!

Ich habe ja am 11.07. die Arbeit aufgenommen (macht auch Spaß und ich bin immer noch dabei).
Was jedoch keinen Spaß mehr macht sind diese bösen Briefe der ARGE und das permanente zum Amt gerenne.

Ich sollte doch tatsächlich meine Lohnzettel für Juli und August bist zum 15.08. bei denen vorlegen.
Gehts noch? Ich bekomme meinen Lohn für Juli erst am 15.08. . Naja das konnte ich mit denen klären und ich sollte diesen dann eben so schnell wie möglich nachreichen.
Heute (ausgerechnet am WE ) bekomme ich dann Post von denen mit der neuen Berechnung.

Und was sehe ich da? Die hat das Blatt 2.2 wohl anscheinend überhaupt nicht interessiert.
Berechnungsbogen ergibt 800,-€ Netto Einkommen.
Sind die **** ****?
Hinten auf dem Wisch steht folgendes:
Zitat:
Bei der Berechnung wurde vorerst von einer Bruttopauschale iHv. 1000,00 EURO und einer nettopauschale iHv. 800,00 EURO ausgegangen.
Warum gebe ich den Sch**ß denn überhaupt ab, wenn das eh keinen interessiert?

Zu allem Überfluss war dann gleich noch ein schönes Schreiben dabei, wo ich darauf hingewiesen wurde, dass ich 280,-€ zu Unrecht bekommen hätte und mir dies von den verbleibenden lächerlichen 680,-€ auch noch abgezogen würden.
Geld gibt es trotz allem von meinem AG erst am 15.09. für August.

Ich könnte heulen!
Geht man arbeiten, dann gehts einem noch beschi**ener als vorher.

Na gut, ich bin ja geduldig und gehe dann eben an meinem freien Tag wieder einmal zum Amt (das 5. Mal diesen Monat).

Ist das normal, dass die erst mal 800,-€ Netto nehmen, obwohl ich das 2.2 Blatt abgegeben habe?
Noch wichtiger, lohnt sich überhaupt der Gang zum Amt oder gibts da nichts zu rütteln?

Ich meine, bei diesem hin und her bleibe ich doch lieber zu Hause, als dass ich arbeiten gehe!

Geändert von Ratgeberin (20.08.2007 um 11:40 Uhr)
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