Ausbildung wegen gesundheitlichen gründen kündigen,anspruch auf ALGII??
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Ausbildung wegen gesundheitlichen gründen kündigen,anspruch auf ALGII??

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  #1  
Alt 20.06.2009, 10:50
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napfkuchen69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ausbildung wegen gesundheitlichen gründen kündigen,anspruch auf ALGII??


Hallo ich hab ein problem bzw brauch mal eure hilfe weil ich davon nicht so die ahnung habe.
Es geht um folgendes:
Ich will meine ausbildung aufgeben da ich psychische probleme bekommen habe und unter borderline leide. Und das auch erst seitdem ich dort arbeite seit 01.08.08.
Bin auch umgezogen ,es sieht auch so aus das ich mich in Hessen nicht wohl fühle und gerne nach Brandenburg hochziehen würde.
Wenn ich jetzt die Ausbildung kündige ,habe ich anspruch auf ALG II? ich habe ja schon über ein jahr gearbeitet und hatte vor meiner Ausbildung ein jahr ein EQJ gemacht.
Und würde ich dann eine sperre bekommen?
Ich bin der Meinung ich würde keine bekommen weil ich ja wegen einem wichtigen Grund kündige und könnte auch eine gutachten vom Arzt vorlegen.
Wie würde das dann von statten gehen??

Danke im vorraus!

LG Jessi
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  #2  
Alt 20.06.2009, 11:09
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Hallo Jessi,

... grundsätzlich lässt sich deine Frage nur in Kenntnis deiner näheren Umstände, insbesondere deines Alters beantworten.

Ansonsten... dass ungünstige Verhältnisse an einem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz zu psychischen Problemen führen können ist leider Realität, aber ein Bundesland?
Könnte es sein dass du gerade versuchst vor wasauchimmer davonzulaufen?


Wolf



Zitat:
Zitat von napfkuchen69 Beitrag anzeigen
Hallo ich hab ein problem bzw brauch mal eure hilfe weil ich davon nicht so die ahnung habe.
Es geht um folgendes:
Ich will meine ausbildung aufgeben da ich psychische probleme bekommen habe und unter borderline leide. Und das auch erst seitdem ich dort arbeite seit 01.08.08.
Bin auch umgezogen ,es sieht auch so aus das ich mich in Hessen nicht wohl fühle und gerne nach Brandenburg hochziehen würde.
Wenn ich jetzt die Ausbildung kündige ,habe ich anspruch auf ALG II? ich habe ja schon über ein jahr gearbeitet und hatte vor meiner Ausbildung ein jahr ein EQJ gemacht.
Und würde ich dann eine sperre bekommen?
Ich bin der Meinung ich würde keine bekommen weil ich ja wegen einem wichtigen Grund kündige und könnte auch eine gutachten vom Arzt vorlegen.
Wie würde das dann von statten gehen??

Danke im vorraus!

LG Jessi
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... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 21.06.2009, 12:58
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ich bin 18...
Ja klar es ist normal das man selbstmordgedanken hat etc. das ist ja in jeder ausbildung,sicher... wenn ich so weiter mache kann ich mich in die psychatrie einweisen lassen.

wenn ich eine 3 monatige sperre bekommen würde,würde ich aber danach ALGII kriegen oder?
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  #4  
Alt 21.06.2009, 20:01
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Wohnst du bei deinen Eltern??Wielange genau warst(bist) du in der Ausbildung??Wie hoch war dein Verdienst??
Erstmal geht es hier darum,ob du Anspruch auf Alg1 hast...
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  #5  
Alt 21.06.2009, 20:40
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nein ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern und war vom 01.08.08 bis zum jetzigen zeitpunkt inner ausbildung,wie gesagt hab vorher ein eqj noch ein jahr gemacht.
vediene jetzt so ca. 320 euro netto
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  #6  
Alt 21.06.2009, 21:52
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Dein Arzt hat dir ja sicherlich die Erkrankung, den Zusammenhang und vor allem bescheinigt, dass es zwingend notwendig ist, dass du die Ausbildung abbrichst, um deine Gesundheit nicht zu gefährden...?
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All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
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