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| Hallo zusammen, ich habe ein kleines Anliegen. Ein guter Freund von mir der Unter 25 Jahre alt ist und noch bei seinem Vater lebt. Er ist alleiniger bezieher von H4 weil sein Vater ist Renter. Das Problem ist einfach, das er Aussziehen moechte in eine eigene Wohnung da das Wohnen mit seinem Vater nicht mehr funkoniert. Sie streiten sich jeden Tag, der Vater sorgt nicht für Ihn und sind jetzt auch Stromlos da der Vater keinen Strom bezahlt hat. Meine Frage ist einfach : Was kann er tun , kann er dieses Anliegen bei seinem Jobcenter mitteilen und würde er dann eine Wohnung gehnehmigt bekommen, oder wie sind da die Rechtslagen? Wenn ich noch paar Infos vergessen habe einfach bescheid geben ![]() Sag schon mal danke fuer eine oder eure Antworten ![]() NACHTRAG: Das ALG II bezieht der Sohn ganz alleine. Er ist 21 wird nächstes Jahr 22 Jahre. Er ist zur Zeit Ausbildungssuchend, hat sich für eine Abendrealschule angemeldet wo er noch den Eignungstest nächstes Jahr ablegen muss. Der Vater zahlt keinen Strom, da er das Geld was er von seiner Rente bekommt für was anderes aus gegeben hat und dann das Geld für den Strom nicht mehr da war um den zu zahlen, den genauen Betrag was den Strom betrifft weiss ich leider nicht nur was ich weiss das er den schon 3 Monate oder fast sogar 4 Monate nicht gezahlt hat. Er weigert sich auch noch immer diesen zu zahlen er hat des öfteren auch seinem Vater gesagt das er den Strom doch langsam zahlen soll aber er will den nicht zahlen, weil er sagt immer er zahlt erst wieder Strom wenn er eine eigene Wohnung hat also der Sohn oder die beiden eine gemeinsame andere Wohnung finden aber dies sagt er auch schon 2 Jahre aber nie ist was dabei reum gekommen. Oder wenn sein Vater was zu essen da hat bekommt der Sohn auch nichts ab er muss für sich selber sorgen. Wasser gibt es noch aber nur kaltes Wasser. Die Miete wird von seinem Vater gezahlt. Soziale Probleme nicht direkt nur das Sie sich des öftere extrem streiten, und das der Vater ab und zu einfach mal was sagt und dann nach paar Stunden das selbe noch mal fragt, er kümmert sich mehr um sich selber als um seinen Sohn.´ Geändert von Flavourx (28.12.2011 um 23:18 Uhr) Grund: @ Counselor |
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#2
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| Bilden die beiden eine Bedarfsgemeinschaft oder bezieht sich der ALG II - Bescheid einzg und alleine auf den Sohn? Wer bekommt das ALG II ausgezahlt? Wie alt ist der Sohn? Ausbildung? Schule? Schulabschluss? Warum zahlt der Veter keinen Strom? Wie hoch sind die Stromschulden? Wurde auch Wasser abgestellt? Ist die Miete gesichert? Gibt es soziale Probleme: Alkohol, Demenz ...
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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